22-3783

Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten für Seniorinnen und Senioren

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 15.06.2026 Ausschuss für Soziales Ö 5.1

Sachverhalt
  1. Ausgangslage

Die bezirkliche Offene Seniorinnen- und Seniorenarbeit in Hamburg hat das Ziel, älteren Menschen unabhängig von ihrer Lebenslage eine diskriminierungsfreie Teilhabe und Teilgabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Grundlage hierfür sind die Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit (Ziff. 1.3 und 3.4) sowie § 2 Abs. 5 der Richtlinie über die Förderung der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit. Gemäß diesen Richtlinien können Projekte und Angebote gefördert werden, sofern sie der Zielsetzung der bezirklichen Offenen Seniorenarbeit entsprechen und insbesondere auch Personen die Teilnahme ermöglichen, die sonst aufgrund höherer Kosten ausgeschlossen wären. Nach § 5 (3) der Richtlinie ist eine Förderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung (Zuschuss) möglich.

Folgende Anträge sind eingegangen:

  1. Sachverhalt

Die eingegangenen Anträge wurden auf Grundlage der unter 1. genannten Richtlinien geprüft. Sie entsprechen den Fördervoraussetzungen und tragen zur sozialen Teilhabe älterer Menschen bei. Im Folgenden werden die einzelnen Anträge dargestellt und bewertet:

a) Gewinnung von Senior:innen als Teilnehmende der sozio-kulturellen Initiative KULTURISTENHOCH2 im Raum Wandsbek (Stiftung Generationen-Zusammenhalt)

Die Initiative KULTURISTENHOCH2 ermöglicht älteren Menschen mit geringem Einkommen und eingeschränkter Mobilität durch generationenübergreifende Kulturbegegnungen gesellschaftliche Teilhabe. Um gezielt mehr Senior:innen im Bezirk Wandsbek zu erreichen, sind im zweiten Halbjahr 2026 zwei wohnortnahe Informationsveranstaltungen in passenden Quartieren geplant. Diese persönlichen Vorstellungsformate sind entscheidend, um Vertrauen aufzubauen, Hemmschwellen abzubauen und einen niedrigschwelligen Zugang, unabhängig von Mobilitätseinschränkungen, zu gewährleisten. Pro Veranstaltung werden 20 bis 25 oder mehr Interessierte erwartet.

Im Rahmen des Projekts begleiten ehrenamtlich engagierte Jugendliche ab 16 Jahren Senior:innen zu kostenfreien Kulturveranstaltungen. Die Jugendlichen erhalten hierfür ein spezielles Training zum Umgang mit älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen. Die Begegnungen fördern den Austausch zwischen den Generationen und stärken den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil. Eine etablierte Feedbackkultur unterstützt die Weiterentwicklung des Angebots.

Die Förderung wird uneingeschränkt befürwortet (siehe Votum).

b) Tagesausflug nach Ratzeburg (Freundeskreis Seniorenhilfe Berne e. V.)

Der Verein engagiert sich seit vielen Jahren für die Lebensqualität älterer Menschen im Stadtteil Berne. Neben regelmäßigen Freizeit- und Kulturangeboten organisiert der Verein ein- bis zweimal jährlich einen ganztägigen Ausflug, um Gemeinschaft und soziale Teilhabe zu stärken. Im September ist eine Tagesfahrt nach Ratzeburg mit 75 Senior:innengeplant. Das Programm beinhaltet Besichtigungen, ein gemeinsames Picknick sowie eine Bootsfahrt mit Kaffeetafel auf dem Ratzeburger See. Um auch Senior:innen mit geringer Rente die Teilnahme zu ermöglichen, wird der Teilnahmebeitrag bewusst niedrig gehalten.

