Auf Kurs Richtung 2040! Fußverkehrs-Checks in Hamburg-Nord Antrag der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 16.04.2026 Bezirksversammlung Ö 6.2
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Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Worum geht es? |
Der Fußverkehr ist Bestandteil nahezu aller Wegeketten und die Qualität von Gehwegen, Querungsstellen und Aufenthaltsflächen beeinflusst wesentlich, ob Wege zu Fuß zuverlässig, sicher und komfortabel zurückgelegt werden können. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
Zur zielgerichteten Weiterentwicklung der Fußverkehrsinfrastruktur bedarf es eines probaten Instruments, das grundsätzliche Schwachstellen (jenseits einzelner mangelhafter Stellen, die über den Meldemichel erfasst werden), Anforderungen und Verbesserungspotenziale strukturiert erfasst, priorisiert und in eine umsetzungsorientierte Maßnahmenliste überführt. “Fußverkehrs-Checks” sind ein in mehreren Bundesländern eingesetztes Verfahren, um dieörtlichen Bedingungen für den Fußverkehr systematisch zu erheben und daraus Maßnahmen abzuleiten. In Baden-Württemberg[1] werden Fußverkehrs-Checks als partizipativer Prozess durchgeführt, in dem Bürger*innen, Politik und Verwaltung die Situation vor Ort in Workshops und Begehungen bewerten. Die Kommunen werden dabei durch ein Fachbüro unterstützt, das den Prozess vorbereitet, moderiert und auswertet. Vergleichbare Formate werden u. a. in Nordrhein-Westfalen[2] und Rheinland-Pfalz[3] angewandt.
In der Fußverkehrsstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)[4], sind Fußverkehrs-Checks als Pilotprojekt aufgeführt. Bei diesen Pilotprojekten handelt es sich um Vorschläge, die von den Bezirksämtern aufgegriffen und weiter konkretisiert werden sollen. Für Hamburg-Nord soll ein solches Verfahren erprobt werden. Ein Fußverkehrs-Check für Hamburg Nord dient dabeider strukturierten Bestandsaufnahme der Fußverkehrsbedingungen in einem klar abgegrenzten Untersuchungsraum (z. B. Stadtteilzentrum, Wohnquartier, Schulumfeld, Wege zu einem ÖPNV-Knoten) und der Ableitung eines priorisierten Maßnahmenpakets. Das Verfahrenwird durch ein externes Planungsbüro (z.B. Planersocietät, VIA) vorbereitet, moderiert und ausgewertet und erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt und lokalen Akteuren. Zu Beginn werden Untersuchungsraum, Zielgruppen und thematische Schwerpunkte festgelegt sowie vorhandene Grundlagen gesichtet. Anschließend findet ein Auftaktworkshop statt, in dem die wesentlichen Problemlagen gesammelt und Route(n) sowie Stationen der Begehungen festgelegt werden. Kernstück sind zwei Begehungen vor Ort, in denen entlang der Route konkrete Situationen (u. a. Querungen, Engstellen, Sichtbeziehungen, Barrierefreiheit, Konflikte mit ruhendem Verkehr, Aufenthaltsqualität) bewertet und erste Lösungsansätze diskutiert werden. In einem Abschlussworkshop werden die Ergebnisse gebündelt, Maßnahmen priorisiert (kurz-/mittel-/langfristig), Zuständigkeiten geklärt und nächste Schritte zur Umsetzung definiert. Abschließend erstellt das Fachbüro einen Ergebnisbericht mit Status-quo-Darstellung, Stärken-/Schwächen-Analyse und einem priorisierten Maßnahmenplan (inkl. erster Kosteneinordnung) und stellt die Ergebnisse in einem zuständigen bezirklichen Gremium vor.
Dieses Verfahren soll zunächst in einem Pilotprojekt getestet und bewertet werden. Im Falle einer positiven Evaluation sollte die Durchführung eines Fußverkehrs-Checks pro Jahr als rollierendes Programm, bei dem jährlich ein anderer Stadtteil bzw. Schwerpunktraum betrachtet wird, ins Auge gefasst werden. Als Finanzierungsoption böte sich eine Förderung über das Bündnis für denRad- und Fußverkehr an. In Baden-Württemberg belaufen sich die Kosten für einen kompletten Fußverkehrs-Check auf ca. EUR 15.000,-[5].
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
○ Dreiecksfläche zwischen Isekai, Heilwigstraße und Geffckenstraße im Bereich der abknickenden Vorfahrt, Verbindung zur Alster (und zukünftig Schulweg).
○ Frustbergstraße/Warnckesweg/Borsteler Bogen (Groß Borstel).
○ Wegebeziehung Winterhuder Kai (Alsterwanderweg) - Überquerung Bebelallee (Jina-Mahsa-Amini-Park) - Fußgänger-Tunnel unter der U-Bahn - Lattenkamp - Alsterdorfer Straße.
○ Querung der Hummelsbüttler Landstraße im Bereich der Straßen Nußkamp oder Lupinenkamp, U-Bahn Fuhlsbüttel, Bushaltestellenbereiche.
○ Weg bei den Gärten am Pergolenviertel.
○ Heidberg-Gymnasium - vor der Schule bis zur Kreuzung Hohe Liedt und Bushaltestelle (Beleuchtung).
○ Astrid-Lindgren-Schule - Wegebeziehung zu LaHoMa.
○ Vorbereitung (Abgrenzung Untersuchungsraum, Datengrundlagen, Beteiligung/Öffentlichkeitsarbeit)
○ Auftaktworkshop
○ zwei Begehungen
○ Abschlussworkshop
○ Ergebnisbericht (Status-quo, Stärken-/Schwächen-Analyse, priorisierter Maßnahmenplan inkl. erster Kosteneinordnung) und Vorstellung in einem zuständigen bezirklichen Gremium.
○ kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen zu identifizieren und, soweit rechtlich und finanziell möglich, zeitnah umzusetzen, sowie
○ für mittelfristige Maßnahmen einen Umsetzungsfahrplan (Zuständigkeit, Priorität, nächste Planungsschritte) darzustellen,
und der Bezirksversammlung hierzu innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Checks zu berichten.
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
Bildmaterial
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