Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren
Letzte Beratung: 23.06.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 5.3
- Der Ausschuss für Soziales hat Punkt 1 des Petitums (Drs. 22-3783) in der Sitzung vom 15.06.2026 (ohne Antrag der Initiative „KULTURISTENHOCH2“) einstimmig beschlossen
- Der Antrag der Initiative „KULTURISTENHOCH2“ wurde zur weiteren Beratung einstimmig in den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur überwiesen
Die bezirkliche Offene Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg hat das Ziel, älteren Menschen unabhängig von ihrer Lebenslage eine diskriminierungsfreie Teilhabe und Teilgabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Grundlage hierfür sind die Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit (Ziff. 1.3 und 3.4) sowie § 2 Abs. 5 der Richtlinie über die Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit. Gemäß diesen Richtlinien können Projekte und Angebote gefördert werden, sofern sie der Zielsetzung der bezirklichen Offenen Seniorenarbeit entsprechen und insbesondere auch Personen die Teilnahme ermöglichen, die sonst aufgrund höherer Kosten ausgeschlossen wären. Nach § 5 (3) der Richtlinie ist eineFörderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.
Folgende Anträge sind eingegangen:
Die eingegangenen Anträge wurden auf Grundlage der unter 1. genannten Richtlinien geprüft. Sie entsprechen den Fördervoraussetzungen und tragen zur sozialen Teilhabe älterer Menschen bei. Im Folgenden werden die einzelnen Anträge dargestellt und bewertet:
a) Gewinnung von Senior:innen als Teilnehmende der sozio-kulturellen Initiative KULTURISTENHOCH2 im Raum Wandsbek (Stiftung Generationen-Zusammenhalt)
Die Initiative KULTURISTENHOCH2 ermöglicht älteren Menschen mit geringem Einkommen und eingeschränkter Mobilität durch generationenübergreifende Kulturbegegnungen gesellschaftliche Teilhabe. Um gezielt mehr Senior:innen im Bezirk Wandsbek zu erreichen, sind im zweiten Halbjahr 2026 zwei wohnortnaheInformationsveranstaltungen in passenden Quartieren geplant. Diese persönlichen Vorstellungsformate sind entscheidend, um Vertrauen aufzubauen, Hemmschwellen abzubauen und einen niedrigschwelligen Zugang, unabhängig von Mobilitätseinschränkungen, zu gewährleisten. Pro Veranstaltung werden 20 bis 25 oder mehr Interessierte erwartet.
Im Rahmen des Projekts begleiten ehrenamtlich engagierte Jugendliche ab 16 Jahren Senior:innen zu kostenfreien Kulturveranstaltungen. Die Jugendlichen erhalten hierfür ein spezielles Training zum Umgang mit älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen. Die Begegnungen fördern den Austausch zwischen den Generationen und stärken den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil. Eine etablierte Feedbackkultur unterstützt die Weiterentwicklung des Angebots.
Die Förderung wird uneingeschränkt befürwortet (siehe Votum).
Der Antrag a) wird uneingeschränkt zur Förderung empfohlen.
Es wird empfohlen, ab dem Förderjahr 2027 die Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekten gemäß § 2 Abs. 5 der Förderrichtlinie auf maximal zwei Maßnahmen pro Träger und Jahr zu begrenzen.
Die Begrenzung auf maximal 25,00 € pro teilnehmende Person bleibt weiterhin als Förderhöchstgrenze bestehen.
Erläuterung
Die vorliegenden Anträge entsprechen den Fördervoraussetzungen der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit und tragen maßgeblich zur sozialen Teilhabe älterer Menschen bei. Sie sind quartiersorientiert, inklusiv und berücksichtigen insbesondere die Bedarfe von mobilitätseingeschränkten und finanziell benachteiligten Senior:innen.
Im laufenden Jahr 2026 liegen von einzelnen Trägern bis zu vier Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten vor. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, die Förderpraxis künftig transparenter und gerechter zu gestalten und eine Begrenzung der Anzahl der geförderten Maßnahmen pro Träger einzuführen. Vor dem Hintergrund, dass die Jahresplanungen der Träger bereits weit fortgeschritten sind und die bisherige Förderpraxis keine Begrenzung der Anzahl der Maßnahmen pro Träger vorsah, wird empfohlen, die vorliegenden Anträge (trotz mehrfacher Anträge einzelner Träger) im Jahr 2026 noch einmalig zu fördern. Um Planungssicherheit zu gewährleisten und die Träger nicht kurzfristig zu benachteiligen, soll die Einführung einer Begrenzung auf maximal zwei Maßnahmen pro Träger und Jahr erst ab dem Förderjahr 2027 erfolgen.
Diese Anpassung der Förderpraxis dient der Transparenz, Fairness und einer gerechten Verteilung der Haushaltsmittel. Sie trägt der angespannten Haushaltslage und dem Ziel der Gleichbehandlung aller Träger Rechnung. Die Umsetzung ab 2027 ermöglicht es den Trägern, ihre Planungen rechtzeitig anzupassen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Förderrichtlinie neben der Unterstützung bewährter Angebote auch die Entwicklung und Umsetzung innovativer oder modellhafter Projekte im Bereich der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit vorsieht. Angesichts begrenzter Haushaltsmittel gewinnt dieser Aspekt bei der Ausgestaltung und Auswahl zukünftiger Maßnahmen an Bedeutung.
Die Durchführung aller beantragten Maßnahmen wird, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Einschränkungen und Empfehlungen, aus fachlicher Sicht befürwortet.
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