21-6280

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2023 - Vorschlag der Verwaltung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.01.2023
13.12.2022
Sachverhalt

 

Wie in den vergangenen Jahren wird der Entwurf zum Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2023 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Das Arbeitsprogramm stellt eine Übersicht über festgestellte, im Verfahren befindliche, einzuleitende und zukünftig mögliche Planverfahren dar. Der Planungsausschuss wird vor Aufstellung neuer Pläne im Einzelfall gesondert befasst. Die einer jeweiligen Liste (A-C) neu zugeordneten Planverfahren sind unterstrichen dargestellt.

Im Jahr 2022 wurden bisher vier Bebauungsplanverfahren (Marienthal 36, Tonndorf 35, Wandsbek 85 und Wandsbek 86) eingeleitet. Ein weiterer Bebauungsplan (Farmsen-Berne 40 - Berufsförderungswerk) liegt dem Planungsausschuss zur Einleitung vor.

Durch die neu eingeleiteten und bereits länger laufenden, in der Regel mehrjährigen Bebauungsplanverfahren werden die vorhandenen Kapazitäten im Fachamt Stadt- und Landschafplanung zurzeit voll gebunden. Darüber hinaus werden Kapazitäten im Zuge der Umsetzung städtebaulicher Verträge bzw. Durchführungsverträge über den Zeitpunkt der Feststellung der Bebauungspläne hinaus gebunden (vgl. Liste A.2). Auch die Begleitung von Planungen anderer Träger bzw. Behörden bindet in gewissem Umfang Kapazitäten im Fachamt.

Inhaltlich wurde und wird in der Bebauungsplanung dem Wohnungsbau weiterhin Vorrang eingeräumt. Die zur Einleitung vorgeschlagenen Pläne (B.1-Liste) spiegeln dies wider. Insbesondere zu den Verfahren der B.1-Liste kann die Verwaltung in der Sitzung ausführen. Es wird eine Anzahl neuer Verfahren vorgeschlagen, die im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten nur dann in 2023 zur Einleitung geführt werden können, wenn bereits laufende Verfahren im Laufe des Jahres abgeschlossen werden. Grundsätzlich kann eine Aufnahme der vorgeschlagenen Verfahren in die B.1-Liste damit die Voraussetzung schaffen, eine mögliche Verfahrenseinleitung auf verlässlicher Grundlage vorzubereiten und bei entsprechender Projektreife zu gegebener Zeit vorzunehmen. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass sämtliche Verfahren der B.1-Liste tatsächlich eingeleitet werden können.

Die tatsächliche Einleitung der Verfahren hängt von Voraussetzungen und Bedingungen ab, die nicht immer allein durch die Verwaltung herbeigeführt bzw. gestaltet werden können. Insbesondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren hängt der mögliche Fortschritt entscheidend von der Mitwirkung der Vorhabenträger ab. Deshalb können sich auch Veränderungen im Arbeitsprogramm ergeben und sowohl neue Verfahren hinzutreten, als auch vorgesehene sich verschieben. Die Verwaltung wird den Ausschuss bei Bedarf entsprechend unterrichten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

dem Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2023 zuzustimmen.

 

Anhänge

Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2023 (Entwurf)