Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren a) Ev. Luth Kirchengemeinde Eilbek, Versöhnungskirche und b) Ev. Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Eilbek Karpfenfahrt nach Appelbeck am See für je. ca. 45 Teilnehmer/-innen
Letzte Beratung: 22.09.2025 Ausschuss für Soziales Ö 6.3
Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Angeboten in der bezirklichen Seniorenarbeit können neben den ausdrücklich aufgeführten Einrichtungen/Maßnahmen von Seniorentreffs und Seniorengruppen auch weitere, die offene Seniorenangebote fördernde Angebote finanziell unterstützt werden.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Antragsteller Angebot Kosten Eigenanteil Beantragter
Zuschuss
Busfahrt für Seniorinnen und Senioren im Herbst nach Appelbeck am See, ca. 45 Teilnehmerinnen/ Teilnehmer |
€ 2.652,00 |
€ 1.550,00 |
€ 1.102,00 |
b)Ev.Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Eilbek |
Busfahrt für Seniorinnen und Senioren im Herbst nach Appelbeck am See, ca. 45 Teilnehmerinnen/ Teilnehmer |
€ 2.652,00 |
€ 1.550,00 |
€ 1.102,00 |
Gesamt |
€5.304,00 |
€ 3.100,00 |
€ 2.204,00 |
Die vorliegenden Anträge zählen zu den in der Globalrichtlinie „Bezirkliche offene Seniorenarbeit“ (Ziff. 1.3 und 3.4) genannten förderungsfähigen Angeboten und Maßnahmen. Nach den Zielen der Globalrichtlinie gilt es, den älteren Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellenLage, die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Teilgabe zu ermöglichen.
Die in den Finanzierungsübersichten abgebildeten Einnahmen i. H. v. je € 1.550,00 finanzieren sich durch Eigenmittel der Kirchengemeinden (€ 150,00) und durch die jeweils geplanten Teilnehmerbeträge i. H. v. € 1.400,00.
Bei den geplanten Gruppengrößen von 45 Personen entstünde ein Kostenzuschuss von ca.25€ /Teilnehmer*in.
Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der Maßnahmen befürwortet.
Nach § 5 (3) der Richtlinie über die Förderung der bezirklichen offenen Seniorenarbeit in Hamburg sind Förderungsmöglichkeiten in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Es stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen gebeten.
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