22-2048

Auf Kurs Richtung 2040! Fußverkehrs-Checks in Hamburg-Nord Antrag der Volt-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 16.04.2026 Bezirksversammlung Ö 6.2

Sachverhalt

Zusammenfassung in Einfacher Sprache:

Worum geht es?
Die Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord stellt einen Antrag. Es geht um einen Fußverkehrs-Check im Bezirk Hamburg-Nord. Es soll einen Spaziergang geben, bei dem Menschen sagen können, was ihnen an Gehwegen nicht gefällt.

Was soll erreicht werden?
Es soll ein Versuch starten. Das Bezirksamt soll den ersten Fußverkehrs-Check so schnell wie möglich durchführen. Wenn der Versuch gut läuft, soll es den Check jedes Jahr geben. Dann ist jedes Jahr ein anderer Stadtteil dran.

Warum ist das wichtig?
Viele Menschen gehen zu Fuß.
Gute Gehwege und sichere Querungen helfen vielen Menschen.
Das gilt besonders für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen.

Der Fußverkehr ist Bestandteil nahezu aller Wegeketten und die Qualität von Gehwegen, Querungsstellen und Aufenthaltsflächen beeinflusst wesentlich, ob Wege zu Fuß zuverlässig, sicher und komfortabel zurückgelegt werden können. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen.

Zur zielgerichteten Weiterentwicklung der Fußverkehrsinfrastruktur bedarf es eines probaten Instruments, das grundsätzliche Schwachstellen (jenseits einzelner mangelhafter Stellen, die über den Meldemichel erfasst werden), Anforderungen und Verbesserungspotenziale strukturiert erfasst, priorisiert und in eine umsetzungsorientierte Maßnahmenliste überführt. “Fußverkehrs-Checks” sind ein in mehreren Bundesländern eingesetztes Verfahren, um dieörtlichen Bedingungen für den Fußverkehr systematisch zu erheben und daraus Maßnahmen abzuleiten. In Baden-Württemberg[1] werden Fußverkehrs-Checks als partizipativer Prozess durchgeführt, in dem Bürger*innen, Politik und Verwaltung die Situation vor Ort in Workshops und Begehungen bewerten. Die Kommunen werden dabei durch ein Fachbüro unterstützt, das den Prozess vorbereitet, moderiert und auswertet. Vergleichbare Formate werden u. a. in Nordrhein-Westfalen[2] und Rheinland-Pfalz[3] angewandt.

In der Fußverkehrsstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)[4], sind Fußverkehrs-Checks als Pilotprojekt aufgeführt. Bei diesen Pilotprojekten handelt es sich um Vorschläge, die von den Bezirksämtern aufgegriffen und weiter konkretisiert werden sollen. Für Hamburg-Nord soll ein solches Verfahren erprobt werden. Ein Fußverkehrs-Check für Hamburg Nord dient dabeider strukturierten Bestandsaufnahme der Fußverkehrsbedingungen in einem klar abgegrenzten Untersuchungsraum (z. B. Stadtteilzentrum, Wohnquartier, Schulumfeld, Wege zu einem ÖPNV-Knoten) und der Ableitung eines priorisierten Maßnahmenpakets. Das Verfahrenwird durch ein externes Planungsbüro (z.B. Planersocietät, VIA) vorbereitet, moderiert und ausgewertet und erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt und lokalen Akteuren. Zu Beginn werden Untersuchungsraum, Zielgruppen und thematische Schwerpunkte festgelegt sowie vorhandene Grundlagen gesichtet. Anschließend findet ein Auftaktworkshop statt, in dem die wesentlichen Problemlagen gesammelt und Route(n) sowie Stationen der Begehungen festgelegt werden. Kernstück sind zwei Begehungen vor Ort, in denen entlang der Route konkrete Situationen (u. a. Querungen, Engstellen, Sichtbeziehungen, Barrierefreiheit, Konflikte mit ruhendem Verkehr, Aufenthaltsqualität) bewertet und erste Lösungsansätze diskutiert werden. In einem Abschlussworkshop werden die Ergebnisse gebündelt, Maßnahmen priorisiert (kurz-/mittel-/langfristig), Zuständigkeiten geklärt und nächste Schritte zur Umsetzung definiert. Abschließend erstellt das Fachbüro einen Ergebnisbericht mit Status-quo-Darstellung, Stärken-/Schwächen-Analyse und einem priorisierten Maßnahmenplan (inkl. erster Kosteneinordnung) und stellt die Ergebnisse in einem zuständigen bezirklichen Gremium vor.

