20-4197

Ausweisung und Kontrolle von Ausgleichsflächen

Anfrage gem. § 24 BezVG (Große Anfrage)

Sachverhalt

 

Im "Vertrag für Hamburg" haben sich Stadt und Wohnungswirtschaft auf die Schaffung neuen Wohnraums verständigt um den großen Mangel an Wohnungen zu beseitigen. Durch die intensive Arbeit, insbesondere auch der Bezirke, zeigt dies mittlerweile Wirkung und die Wohnungsbauzahlen steigen stetig an. Was für den Wohnungsmarkt eine Entspannung bedeutet, ist aber meist mit einem Verlust an Grünflächen, Lebensräumen für Flora und Fauna oder unwiederbringlichen Baum- oder Knickqualitäten verbunden. Um diese Eingriffe in die Natur               zu kompensieren, schreibt das Bundesnaturschutzgesetz Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vor. Ob diese Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden, ist jedoch nach Ansicht von Naturschutzverbänden fraglich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Rechtsgrundlagen:

a)      Nach welcher Rechtsgrundlage (Landes-, Bundes- und Europarecht) erfolgt die Ausweisung von Ausgleichsflächen oder die Durchführung anderer Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung?

 

b)      Bei welcher Art von Planverfahren müssen Ausgleichsflächen ausgewiesen oder andere Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden?

 

c)      Wie wird die Ausweisung von Ausgleichsflächen rechtlich abgesichert?

 

d)      Wer muss die Kosten für die Umsetzung von Ausgleichsflächen tragen? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

 

e)      Bei welchen unter Punkt 1, Frage a-d genannten Regelungen handelt es sich um hamburgweit einheitliche Regelungen?

2. Durchführung:

a)      Wie und von wem wird die Ausweisung von Ausgleichsflächen oder die Durchführung anderer Kompensationsmaßnahmen angeordnet, geplant, durchgeführt und kontrolliert?

 

b)      Wie viele Personalstellen stehen für die Planung und Kontrolle der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen dem Bezirk Wandsbek zu Verfügung?

 

c)      Welche zeitlichen Vorgaben bestehen für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen?

 

d)      Welche Kriterien werden bei der Bewertung des Erfolgs der Durchführung einer Kompensationsmaßnahme angelegt?

 

e)      Bei welchen unter Punkt 2, Frage c-d genannten Regelungen handelt es sich um hamburgweit einheitliche Regelungen?

3. Dokumentation:

a)      Wie und von welcher Stelle werden Ausgleichsflächen oder die Durchführung anderer Kompensationsmaßnahmen im Rahmen eines Kompensationsverzeichnisses (Kataster) festgehalten?

 

b)      Welche Angaben und Informationen werden im vorhandenen Kompensationsverzeichnis (Geoportal) festgehalten?

 

c)      In welchen zeitlichen Abständen werden die Informationen im Hinblick auf den Umsetzungsstatus im Kompensationsverzeichnis aktualisiert?

 

d)      Bei welchen unter Punkt 3, Frage a-c genannten Regelungen handelt es sich um hamburgweit einheitliche Regelungen?

4. Bisher ausgewiesene Ausgleichsflächen:

a)      Welche Ausgleichsflächen wurden in den letzten 40 Jahren im Rahmen der Bauleitplanung im Bezirk Wandsbek neu ausgewiesen? (bitte auflisten)

 

b)      Sind diese Flächen nach ihrer Ausweisung als Ausgleichsfläche/ Kompensationsfläche erneut überplant worden? Falls ja, welche und wie?

 

c)      Welche dieser Flächen befinden sich nicht auf Hamburger Stadtgebiet?

5. Ausführung und Kontrolle:

a)      Welche Ausgleichsflächen bzw. Kompensationsmaßnahmen auf den unter 4. genannten Flächen wurden abschließend durchgeführt und kontrolliert?

 

b)      Wenn die Maßnahmen auf den Ausgleichsflächen nicht umgesetzt wurden: Warum wurde die Umsetzung nicht durchgeführt und wann soll die Umsetzung erfolgen? (bitte für jede Fläche angeben)

 

c)      Erfolgt eine Priorisierung bei der Durchführung oder Kontrolle von  Kompensationsmaßnahmen? Falls ja, anhand welcher Kriterien?

 

d)      Wie wird sichergestellt, dass die Ausgleichsflächen oder andere Kompensationsmaßnahmen langfristig die vorgesehene ökologische Funktion erfüllen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt selbst überplant und bebaut werden? (bitte übergreifend und auch für jede Fläche angeben)

 

e)      Bei welchen unter Punkt 5, Frage b-d genannten Regelungen handelt es sich um hamburgweit einheitliche Regelungen?

 

6. Ausgleichszahlungen:

a)      Welche Möglichkeiten bestehen für den Verursacher des Eingriffs in Natur und Landschaft sich von der Ausweisung von Ausgleichsflächen oder der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen freizukaufen?

 

b)      Wie bestimmt sich die Höhe der Ausgleichszahlung?

 

c)      Werden bei der Bestimmung der Höhe der Ausgleichszahlung auch die entstehenden Personalkosten im Bezirksamt für Planung, Durchführung und Kontrolle einer Kompensationsmaßahme mit berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?

 

d)      Wie wird der Planungsbegünstigte an den entstehenden Personalkosten im Bezirksamt für Planung, Durchführung und Kontrolle der Kompensationsmaßahme beteiligt?

 

e)      Wofür werden die eingenommenen Zahlungen verwendet?

 

f)        Konnten die eingenommenen Zahlungen der letzten 5 Jahre vollständig für Kompensationsmaßnahmen ausgegeben werden? Falls nein, warum nicht?

 

g)      Was geschieht mit nicht für Kompensationsmaßnahmen ausgegebenen Ausgleichszahlungen?

 

h)      Wie häufig wurde im Rahmen der Bauleitplanung die Möglichkeit Ausgleichszahlungen zu leisten im Bezirk Wandsbek in den letzten 40 Jahren genutzt?

 

i)        Bei welchen unter Punkt 1, Frage a-g genannten Regelungen handelt es sich um hamburgweit einheitliche Regelungen?

 

Anhänge

keine Anlage/n