Ausbau S4 - Änderung der Planung erforderlich - Anforderung einer Stellungnahme Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 (Drs. 21-7341)
Letzte Beratung: 28.09.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 6.8
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet die zuständige Fachbehörde unter Beteiligung der Deutschen Bahn um eine Stellungnahme zu der Eingabe.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Zu 1.:
Auf Basis der Grundlagenermittlung und auf Basis der planungsbegleitend durchgeführten Abstimmungsgespräche wurde die im Erläuterungsbericht unter 1.1 beschriebene Trasse als Vorzugstrasse und die sich daraus für alle Fachgewerke ableitenden Anforderungen an die Vorentwurfsplanung bestimmt und - soweit möglich - vorläufig festgelegt (Erläuterungsbericht 3.1).
Die momentan geplante Trasse ist aus diversen Gründen alternativlos und stellt unter Abwägung aller Varianten in der jetzigen Form die geringsten Störungen der Lebensräume von Menschen und Tieren sowie der Umwelt dar. Das Projekt wurde mit der Zielsetzung geplant, einen schnelleren und pünktlicheren Öffentlichen Personennahverkehr zwischen Hamburg und Bad Oldesloe zu fahren (Erläuterungsbericht 3.5).
Zu 2.:
Es existieren bereits zwei Gleise der Strecke Hamburg – Lübeck, die durch das Stadtgebiet führen.
Zum Schutz der Anwohnenden werden entlang des gesamten Streckenabschnitts Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 20,3 Kilometern rechts und links der Gleise sowie in Teilen eine Mittellärmschutzwand zwischen den Gleisen gebaut. Die Deutsche Bahn AG (DB) ist verpflichtet, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten und den höchstmöglichen Schutz vor Lärm zu gewährleisten/umzusetzen.
Es werden Lärmschutzwände aus Aluminium eingesetzt. Diese haben eine hohe Schutzwirkung, sind leicht einsetzbar und gut zu recyceln. Die Höhe der Außenwände beträgt zwischen drei und sechs Meter und wird vsl. in mehreren Grüntönen gestaltet. Die Mittellärmschutzwand sowie die Innenseiten der Außenwände werden auf der bahnzugewandten Seite hoch schallabsorbierend ausgebildet. So wird fast vollständig vermieden, dass der auftreffende Schall reflektiert wird. Auch Mehrfachreflexionen zwischen vorbeifahrenden Zügen und Lärmschutzwänden sind damit ausgeschlossen.
In Prüfung sind aktuell auch Alternativen wie der Einsatz transparenter Lärmschutzwände. Hierfür fehlt bislang die Zertifizierung.
Eine glatte Schienenoberfläche verringert das Abrollgeräusch der Räder. Daher kommt auch im
zweiten Abschnitt als weitere aktive Schallschutzmaßnahme das „Besonders überwachte Gleis“
(BüG) zum Einsatz: Durch regelmäßiges Messen und Schleifen der Schienen kann der Geräuschpegel dauerhaft um drei Dezibel reduziert werden.
Dort, wo die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte trotz aktiver Maßnahmen nicht eingehalten werden können, kommen passive Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz. Dabei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden. Beispiele hierfür sind Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüfter.
Zu 3.:
Die Bahn ist sowohl im Personenverkehr als auch für den Transport von Gütern eines der sichersten Verkehrsmittel überhaupt. Im Zuge von Baumaßnahmen werden Sicherheitsvorkehrungen auf den Prüfstand gestellt und optimiert. Für Transporte von Gütern auf der Schiene spricht: Die Bahn ist ein spurgebundenes Verkehrsmittel. Technische Sicherheitseinrichtungen gewährleisten, dass die Bahn in festen Abständen fahren kann.
Aufgrund dieser Vorteile sowie der Einhaltung von Vorschriften und Überwachungsmaßnahmen, die speziell bei Gefahrguttransporten äußerst streng sind, gelten Transporte auf der Schiene als besonders sicher.
Zu 4.:
Die Auswirkungen auf Anwohnende sollen so gering wie möglich gehalten werden. Dies ist ein Kernaspekt bei der Planung des Bauablaufs. Schutzmaßnahmen für Bürger:innen sind in den Planungsunterlagen berücksichtigt. Beispielsweise im Beschluss zum Bauabschnitt 1 sind verschiedene Auflagen und Bestimmungen enthalten, an die sich das Projekt und die Baufirmen halten – diese schützen die Anwohnenden und die Natur. Hierzu zählt zum Beispiel die permanente Messung von Baulärm. Auch für den Abschnitt 2 und 3 werden diese Aspekte stark berücksichtigt.
Die DB erarbeitet ein komplexes Logistik- und Baustellenkonzept, selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Beteiligten.
Während der Bauzeit werden Baustelleneinrichtungsflächen entlang der Fernbahnstrecke Lübeck – Hamburg eingerichtet, um die Transportwege möglichst kurz zu halten. Die beim Bau anfallenden Bodenmaterialien werden – soweit geeignet – auf der Baustelle wiederverwendet. Ungeeignete Materialien trennen, sortieren und entsorgen die Baufirmen nach den gesetzlichen Richtlinien. Der Transport der Baustoffe erfolgt sowohl über die Schiene als auch per Lkw über die Straße.
Beeinträchtigungen für die Anwohnenden und den Verkehr lassen sich dabei leider nicht vollständig vermeiden. Um die Auswirkungen auf den Schienenverkehr gering zu halten und die Bauzeit so weit wie möglich zu verkürzen, finden die Bauarbeiten auch nachts statt. Lärmprognosen ermöglichen dem Projektteam genau abzuschätzen, in welcher Nacht es in welchem Gebiet lauter wird. Den entsprechend betroffenen Anwohnenden wird Ersatzwohnraum (z.B. Hotels) zur Verfügung gestellt.
Selbstverständlich informiert die DB die Bürger:innen über die Arbeiten und alle zu erwartenden Auswirkungen vorab.
Die DB ist beispielsweise auch schon jetzt mit den Schulen sowie mit anderen Einrichtungen und Institutionen an der Strecke in diesem Abschnitt in regelmäßigem Austausch.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.