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Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Wandsbek Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.06.2023
Sachverhalt

 

In den letzten Sitzungen des Hauptausschusses wurde über die Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Wandsbek gesprochen.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Geschäftsordnung wird in § 13 wie folgt geändert:

 

a)   Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

“Fragen und Anliegen können in Sitzungen mündlich vorgetragen werden oder der Geschäftsstelle vorab schriftlich oder in Textform übermittelt werden. Bei einem mündlich vorgetragenen Anliegen soll der Vortrag die Dauer von 2 Minuten nicht überschreiten. Vor Aufruf der Anliegen fragt das vorsitzende Mitglied, ob es mehrere Wortmeldungen zu einem oder unterschiedlichen Themen geben wird. Ist dies der Fall, können entgegen der Regelung in Absatz 3 Fragen und Anliegen zusammengefasst werden. Es werden in der Regel drei Wortmeldungen je Gegenstand zugelassen, die drei Wortbeiträge sollten insgesamt nicht länger als fünf Minuten sein.”

 

 

b)     Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

Fragen und Anliegen sollen möglichst unmittelbar beantwortet werden. Dabei erhält zunächst von jeder Fraktion genau ein Mitglied die Gelegenheit für eine Antwort oder Stellungnahme zu dem Wortbeitrag eines Bürgers oder einer Bürgerin. Im Anschluss ist genau einem Mitglied jeder Gruppe und jedem Einzelmitglied in den Sitzungen der Bezirksversammlung bzw. den in Ausschüssen regelhaft mitarbeitenden Mitgliedern (§ 18 Abs. 4) sowie Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gem. § 3 Abs. 1 AG SGB VIII, soweit diese zu Ausschusssitzungen eingeladen worden sind, die Gelegenheit für eine Antwort oder Stellungnahme zu dem Wortbeitrag eines Bürgers oder einer Bürgerin einzuräumen. Weiteren Personen, die nicht in Satz 1 und 2 genannt sind, kann in der Folge ebenfalls die Möglichkeit einer Antwort eingeräumt werden.

 

c)      Neu eingefügt wird Absatz 5:

“Die Zeit soll auf zwei Minuten je Antwort beschränkt werden, soweit die Bezirksversammlung oder der jeweilige Ausschuss im Einzelfall nichts Abweichendes beschließt. Das vorsitzende Mitglied weist ggf. auf eine Überschreitung der Redezeit hin.”

 

  1. Die Geschäftsordnung wird in § 17 Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Grundsätzlich ist ein Beratungsgegenstand nur in einen Ausschuss zu überweisen. Ausnahmen sind insbesondere dann zulässig, wenn der Haushaltsausschuss, der Jugendhilfeausschuss oder ein Regionalausschuss beteiligt werden. Dabei ist ein Ausschuss als federführend zu bezeichnen. Die Überweisungen erfolgen durch die Bezirksversammlung, ihre Ausschüsse oder in dringenden Fällen durch das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung. Die Vorwegüberweisung sämtlicher Beratungsgegenstände (inkl. Anliegen nach § 13 Abs. 2) durch das vorsitzende Mitglied ist auch im Einvernehmen mit den Fraktionen jederzeit möglich; der Beratungsgegenstand wird nachrichtlich am Ende der Tagesordnung der nächsten Sitzung mitgeteilt und kann zur Debatte angemeldet werden.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n