Die Förderung wird uneingeschränkt befürwortet (siehe Votum).

c) Tagesausflug nach Zarrentin (Kath. Pfarrei St. Franziskus Gemeinde St. Johannis, Berne)

Geplant ist einTagesausflug für ca. 45 Senior:innen nach Zarrentin. Ziel der Maßnahme ist es, älteren Menschen eine willkommene Abwechslung vom Alltag zu ermöglichen, der Vereinsamung entgegenzuwirken und soziale Kontakte zu fördern. Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen durch Inflation und weltweite Krisenlagen ist es besonders wichtig, Gemeinschaftserlebnisse zu schaffen und den Teilnehmenden neue Impulse zu geben.Viele der Senior:innen sowie die Gemeinde selbst verfügen nur über begrenzte finanzielle Mittel, sodass eine Zuwendung zur Deckung der entstehenden Kosten beantragt wird.

Die Förderung wird uneingeschränkt befürwortet (siehe Votum).

d) Tagesausflug in die Haseldorfer Marsch (Martin-Luther-King Kirche, Steilshoop)

Geplant ist ein Tagesausflug im Juli für ca. 55 ältere Menschen, insbesondere mit geringem Einkommen, in die Haseldorfer Marsch. Ziel ist es, soziale Teilhabe zu fördern, Gemeinschaft zu stärken und den Teilnehmenden einen erholsamen Tag in naturnaher Umgebung zu ermöglichen. Das Programm umfasst einen Btchenimbiss im Gemeindezentrum, eine Busfahrt, den Besuch der Kirche in Haseldorf, freie Zeit für Spaziergänge sowie einen Abstecher zum Hafen und ein gemeinsames Kaffeetrinken in einem Hofcafé. Um auch einkommensschwachen Personen die Teilnahme zu ermöglichen, wird eine Bezuschussung beantragt.


Die Förderung wird befürwortet, unter Beachtung von Petitum und Votum.


e) Ausflug nach Niendorf an der Ostsee (Martin-Luther-King Kirche, Steilshoop)

Im Juni ist ein Tagesausflug nach Niendorf an der Ostsee für etwa 40 ältere Menschen aus Steilshoop geplant, insbesondere für Senior:innen mit kleinem Budget.Das Angebot umfasst eine Busfahrt, ein Mittagessen in Hafennähe, eine Schifffahrt sowie freie Zeit zur Erholung an der Ostsee. Auch hier wird eine Bezuschussung beantragt, um die Teilnahme für alle Interessierten zu ermöglichen.

Die Förderung wird eingeschränkt befürwortet (siehe Votum). Empfohlen wird, dierdersumme auf 25 € pro Person zu begrenzt, insgesamt also von 1.990,00 € auf 1.000,00 zurzen.

f) Tagesausflug nach Bordesholm (Martin-Luther-King Kirche, Steilshoop)

r etwa 40 ältere Menschen aus Steilshoop ist im September ein Tagesausflug nach Nortorf und Bordesholm vorgesehen.Das Programm umfasst den Besuch des Deutschen Schallplattenmuseums in Nortorf mit Führung, ein gemeinsames Mittagessen und den Abschluss in einem Hofcafé in Bordesholm. Ziel ist es, Alterseinsamkeit vorzubeugen und insbesondere Senior:innen mit geringem finanziellem Budget eine Teilhabe an gemeinschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen.

Die Förderung wird befürwortet, unter Beachtung von Petitum und Votum.

g) Adventsfeier 2026 (Markus-Kirchengemeinde, östliche Stadtteile)

Die Gemeinde plant zum Jahresabschluss 2026 eine offene Adventsfeier für Senior:innen aus den Stadtteilen Hohenhorst, Rahlstedt-Ost, Farmsen-Berne, Meiendorf-Oldenfelde und Alt-Rahlstedt. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an ältere Menschen, die in der dunklen Jahreszeit auf Gemeinschaft und soziale Kontakte angewiesen sind. Das Angebot ist niedrigschwellig gestaltet und umfasst eine festliche Kaffeetafel mit adventlicher Live-Musik, gemeinsames Singen und das Vorlesen von Geschichten. Für Senior:innen mit Mobilitätseinschränkungen oder Unsicherheiten beim Verlassen der Wohnung im Dunkeln wird ein Fahrdienst bereitgestellt. Die voraussichtliche Teilnehmerzahl liegt bei 60 Personen.

