21-5622

Anlage eines Ginsterfeldes in Bramfeld Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.06.2022 (Drs. 21-5324.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.09.2022
08.09.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Wiese neben der Osterkirche für eine Anpflanzung von Färber-Ginster genutzt werden kann und ein Pflanzkonzept für ein solches Ginsterfeld zu entwickeln.

2. Die Kosten hierfür sind zu ermitteln.

3. Dem Regionalausschuss ist entsprechend zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Bereits 2006 gab es vom damaligen Bürgerverein Bramfeld die Idee ein Ginsterfeld (Besen-ginster) auf der Fläche an der Osterkirche herzustellen. Entgegen fachlicher Bedenken des Bezirksamtes wurde 2009/10 das Ginsterfeld durch den Bürgerverein in Eigenleistung hergestellt. Nach Ausfall vieler Pflanzen und unzureichender Pflege musste aufgrund massiver Beschwerden aus der Bevölkerung und Anwohner die unansehnlichen Reste des Ginsterfeldes im Jahr 2012 zu Lasten des Bezirksamtes entfernt werden.

 

Aus fachlicher Sicht sollte der Anlage eines neuen Ginsterfeldes (hier Färberginster – Genister tinctoria) nicht gefolgt werden. Die örtlichen Bodenverhältnisse sind für eine nachhaltige Ginsterpflanzung nicht geeignet.

 

Färberginster benötigt als Pioniergehölz sandige, gut durchlässige und nährstoffarme Boden-verhältnisse. Vor Ort im Bereich der Wiesenfläche sind lehmige und nährstoffreiche Boden-verhältnisse und bei feuchter Witterung teilweise Staunässe vorhanden. Darüber hinaus ist der Färberginster in den ersten Jahren frostempfindlich, was bei niedrigen Temperaturen zu großen Ausfällen in der Pflanzung führen kann.

 

Auch stehen im Bramfelder Zentrum zurzeit keine anderen Flächen mit geeigneten Boden-verhältnissen zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n