21-3777.1

Aufgabe des Schutzzaunes am Wasserrückhaltebecken im Höltigbaum verdeutlichen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.09.2021
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 1.9.2021 bei Abwesenheit der FDP- und Enthaltung der Die-Linke-Fraktion zum Ursprungsantrag Drs. 21-3777 der SPD- und Grünen-Fraktion

 

Vor dem Wasserrückhaltebecken im Höltigbaum ist ein Schutzzaun erstellt worden. 

Seine wichtige Aufgabe besteht darin, dass nicht erwünschte Betreten des Ufersaumes oder gar des Wassers, zu verhindern. Damit übernimmt dieser Zaun eine wichtige Schutzfunktion für Fauna und Flora am Ufersaum und im Gewässer. 

Das dient nachhaltig dem Naturschutz in diesem Bereich.

 

Leider wurde in letzter Zeit mehrfach, besonders an Sommertagen, beobachtet, dass es Besucher gibt, die diese Schutzfunktion ignorieren. So wird am Ufersaum öfter mal gepicknickt  oder aber mitgebrachten Hunden das „Baden“ im Gewässer ermöglicht.

 

Es scheint, dass die wichtige Schutzfunktion des Zaunes nicht so klar interpretiert wird. 

Hier wäre es wichtig, dass durch ein verdeutlichendes Hinweisschild der Sinn des Zaunes und der Schutz der Natur in diesem Bereich erklärt wird.


Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen, ob am Schutzzaun zum Wasserrückhaltebecken im Höltigbaum ein erklärendes Schild angebracht werden kann, das auf die besondere Funktion des Zaunes, in Bezug auf den Naturschutz in diesem Bereich, hinweist und die Besucher über die Lage vor Ort aufklärt. 
     
  2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die Ranger, die vor Ort im Höltigbaum aktiv sind, über die im Sachverhalt beschriebene Situation zu informieren.
     
  3. Der Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis der Fachbehörde informiert werden.

 

 

 

Foto: Marlies Riebe

 

 

Anhänge

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