Die Förderung wird befürwortet, unter Beachtung von Petitum und Votum.

h) Grill- & Sommerfest 2026 (Markus-Kirchengemeinde, östliche Stadtteile)

Im Sommer/Herbst 2026 organisiert die Gemeinde ein Sommer-/Herbstfest für Senior:innen aus den unter g genannten Stadtteilen. Das Fest bietet in geselliger Atmosphäre mit Musik, sommerlichen Texten und gutem Essen die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und bestehende Netzwerke zu stärken. Traditionell nehmen auch die Seniorengruppen des Mehrgenerationenhauses „Haus am See“ teil. Angesichts sich wandelnder Strukturen in der kirchlichen Arbeit soll das Fest dazubeitragen, die Zusammenarbeit zwischen den Stadtteilen zu intensivieren und einen Raum für Begegnung zu schaffen. Das Angebot ist niedrigschwellig und trägt zur Prävention von Einsamkeit bei älteren Menschen bei. Die voraussichtliche Teilnehmerzahl beträgt 80 Personen.

Die Förderung wird befürwortet, unter Beachtung von Petitum und Votum.

i) Tagesfahrt zum Karpfenessen mit anschließender Lichterfahrt (Markus-Kirchengemeinde, östliche Stadtteile)

r das Jahr 2026 ist zudem eine traditionelle „Karpfenfahrt“ geplant. Senior:innen aus den unter g genannten Stadtteilen werden zu einer Tagesfahrt eingeladen, die neben dem gemeinsamen Karpfenessen auch eine Lichterfahrt durch das abendlich erleuchtete Hamburg umfasst. Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere Menschen mit geringem Einkommen und bietet eine willkommene Abwechslung vom Alltag sowie die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und der Vereinsamung entgegenzuwirken. Die voraussichtliche Teilnehmerzahl liegt bei 60 Personen.

Die Förderung wird befürwortet, unter Beachtung von Petitum und Votum.

j) Tagesausflug ins Alte Land Obst- und Erlebnishof Matthies (Christus Kirchengemeinde, Wandsbek)

Der ursprünglich für den Sommer 2026 geplante und bereits bewilligte Ausflug ins Kehdinger Land (Drs. 22-3018.1, Fördersumme: 1.250 €) kann aufgrund der vollständigen Ausbuchung der Bootsfahrten nicht wie vorgesehen stattfinden. Die Bewilligungsrückgabe ist in der entsprechenden Übersichtstabelle vermerkt.

Als alternatives Ziel ist nun der Obst- und Erlebnishof Matthies in Jork im Alten Land vorgesehen. Geplant ist eine Busrundfahrt mit einer Reiseleitung in Tracht durch das Alte Land, einschließlich einer Kirchenbesichtigung. Die Fahrt endet am Obsthof Matthies, wo die Teilnehmenden zum Mittagessen. Im Anschluss folgt eine Fahrt mit dem Obsthof-Express durch die Obstanlagen, bei der Wissenswertes über das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Nordeuropas vermittelt wird. Nach einer Kaffeepause besteht die Möglichkeit, den Hofladen zu besuchen und regionale Produkte zu erwerben.Das Programm ist auf die Bedürfnisse der Senior:innen abgestimmt und berücksichtigt insbesondere die eingeschränkte Mobilität vieler Teilnehmender. Es wird mit etwa 45 Teilnehmenden gerechnet, darunter 7 bis 10 Personen mit Rollator.

Die Förderung des Alternativprogramms wird befürwortet, unter Beachtung von Petitum und Votum.

  1. Votum
  • rderung der vorliegenden Anträge:

Die Anträge a) bis c) werden uneingeschränkt zur Förderung empfohlen.

Die Anträge d) sowie f) bis j) werden unter Beachtung des Votums zur Förderung empfohlen.

Der Antrag e) (Martin-Luther-King Kirche, Ausflug nach Niendorf an der Ostsee) wird mit der Maßgabe zur Förderung empfohlen, dass die Zuwendung pro teilnehmende Person auf maximal 25,00 € begrenzt, also insgesamt von 1.990,00 € auf 1.000,00 € gekürzt wird.

  • Hinweise und Empfehlungen für die zukünftige Förderpraxis:

Es wird empfohlen, ab dem Förderjahr 2027 die Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekten gemäß § 2 Abs. 5 der Förderrichtlinie auf maximal zwei Maßnahmen pro Träger und Jahr zu begrenzen.

