Ausbau Ulzburger Straße und Poppenbütteler Berg Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3771.1)
Letzte Beratung: 11.11.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek und der LBSG werden gebeten, bei der Planung folgende Maßnahmen zu prüfen:
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge sich diesem Beschluss anschließen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Zu 1.:
Die Überprüfung der Notwendigkeit einer Lichtsignalanlage (LSA) für alle Fahrbeziehungen beinhaltet sowohl die Auswertung des Unfallgeschehens als auch die Berücksichtigung verkehrlicher Faktoren wie etwa Verkehrsstärken.
Um die Verkehrssicherheit an Knotenpunkten zu erhöhen, sind insbesondere die Sichtbeziehungen zu verbessern. Am Knotenpunkt Ulzburger Straße/Müssenredder ist dieser Planungsgrundsatz berücksichtigt worden, indem der Radverkehr stadtauswärts auf einem Radfahrstreifen fließt und weit von der Fahrbahn abgesetzte Fußgängerfurten vermieden werden.
Hinsichtlich der verkehrlichen Parameter, die die Notwendigkeit einer LSA begründen könnten, führt der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) weitere Verkehrszählungen durch, um den Sachverhalt zu klären.
Zu 2.:
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Ulzburger Straße werden die Bushaltestellen barrierefrei und richtliniengerecht umgebaut. Für eine richtlinienkonforme Herstellung der Nebenflächen hat der LSBG insbesondere geprüft, ob die Haltestellen in Form von Haltebuchten zu Haltestellen am Fahrbahnrand umgestaltet werden können. In Folge dessen könnten die Nebenflächen und somit auch die Warteflächen an diesen Stellen verbreitert werden und Busse parallel und sehr dicht am Fahrbahnrand halten. Auch die Notwendigkeit eines Ein- und Ausfädelns der Busse in den fließenden Verkehr wird dadurch vermieden.
An Stellen, wo das Halten der Busse am Fahrbahnrand möglich ist, prüft der LSBG in der weiteren Ausarbeitung der Planung, ob durch den Zugewinn der Fläche die Möglichkeit besteht, Fahrgastunterstände aufzustellen, ohne die Mindestmaße für die Nebenflächen dadurch zu unterschreiten.
Zu 3.:
Ein Ziel in der neuen Straßenraumgestaltung besteht darin, allen Verkehrsteilnehmenden ein möglichst umfangreiches Angebot zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Planung wird dabei auch geprüft, ob die Straßenverkehrsfläche durch Grunderwerb vergrößert werden kann.
Für zusätzliche Fahrstreifen stehen am Knotenpunkt Ulzburger Straße/Harksheider Straße derzeit jedoch keine ausreichend große Flächen zur Verfügung. Eine Aufweitung des Straßenquerschnitts ist nicht möglich, ohne die Mindestmaße für die Nebenflächen zu unterschreiten oder den Baumbestand zu gefährden.
Im Rahmen der Überplanung des Knotenpunktes werden die Steuerungsprogramme der LSA angepasst und die optimale Lösung für den Verkehrsablauf herausgearbeitet.
Zu 4.:
Der LSBG koordiniert die vorgesehenen Maßnahmen in der Ulzburger Straße, im Poppenbütteler Berg, in der Lemsahler Landstraße, in der Poppenbütteler Chaussee und in der Lohe mit dem umliegenden Baumaßnahmen und den vorliegenden Bedarfen der Leitungsträger umfassend und kommuniziert sie mit allen Beteiligten frühzeitig. Die Verfügbarkeit und die Leistungsfähigkeit der Ausweichrouten liegen dabei im Fokus.
Zu 5.:
Der LSBG prüft im Rahmen der Variantenuntersuchungen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten der Radverkehrsführung. Eine „Protected Bike Lane“ stellt dabei eine hochwertige Führungsform des Radverkehrs dar, wofür allerdings ausreichend große Flächen zur Verfügung stehen müssen.
In der weiteren Ausarbeitung der Planung bezieht der LSBG daher auch in Abhängigkeit des Straßenquerschnittes und weiterer Zwangspunkte die „Kopenhagener Lösung“ in die Abwägungsprozesse mit ein.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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