22-3895

Ärztliche und apothekerische Versorgung in Steilshoop sicherstellen (bez. Drs. 22-1853) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3493 und 22-3494)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.3

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, die Eingabe vor dem Hintergrund der kürzlich abgeschlossenen

Sanierungsvereinbarung zur Neugestaltung des Einkaufszentrums Steilshoop zu beantworten.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Nach derzeitiger Einschätzung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die Drs. 22-1844 (bez. Drs. 22-3493) und 22-1853 (bez. Drs. 22-3494) wurden bereits im Juli 2025 an die BVM herangetragen. Die laufenden Bauarbeiten für die U5 sowie die Sanierungsvereinbarung zur Neugestaltung des Einkaufszentrums Steilshoop haben in dem Kontext keine neue Sachlage geschaffen.

Der Zugang zu wichtigen Einrichtungen, wie Arztpraxen und Apotheken, bleibt auch während der Bauarbeiten gewährleistet. Die baustellenbedingten Wegeführungen ermöglichen mindestens eine barrierefreie Zuwegung zu den Einrichtungen und orientieren sich am Bestand. Für die Orientierung vor Ort wurden entsprechende Beschilderungen angebracht. Für die Zuwegung zur Apotheke sowie den weiteren medizinischen Einrichtungen der Gründgenstraße 26 besteht ein barrierefreier Zugang über das Parkdeck am östlichen César-Klein-Ring. Durch diese Zuwegung besteht ein barrierefreier Zugang, ohne dass ein Fahrstuhl genutzt werden muss. Auch über das Baufeld ist zu jeder Bauphase eine barrierefreie Querung sichergestellt; der Bauunternehmer ist verpflichtet, diese regelmäßig zu reinigen und im Winter zu räumen. Ergänzend siehe Drs. 23/727 sowie 23/1367.

Die Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs bleibt trotz der Baumaßnahmen für die U5 weitgehend unverändert. Lediglich die Haltestelle „Einkaufszentrum Steilshoop“ (EKZ) wurde angepasst: Aufgrund der Vollsperrung der Gründgensstraße für den Bau der U-Bahn-Haltestelle wurde sie vorübergehend an einen anderen Standort verlegt. Hierfür wurde in kürzest möglicher Entfernung (circa 200 m) eine barrierefreie Ersatzhaltestelle im Gustav-Seitz-Weg eingerichtet. Alle weiteren Haltestellen in Steilshoop wurden nicht verlegt und werden weiterhin angefahren. Vor diesem Hintergrund besteht nach aktueller Einschätzung kein zutzlicher Bedarf für weitere Angebote wie Quartiersbusse oder On-Demand-Shuttles (siehe Drs. 22-1853 (bez. Drs. 22-3494)).

Die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH hat den Sachverhalt im Regionalausschuss am 11.09.2025 vorgestellt.

Zu der o.g. Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek nimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) wie folgt Stellung:

Der Gesetzgeber hat die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln den Apothekerinnen und Apothekern übertragen. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1958 besteht für Apotheken Niederlassungsfreiheit. Apothekerinnen und Apotheker, die eine Apotheke betreiben, sind Einzelunternehmer und handeln eigenverantwortlich als Kaufleute. Der Standort einer Apotheke und die Entscheidung über deren Schließung bzw. den Betrieb steht in ihrem Ermessen. Zutreffend ist, dass die Askanier Apotheke die derzeit einzige Apotheke im Stadtteil Steilshoop ist.

Zum Betreiben einer Apotheke bedarf es einer behördlichen Erlaubnis, die sicherstellt, dass die apothekenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Erlaubnis erteilt die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde. Sofern eine Apotheke von baulichenMaßnahmen betroffen ist, kann die Erlaubnis auch für den vorübergehenden Betrieb in alternativen Räumen, z.B. in Containern, erteilt werden.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

22-1844:

Pkt. 4: Schaffen Sie Klarheit, ob und wann ein Umzug der Apotheke und der Ärzte des derzeitigen „Ärztehauses Steilshoop“ vorgesehen ist und an welchen Standort.

Mit Unterzeichnung der Sanierungsvereinbarung verpflichtet sich die Eigentümerin, die Grundversorgungsfunktion des Zentrums einschließlich der Gesundheitsversorgung während der gesamten Planungs- und Bauphase unterbrechungsfrei sicherzustellen. Dazu gehören ein Lebensmittelmarkt, eine Apotheke, die derzeitigen Arztpraxen (§ 6 Sanierungsvereinbarung). Weiterhin verpflichtet sich die Eigentümerin, im späteren Neubau Flächen für Ärzte und eine Apotheke vorzusehen (§ 5 der Sanierungsvereinbarung).

Derzeit finden dazu Gespräche der Eigentümerin mit der Apothekerin und den ansässigen Ärzten statt. Das Bezirksamt und die Sanierungsträgerin begleiten diesen Prozess. Die Gespräche sind nicht abgeschlossen, so dass zur Zeitschiene noch keine Aussagen getroffen werden können.

22-1853:

Pkt. 1: Einen konkreten Zeitplan für den Umzug der Ärzte vom Ärztehaus in das EKZ oder in Container mit Angabe, wo diese Container stehen sollen.

Siehe oben, derzeit finden dazu Gespräche mit den betroffenen Ärzten und der Apothekerin statt. Diese sind noch nicht abgeschlossen.

Pkt. 2: Einen konkreten Zeitplan für den angedachten Umzug der Askanier-Apotheke mit Angabe des neuen Standorts.

Derzeit finden Gespräche zwischen der Eigentümerin, der Apothekerin und möglichen Containerfirmen mit konkreten Vor-Ort-Terminen statt. Als möglicher Standort kommt die Fche auf öffentlichem Grund nördlich des EKZ in Frage. Bezirksamt und Sanierungsträgerin begleiten dies.

Hinsichtlich der Sicherstellung der medizinischen Versorgung wird darüber hinaus auf die beantwortete SKA 23/4138 hingewiesen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.07.2026
Ö 14.3
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Steilshoop Gründgensstraße Gustav-Seitz-Weg

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