Anträge auf Gewährung von Kostenzuschuss für ökologisch geförderte Grünpatenschaft
Gemäß des politischen Beschlusses, Drucksache 20-5460, sowie des politisch beschlossenen Arbeitsprogramms 2022 Stadtgrün, wurde die Umsetzung von ökologisch geförderten Grünpatenschaftsprojekten mit einem vorläufigen Etat in 2018/19/20/21 von einmalig 50.000 € Brutto + 20.000 € Brutto am 26.06.2018 und am 01.12.2020 im KUV von allen Parteien einstimmig beschlossen.
In der Arbeitsgruppe/ Lenkungsgruppe, die aus je einem Stellvertreter der politischen Fraktionen (siehe aktuelle Liste der Vertreter/innen) und dem Projektleiter von MR 3 (Herrn Sempf) besteht, wurde ein weiterer Antrag auf Gewährung eines Kostenzuschusses für eine geförderte ökologische Grünpatenschaftsvereinbarung geprüft und eine positive Empfehlung zu einem Beschluss/ Zustimmung durch den KUV (BV) ausgesprochen. Diesem Antrag wurde gemeinsam (Stadtgrün und Lenkungsgruppe) fachlich und inhaltlich zugestimmt.
Zustimmung und Beschluss durch die BV über den KUV
Zustimmung des nachfolgenden Antrags zur ökologisch geförderten Grünpatenschaft:
Förderbetrag 2.300 € brutto.
Neuer Förderbetrag Januar 2023 insgesamt 2.300 € brutto
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der Empfehlung der Lenkungsgruppe und damit dem Antrag zu.
Aktueller Stand ökologisch geförderte Grünpatenschaften Januar 2023