21-8951

Alternativstandorte für geplante Depotcontainer in der Islandstrasse prüfen Interfraktioneller Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.05.2024
Ö 7.9
Sachverhalt

Mit Drucksache 21-6350 erhielt der Regionalausschuss Rahlstedt die Mitteilung zur Kenntnis, dass die Stadtreinigung Hamburg einen Depotcontainerstandort gegenüber. der Hausnummer 21 in der Islandstrasse einrichten wird.

Anhand einer Eingabe (DRS. 21-8477) vom Februar 2024 in den Regionalausschuss befasst sich dieser erneut mit dem Standort, da Anwohnende Einspruch erhoben und den Ausschuss um Unterstützung baten.

Der Wunsch nach einer Verlagerung des Standortes wurde ebenfalls von der Leitung der Grundschule Islandstraße an die Antragsteller herangetragen

Ausschlaggebend für den Wunsch einer erneuten Prüfung des Standortes Islandstrasse  ist damit der Hinweis auf ist vielmehr der Hinweis auf den intensiv genutzten Schulweg der Kinder aus der Grundschule Islandstrasse..

Ortskundige wissen um die große Anzahl der Kinder, die die streckenweise auch schmalen Gehwege der Islandstrasse oft (gewollt) dicht gedrängt, hüpfend und laufend, auch mit Roller oder Fahrrad, am Morgen und am Mittag entlangeilen.

Hier sehen die Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen ebenfalls eine über das Maß der Toleranz hinausgehende Gefährdung der Schulkinder, sowohl durch Glasscherben als auch durch vermehrte Verkehre und schlagen der Stadtreinigung Alternativstandorte zur Prüfung vor.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Regionalausschuss Rahlstedt bittet um erneute Prüfung des von der Stadtreinigung mit Drucksache 21-6350 genannten Depotcontainerstandort gegenüber. der Hausnummer Islandstrasse 21 ab.

Die Fachbehörde wird gebeten, folgende Standorte zu prüfen:

 

  1. Bargkoppelweg ab Haussnummer 72 Richtung Saseler Straße, beidseitig
  2. Spitzbergenweg, Parkstreifen ab Bushaltestelle gegenüber. Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Fahrbahnmarkierung zum erlaubten Überholen.

 

Dem Regionalausschuss möge das Ergebnis mitgeteilt werden.