21-3392

Anwohnerparken im Krügers Redder - Mehrheit der Bewohner unterstützt diese Forderung Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3221)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde (Verkehrsdirektion 1) wird gebeten zur Eingabe eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung liegt der Fokus seit einigen Jahren verstärkt auf dem Ausbau des Bewohnerparkens.

Für die aktuelle Wahlperiode ist die Umsetzung 20 neuer Bewohnerparkgebiete in Hamburg ge-plant, sodass ca. vier Gebiete pro Jahr zwecks einer Umsetzung untersucht werden. Der dafür zuständige Landesbetrieb Verkehr (LBV) beschäftigt sich intensiv mit dieser Thematik und richtet nach eingehender Untersuchung neue Bewohnerparkgebiete ein. In den letzten Jahren wurde das Bewohnerparken in St. Pauli und Altona erheblich erweitert, ebenso das Bewohnerparken rund um den Flughafen. Völlig neue Bewohnerparkgebiete sind in Billstedt und zuletzt im Stadtteil Rotherbaum und Altona-Altstadt entstanden. Im April 2021 folgte der Stadtteil Ottensen und zudem sind die Verfahren für Eimsbüttel und St. Georg weit vorangeschritten. Mit dem beschleunigten Ausbau des Bewohnerparkens setzt der LBV somit die Zielsetzung der senatstragenden Parteien erfolgreich um.

 

Die Reihenfolge, nach der durch den LBV entsprechende Planungsprozesse begonnen werden, richtet sich nach Erkenntnissen aus der Auswertung von Verkehrs- und Strukturdaten. Ebenso spielen Initiativen aus der Bezirkspolitik und den örtlichen Institutionen bzw. aus der Bewohner-schaft eine wesentliche Rolle.

In einem nächsten Schritt sind auch einige Gebiete im Bezirk Wandsbek zu untersuchen. Die Bereiche in Eilbek haben dabei höhere Priorität und sind dazu für eine ergebnisoffene Untersuchung in den nächsten Jahren vorgesehen. Eine wesentliche Rolle spielen bei der Terminierung u.a. sog. Verdrängungseffekte aus zuvor eingerichteten Bewohnerparkgebieten.

Im Zuge dessen ist zudem anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner:innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner:innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allge-meinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.

Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohner:innen reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So dürfen nach den für die Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tage max. 50 % der Parkstände für Bewohner:innen reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im Zuge einer weitergehenden Prüfung wären weitere Bedingungen zu beachten, die ggf. auch weitergehende Untersuchungen erfordern.

Derzeit untersucht der LBV in besonders von Parksuchverkehren belasteten Teilen Hamburgs die Parkplatzsituation auf die Möglichkeit der Einführung von Bewohnerparken. In diesem Prozess müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, diese gilt es im Rahmen der Untersuchung zu belegen. Im Vorwege wurden anhand einer Hamburg-weiten Strukturdatenanalyse kritische Bereiche identifiziert.

Sicherlich besteht auch in Bramfeld zu bestimmten Zeiten erheblicher Parkdruck. Viele Beschäf-tigte oder Besucher:innen nutzen das Gebiet zum Abstellen des Fahrzeugs. In der angesprochenen Analyse wurde Bramfeld im Vergleich zu anderen Stadtteilen, z. B. St. Georg oder Wilhelmsburg, jedoch als deutlich weniger kritisch identifiziert. Auch nimmt der Parkdruck in der Regel nachts ab und besteht somit nicht dauerhaft. Aufgrund der Prioritätensetzungen ist daher aktuell keine Untersuchung durch den LBV bzgl. Bewohnerparken für das Umfeld Bramfeld vorgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n