21-7602

Aufstellung eines Hinweisschildes für Besucher*innen des Jobcenters, die mit dem Bus kommen Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6608.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.10.2023
14.09.2023
Ö 14.42
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der genannten Stelle ein Hinweisschild aufgestellt werden kann, damit die Besucher*innen des Jobcenters den direkten Fußweg finden und

damit statt ca. 8-10 Minuten nur ca. 3 Minuten benötigen.

Darüber hinaus möge die Verwaltung den HVV bitten zu prüfen, ob in den angebotenen Navigationssystemen des HVV (App/Homepage) der kürzere Weg ausgewiesen wird

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss (Ausweisung in den Navi-Systemen des HVV):

 

Die gewünschte Wegeleitung wurde bereits in die hvv-Verbindungsauskunft integriert.

 

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

In ca. 50 m Entfernung zur Bushaltestelle Skaldenweg ist am Grünanlagenweg bereits ein Hinweisschild des DRK in Richtung des Campus (s. beigefügte Fotoanlage) vorhanden. An dieser Stelle könnte ein weiteres Schild des Jobcenter montiert werden.

Das Bezirksamt würde grundsätzlich dieser Ergänzung um einen Wegweiser des Jobcenters an dieser Stelle zustimmen. Da das vorhandene Schild durch das DRK errichtet wurde, ist vorab die Zustimmung beim Deutschen Roten Kreuz einzuholen.

 

Die Wartung des Schildes, wie Reinigung, Reparaturen und Beseitigung bei möglichen Beschädigungen ist durch den Eigentümer zu gewährleisten.

 

Eine weitere Möglichkeit für eine Beschilderung des Jobcenters ist im Bereich des links abknickenden Skaldenwegs am Zugang des Grünanlagenweges in Richtung Campus. Hier ist auch ein Hinweisschild des DRK vorhanden. Auch hier könnte, nach Rücksprache mit dem DRK, ein weiteres Hinweisschild durch das Jobcenter angebracht werden. Das Bezirksamt hat keine Einwände gegen ein Zusatzschild.

Die Pflege und Unterhaltung obliegen aber ebenfalls dem Eigentümer der Hinweisschilder.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.