Aufzugsausfall am U-Bahnhof Wandsbek Markt: Frühzeitige Information sicherstellen und barrierefreie Alternativen praxisgerecht gestalten Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 18.06.2026 Ausschuss für Mobilität Ö 5.3
Der U-Bahnhof Wandsbek Markt ist mit rund 114.000 Ein- und Aussteigenden täglich einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Hamburgs. In ihrer Antwort vom 8. Juni 2026 auf ein Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion teilte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende mit, dass der bestehende Aufzug vom 27. Juli 2026 bis voraussichtlich 13. November 2026 aufgrund eines notwendigen Austauschs außer Betrieb sein wird (Drs. 22-3546.1). Während dieser Zeit steht kein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig der U1 am Standort Wandsbek Markt zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung begrüßt die Erneuerung des Aufzugs und erkennt deren technische Notwendigkeit an. Zugleich bedauert sie, dass der in der Vergangenheit diskutierte Einbau eines zweiten Aufzugs nicht weiterverfolgt wurde. Ein zusätzlicher Aufzug hätte nicht nur die Beförderungskapazität an einem der wichtigsten Umsteigepunkte Hamburgs erhöht, sondern auch eine notwendige Redundanz geschaffen. Die aktuelle Situation zeigt, dass bereits die planmäßige Erneuerung eines einzelnen Aufzugs dazu führt, dass der U-Bahnhof Wandsbek Markt für mehrere Monate nicht mehr barrierefrei erreichbar ist.
Nach Angaben der Behörde sollen die Auswirkungen des Ausfalls durch die Nutzung benachbarter barrierefreier Haltestellen sowie der regulären Busverbindungen abgefedert werden. Zusätzliche Ersatzangebote sind nicht vorgesehen.
Gerade für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Fahrgäste mit Rollstühlen oder Rollatoren, Familien mit Kinderwagen sowie andere auf eine barrierefreie Wegeführung angewiesene Fahrgäste können die vorgesehenen Alternativen zusätzliche Wege, Umstiege und Zeitaufwände bedeuten. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Nutzbarkeit der benannten Alternativverbindungen von verschiedenen Faktoren wie Wegebeziehungen, Umsteigevorgängen, Kapazitäten und der Verfügbarkeit weiterer Aufzüge abhängt.
Ebenso erscheint die bislang vorgesehene Kommunikation nicht ausreichend. Die Information über Verbände, digitale Informationsangebote und Fahrgastfernsehen allein erreicht nicht zwangsläufig allen Betroffenen. Viele Fahrgäste erwarten vielmehr eine frühzeitige und sichtbare Information direkt vor Ort sowie über die lokalen Medien.
Vor diesem Hintergrund sollten die Kommunikationsmaßnahmen ausgeweitet und die tatsächliche Praktikabilität der vorgesehenen Alternativverbindungen überprüft werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), dem hvv sowie der Hamburger Hochbahn AG dafür einzusetzen, dass im Zusammenhang mit dem geplanten Aufzugsaustausch am U-Bahnhof Wandsbek Markt folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Frühzeitige und umfassende Fahrgastinformation
2. Alternativverbindungen
Es möge geprüft werden, inwieweit die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Fahrgästen mit Rollstühlen oder Rollatoren, Familien mit Kinderwagen sowie weiterer auf barrierefreie Mobilität angewiesener Fahrgäste durch die vorgesehenen Alternativverbindungen ausreichend berücksichtigt und entsprechend weitere Alternativverbindungen eingerichtet werden.
3. Berichterstattung
Der Bezirksversammlung möge spätestens vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme schriftlich über die vorgesehenen Kommunikationsmaßnahmen sowie die Ergebnisse der Prüfung der Alternativverbindungen berichtet werden.
keine Anlage/n
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