Antrag auf Einrichtung eines geregelten Parkmanagements in der Straße Tannenhof, Hamburg Lemsahl-Mellingstedt (bzgl. Drs. 22-1642) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1694)
Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.8
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt zu der Beschlussempfehlung Stellung:
Bei der Straße Tannenhof handelt sich um eine schmale Straße in einer Tempo 30-Zone, die in einem Bereich liegt, welcher nach dem Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen ist.
Die Parksituation im Bereich der Straße Tannenhof ist eindeutig:
Diese allgemein gültigen Verkehrsvorschriften sind zur Regelung des ruhenden Verkehrs völlig ausreichend. Die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen des Verkehrszeichens 315 oder weiterer Haltverbote sind nicht zwingend erforderlich und damit nach § 45 Abs. 9 StVO unzulässig.
Eine konkrete Gefahr durch die Behinderung von Fahrzeugen von Rettungsdiensten oder der Feuerwehr sieht das PK 35 auch nach der Beobachtung der Verkehrssituation in der Straße grundsätzlich nicht.
Das PK 35 beobachtet die Verkehrssituation in der Straße Tannenhof weiter und verfolgt Verstöße gegen die StVO nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Priorisierung von Einsätzen und der personellen Ressourcen.
Eine Überplanung der Straße Tannenhof, mit dem Ziel der sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsbeteiligten, würde das PK 35 konstruktiv begleiten.
Im Übrigen verweise ich auf die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde am PK 35 zur BV Wandsbek, Drs. 21-6706.1 „Kraftfahrzeug-Parkplatzsituation im Tannenhof verbessern“ aus dem Jahre 2023, in der dieses Thema ebenfalls behandelt wurde.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.