22-1783

Antrag auf Einrichtung eines geregelten Parkmanagements in der Straße Tannenhof, Hamburg Lemsahl-Mellingstedt (bzgl. Drs. 22-1642) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1694)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.8

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.

Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt zu der Beschlussempfehlung Stellung:

Bei der Straße Tannenhof handelt sich um eine schmale Straße in einer Tempo 30-Zone, die in einem Bereich liegt, welcher nach dem Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen ist.

Die Parksituation im Bereich der Straße Tannenhof ist eindeutig:

  • Das Parken ist grundsätzlich auf der Fahrbahn zulässig und verpflichtend, was sich aus der Fahrbenutzungspflicht des § 2 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ergibt.
  • Das Parken auf den Gehwegen ist generell nur zulässig, wo dies durch Verkehrszeichen 315 straßenverkehrsbehördlich angeordnet ist. Eine entsprechende Freigabe der Gehwege zum Parken wird das PK 35 nicht straßenverkehrsbehördlich anordnen, u.a. da die Gehwege nicht breit genug sind.
  • Das Halten (und damit auch das Parken) ist gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO an engen Stellen unzulässig, so dass eine Restfahrbahnbreite von drei Metern einzuhalten ist. Dies gilt selbstverständlich für die lichte Höhe auch in Bereich des Bewuchses.

Diese allgemein gültigen Verkehrsvorschriften sind zur Regelung des ruhenden Verkehrs völlig ausreichend. Die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen des Verkehrszeichens 315 oder weiterer Haltverbote sind nicht zwingend erforderlich und damit nach § 45 Abs. 9 StVO unzulässig.

Eine konkrete Gefahr durch die Behinderung von Fahrzeugen von Rettungsdiensten oder der Feuerwehr sieht das PK 35 auch nach der Beobachtung der Verkehrssituation in der Straße grundsätzlich nicht.

Das PK 35 beobachtet die Verkehrssituation in der Straße Tannenhof weiter und verfolgt Verstöße gegen die StVO nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Priorisierung von Einsätzen und der personellen Ressourcen.

Eine Überplanung der Straße Tannenhof, mit dem Ziel der sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsbeteiligten, würde das PK 35 konstruktiv begleiten.

Im Übrigen verweise ich auf die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde am PK 35 zur BV Wandsbek, Drs. 21-6706.1Kraftfahrzeug-Parkplatzsituation im Tannenhof verbessern“ aus dem Jahre 2023, in der dieses Thema ebenfalls behandelt wurde.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.07.2025
Ö 14.8
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Lemsahl - Mellingstedt

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.