Die Begrenzung auf maximal 25,00 € pro teilnehmende Person bleibt weiterhin als Förderhöchstgrenze bestehen.


Erläuterung
Die vorliegenden Anträge entsprechen den Fördervoraussetzungen der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit und tragen maßgeblich zur sozialen Teilhabe älterer Menschen bei. Sie sind quartiersorientiert, inklusiv und berücksichtigen insbesondere die Bedarfe von mobilitätseingeschränkten und finanziell benachteiligten Senior:innen.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen jedoch für die Bewilligung aller vorliegenden Anträge nicht aus, sofern die beantragten Fördersummen in voller Höhe bewilligt werden. Um dennoch allen Anträgen entsprechen zu können, wird empfohlen, die Fördersumme für den Ausflug nach Niendorf an der Ostsee (Antrag e) auf 1.000,00 € zu begrenzen. Hintergrund ist, dass nur bei diesem Antrag die beantragte Zuwendung die Förderhöchstgrenze von 25,00 € pro teilnehmende Person überschreitet. Da für den Ausflug 40 Teilnehmende erwartet werden, ergibt sich eine maximal förderfähige Summe von 1.000,00 €. Die Begrenzung orientiert sich an der bisherigen Förderpraxis in Anlehnung der Drs. 21-4044.1 und gewährleistet eine faire und transparente Mittelverteilung.

Die Maßnahmen der Martin-Luther-King Kirche (d, e, f) sowie der Markus-Kirchengemeinde (g, h, i) sind als quartiersübergreifende, eigenständige Angebote konzipiert und stellen keine Doppelförderung im Sinne des § 2 Abs. 5 der Förderrichtlinie dar. Die Trägerhaben im Nachgang klargestellt, dass es sich nicht um Angebote im Rahmen der geförderten Seniorentreffs handelt, sondern um eigenständige, regionale Maßnahmen.

Im laufenden Jahr 2026 liegen von einzelnen Trägern bis zu vier Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten vor. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, die Förderpraxis künftig transparenter und gerechter zu gestalten und eine Begrenzung der Anzahl der geförderten Maßnahmen pro Träger einzuführen. Vor dem Hintergrund,dass die Jahresplanungen der Träger bereits weit fortgeschritten sind und die bisherige Förderpraxis keine Begrenzung der Anzahl der Maßnahmen pro Träger vorsah, wird empfohlen, die vorliegenden Anträge (trotz mehrfacher Anträge einzelner Träger) im Jahr 2026 noch einmalig zu fördern. Um Planungssicherheit zu gewährleisten und die Träger nicht kurzfristig zu benachteiligen, soll die Einführung einer Begrenzung auf maximal zwei Maßnahmen pro Träger und Jahr erst ab dem Förderjahr 2027 erfolgen.

Diese Anpassung der Förderpraxis dient der Transparenz, Fairness und einer gerechten Verteilung der Haushaltsmittel. Sie trägt der angespannten Haushaltslage und dem Ziel der Gleichbehandlung aller Träger Rechnung. Die Umsetzung ab 2027 ermöglicht es den Trägern, ihre Planungen rechtzeitig anzupassen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Förderrichtlinie neben der Unterstützung bewährter Angebote auch die Entwicklung und Umsetzung innovativer oder modellhafter Projekte im Bereich der bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit vorsieht. Angesichts begrenzter Haushaltsmittel gewinnt dieser Aspekt bei der Ausgestaltung und Auswahl zukünftiger Maßnahmen an Bedeutung.

Die Durchführung aller beantragten Maßnahmen wird, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Einschränkungen und Empfehlungen, aus fachlicher Sicht befürwortet.


Petitum/Beschluss
  1. Der Ausschuss r Soziales wird gebeten, den Förderempfehlungen der Verwaltung gemäß Votum zuzustimmen.
  2. Der Ausschuss r Soziales wird gebeten, die Empfehlungen der Verwaltung für die zukünftige Förderpraxis zu beraten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.06.2026
Ö 5.1
Lokalisation Beta
Steilshoop

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