21-5020

Altglascontainer im Alstertal geräuschärmer machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4629.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.05.2022
27.04.2022
07.04.2022
Ö 14.18
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Stadtreinigung wird gebeten, die Einwurfschächte aller vorhandenen und zukünftig aufzustellenden Altglascontainer im Bezirk Wandsbek mit lärmreduzierenden Materialien sukzessiv und bevorzugt in der Nähe von Wohnbebauung auszustatten, wie beispielsweise bei den Altglascontainern am Ohlendiek, und den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz über die weitere Umsetzung zu informieren. Darüber hinaus möge geprüft werden, ob weitere lärmreduzierende Maßnahmen möglich sind.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung des im Auftrag der dualen Systeme zuständigen Altglasentsorgers zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Altglasdepotcontainer werden nicht durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) betrieben, sondern durch einen von den dualen Systemen beauftragten Entsorgungspartner. Die SRH ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger aber für die Standplätze insgesamt zuständig und an der Ausgestaltung der Sammlung von Altglas über die Abstimmungsvereinbarung nach § 22 des Verpackungsgesetzes beteiligt.

 

Ein Teil der Abstimmungsvereinbarung ist die sogenannte Systembeschreibung für die jeweiligen Sammelsysteme der dualen Systeme, so auch Altglas.

 

In dieser Systembeschreibung ist für neue Altglascontainer u.a. auch deren Material und Bauform wie folgt geregelt: „Stahlblech in eckiger Bauform mit jeweils pyramidenförmiger Abdeckung und zwei lärmgedämmten Einwurföffnungen mit jeweils den Maßen ca. 200 mm x 200 mm (B x H).“

Das bedeutet, dass alle neuen Depotcontainer für Altglas grundsätzlich in der Ausführung gebaut werden, wie sie u.a. am Depotcontainerstandplatz in der Neubausiedlung Ohlendiek aufgestellt sind.

 

Eine Nachrüstung aller im Bezirk Wandsbek bzw. im gesamten Stadtgebiet vorhandenen Depotcontainer ist technisch nicht umsetzbar, da ältere Modelle teilweise nicht nachgerüstet werden können. Zudem wäre eine solch umfassende Umrüstung auch wirtschaftlich nicht darstellbar, da von den dualen Systemen nur Kosten übernommen werden, die einvernehmlich in der Abstimmungsvereinbarung ihren Niederschlag finden.

 

Nichtsdestotrotz werden über die Zeit alle Altglasdepotcontainer aufgrund ihrer begrenzten Lebensdauer durch neuere, lärmgedämmte Modelle ersetzt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n