Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft: Stellau - Freibad mit Oberlauf, Öffnung im Freibad, Anpassung inkl. RHB II und Ersatzbauwerk für das Ablaufbauwerk zum Rückhaltebecken mit darüber führendem Weg Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 18.02.2025 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.7
In der Drucksache 21-8706.1 (Begründung) wird die Beschaffenheit der Stellau sehr gut beschrieben: „Entsprechend der geologischen Situation und der Reliefeigenart ist die Oberflächenentwässerung der Landschaft zur Stellau ausgerichtet. Sie fließt infolge der Topografie von Ost nach West, d.h. von der Landschaft in Richtung Stadt und mündet im Siedlungsbereich von Rahlstedt in die Wandse, die ihrerseits in die Alster mündet.
Die Stellau ist gemäß der bundesweiten Typisierung der Länderarbeits-gemeinschaft Wasser (LAWA) dem Fließgewässertyp 16 „Kiesgeprägter Tieflandbach“ zuzuordnen. Von der Landesgrenze flussabwärts verläuft das Gewässer mäandrierend im angrenzenden Auwald und ist in Bezug auf das Umfeld und das Ufer als naturnah zu beschreiben. Durch das im Hauptlauf liegende Rückhaltebecken sind jedoch auch in diesem Abschnitt rückgestaute Bereiche vorzufinden. Im Unterlauf der Verrohrung (Straße Wiesenredder) ist aufgrund des Nutzungsdrucks durch die angrenzende Wohnbebauung der Gewässerverlauf stark begradigt und tief eingeschnitten. Der Auenbereich steht dem Gewässer hier nicht mehr zur Verfügung und auch ein Gewässerrandstreifen ist nur in einigen Bereich vorhanden, was sich negativ auf die Fließdynamik und die Ausbildung wertgebender Strukturen auswirkt. Gleit- und Prallhänge sind teilweise auch in diesem Bereich zu finden. Neben dem beschriebenen Rückhaltebeckenund der Verrohrung am ehemaligen Freibad wird die ökologische Durchgängigkeit durch einen Sohlabsturz unterbunden. Das Gewässer hat längere trockenfallende Abschnitte. Die Anlage zur Regenrückhaltung wird zurzeit unter dem Aspekt naturnäherer Ausgestaltung überplant. Die Entrohrung der Stellau im Bereich des ehemaligen Freibads Wiesenredder wird im Rahmen eines anderen Bebauungsplanverfahrens (Ra135) verfolgt.
Die Flächen für die Wasserwirtschaft (Flurstücke 1310, 1394, 2997 5342) sind im
Bebauungsplan Rahlstedt 134 - (2 Blätter) Blatt 1 dokumentiert.
Weiter werden in der Drucksache 21-8706.1 (Begründung) die Auwald Flächen im Bereich der Stellau beschrieben.
„Der wertvolle Erlen- und Eschen-Auwald mit dem Bach und den angrenzenden naturnahen Flächen stellt einen sehr bedeutsamen Teil im Biotopverbund dar, indem er die Flächen des Wehlbrookwaldes mit der Rahlstedter Feldmark verbindet.“
Das Flurstück 2430 und das Flurstück 5713 sollen optimal zu einem Wald entwickeln werden.
„Eine Teilfläche (Teilstück von Flurstück 2430) befindet sich im Privatbesitz und wird gärtnerisch genutzt. Sie sollte möglichst von der FHH angekauft werden, um sie optimal zu einem Wald entwickeln und den bestehenden Waldflächen zuschlagen zu können. Eine Fläche an der Landesgrenze (Teilstück von Flurstück 5713), die derzeit noch als Grünland genutzt wird, ist ebenfalls als Wald festgesetzt, um hier eine Verbindung zwischen den Auwald Flächen der Stellau
und den südlich angrenzenden Waldflächen im Bereich der Kleingewässerbiotope herzustellen.“
Auch die bereits am 29.09.2020 vorgelegten Unterlagen zur Drucksache 21-2044 belegen, in der Präsentation durch Bilder, den schlechten Zustand vom Flussbett der Stellau und dem Auwald.
Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten im zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.