Dieses Verfahren soll zunächst in einem Pilotprojekt getestet und bewertet werden. Im Falle einer positiven Evaluation sollte die Durchführung eines Fußverkehrs-Checks pro Jahr als rollierendes Programm, bei dem jährlich ein anderer Stadtteil bzw. Schwerpunktraum betrachtet wird, ins Auge gefasst werden. Als Finanzierungsoption böte sich eine Förderung über das Bündnis für denRad- und Fußverkehr an. In Baden-Württemberg belaufen sich die Kosten für einen kompletten Fußverkehrs-Check auf ca. EUR 15.000,-[5].

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Pilotprojekt
    Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird gebeten, schnellstmöglich einen Fußverkehrs-Check als Pilotprojekt im Bezirk durchzuführen, das, bei positiver Evaluation, in ein wiederkehrendes Format übertragen werden soll.
    Als mögliche Orte für das Pilotprojekt kämen z.B. in Betracht:

Dreiecksfläche zwischen Isekai, Heilwigstraße und Geffckenstraße im Bereich der abknickenden Vorfahrt, Verbindung zur Alster (und zukünftig Schulweg).

Frustbergstraße/Warnckesweg/Borsteler Bogen (Groß Borstel).

Wegebeziehung Winterhuder Kai (Alsterwanderweg) - Überquerung Bebelallee (Jina-Mahsa-Amini-Park) - Fußnger-Tunnel unter der U-Bahn - Lattenkamp - Alsterdorfer Straße.

Querung der Hummelsbüttler Landstraße im Bereich der Straßen Nußkamp oder Lupinenkamp, U-Bahn Fuhlsbüttel, Bushaltestellenbereiche.

Weg bei den Gärten am Pergolenviertel.

Heidberg-Gymnasium - vor der Schule bis zur Kreuzung Hohe Liedt und Bushaltestelle (Beleuchtung).

Astrid-Lindgren-Schule - Wegebeziehung zu LaHoMa.

  1. Verfahren mit externer Fachbegleitung
    Das Bezirksamt wird gebeten, den Fußverkehrs-Check als dialogorientierten Prozess mit externer fachlicher Begleitung (Planungsbüro) durchzuführen und folgende Bausteine vorzusehen:

Vorbereitung (Abgrenzung Untersuchungsraum, Datengrundlagen, Beteiligung/Öffentlichkeitsarbeit)

Auftaktworkshop

zwei Begehungen

Abschlussworkshop

Ergebnisbericht (Status-quo, Stärken-/Schwächen-Analyse, priorisierter Maßnahmenplan inkl. erster Kosteneinordnung) und Vorstellung in einem zuständigen bezirklichen Gremium.

  1. Finanzierung
    Das Bezirksamt wird gebeten, die Finanzierung des Pilotprojekts sowie eines künftig jährlich durchzuführenden Fußverkehrs-Checks, insbesondere der externen Prozessbegleitung (Moderation, Auswertung, Bericht), beispielsweise über Mittel des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr, zu prüfen und zu beantragen sowie alternativ/ergänzend weitere geeignete Finanzierungsquellen darzustellen.
  2. Umsetzungsorientierung und Bericht
    Das Bezirksamt wird gebeten, im Anschluss an den Fußverkehrs-Check

kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen zu identifizieren und, soweit rechtlich und finanziell möglich, zeitnah umzusetzen, sowie

r mittelfristige Maßnahmen einen Umsetzungsfahrplan (Zuständigkeit, Priorität, nächste Planungsschritte) darzustellen,
und der Bezirksversammlung hierzu innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Checks zu berichten.

  1. Transparenz und Beteiligung
    Die Ergebnisse (Ergebnisbericht, Maßnahmenliste, Priorisierung) sollen in geeigneter Form öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Beteiligung ist so zu gestalten, dass insbesondere Schulen, Senior*inneneinrichtungen, Behindertenbeirat/-vertretungen, lokale Initiativen sowie ÖPNV-Akteure angemessen einbezogen werden.
  2. Verstetigung
    Im Falle einer positiven Resonanz der beteiligten Akteure wird das Bezirksamt gebeten, basierend auf dem Verfahren des Pilotprojekts ein rollierendes Programm aufzusetzen, in dem schrittweise alle Stadtteile/Schwerpunkträume berücksichtigt werden (z. B. in fester Reihenfolge oder anhand transparenter Kriterien wie Schulwegsicherheit, Barrieren, Unfalllage, Zentrums-/Quartiersfunktion).

r die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.04.2026
Ö 6.2
Anhänge
Lokalisation Beta
Hamburg Heilwigstraße Geffckenstraße Alsterwanderweg Alsterwanderweg Bebelallee Hummelsbütteler Landstraße Hohe Liedt

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