Änderung der Grünzeiten am Ring 2 wirksam oder hinderlich? Auskunftsersuchen vom 09.07.2021
Ende 2019 wurden, im Zuge einer Maßnahme zur Umsetzung des Luftreinhalteplans, zahlreiche Schaltungen von Lichtsignalanlagen entlang des Ring 2 verändert. Das Ziel dieser Veränderungen war es, den Grenzwert der Europäischen Union für Stickstoffdioxid einzuhalten, wie im Luftreinhalteplan von 2017 beschlossen. Um dieses Ziel zu erreichen wurde ein Maßnahmenkatalog zunächst beschlossen, aber nicht umgesetzt (Bürgerschaftsdrucksache 21/20112). In einer Neubewertung hat der Senat Ende 2019 entschieden, dass die Veränderung der Grünzeiten an einigen Lichtsignalanlagen notwendig sei, um den Verkehr in die umliegenden Straßen zu verlagern.
Trotz dieser Maßnahme hat sich die Verkehrslage und die NO2 - Belastung kaum verändert. Der Großteil der Varianz am Jahreswert der Messstation Habichtstraße dürfte aktuell coronabedingt mit dem reduzierten Berufsverkehr zusammenhängen. Insofern sind die Messwerte für 2020, und infolgedessen auch für 2021, mit Vorsicht zu genießen. Interessant ist in dem Zusammenhang allerdings, dass trotz einer Pandemie und dem beobachteten Rückgang der Verkehrszahlen in 2020 durch Homeoffice und Lockdown, der Grenzwert nicht unterschritten wurde.
Die Maßnahme des Senats zur Veränderung der Grünzeiten hat daher bislang keine nachhaltige Veränderung der Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid ergeben. Das Gegenteil ist der Fall, die sogenannte Verkehrswende wird durch die Maßnahme behindert.
Dies lässt sich an der für Wandsbek wichtigen Kreuzung Krausestraße / Straßburger Straße verdeutlichen. Diese ist im Zuge der o.g. Maßnahme indirekt betroffen, der ausweichende Verkehr fließt hier entlang. Der Knotenpunkt ist allerdings, wenn auch nicht selbst im Bezirk verortet, mit den Linien 16, 171 und 271 ein zentraler Aspekt des Wandsbeker ÖPNV.
Die Linie 271 hat zum Jahreswechsel mit ihrer Verlängerung nach Rahlstedt enorm an Bedeutung gewonnen. Der zunehmende Verkehr auf dem o.g. Knotenpunkt behindert diese und weitere Buslinien enorm, regelmäßige Verspätungen der Linie 271 von 10 Minuten und mehr sind nicht selten. Kontraproduktiv, wenn es dem Senat ernst ist, die Menschen zum Umstieg vom Individualverkehr zum ÖPNV zu bewegen.
Nach 18 Monaten ergebnisloser Erprobung und im Anbetracht der wiederaufkeimenden Diskussion um Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, ist die Maßnahme als fragwürdig anzusehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 11.08.2021
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätwende (BVM) antwortet wie folgt: 17.08.2021
BUKEA:
Die gutachterlichen Immissionsprognosen aus dem Jahr 2018 für das Prognosejahr 2020 haben ergeben, dass in der Habichtstraße auf Höhe der verkehrsnahen Luftmessstation eine Absenkung der Verkehrsmenge um 4000 Kfz/24h notwendig ist, um den NO2-Jahresmittelgrenzwert in 2020 einzuhalten. Die Ampelschaltung wurde dementsprechend im Dezember 2019 angepasst.
Der NO2-Jahresmittelwert an der verkehrsnahen Luftmessstation Habichtstraße betrug im Jahr 2018 55 µg/m³ und im Jahr 2019 48 µg/m³. Nach Umsetzung der außerplanmäßigen Maßnahme wurde in 2020 an der verkehrsnahen Luftmessstation ein Jahresmittelwert von 41 µg/m³ erzielt. Die geringfügige Abweichung der gutachterlichen Prognose von dem gemessenen Jahresmittelwert liegt im Rahmen der erforderlichen Qualitätskriterien. Der aktuelle gleitende Jahresmittelwert beträgt 39,3 µg/m³ und unterschreitet somit den geltenden Jahresmittelgrenzwert. Die weitere Entwicklung der lokalen NO2-Konzentration wird engmaschig verfolgt, mit dem Ziel die Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes zum Jahresende sicher-zustellen. Die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub werden seit mehreren Jahren in Hamburg eingehalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/20112.
BVM:
Detaillierte Verspätungsanalysen an bestimmten Haltestellen oder Streckenabschnitten sowie globale Verspätungsauswertungen und Wirkungsanalysen auf den genannten Linien sind derzeit nicht nur aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie, sondern auch aufgrund der wechselnden Baustellen im Linienverlauf nicht aussagekräftig.
BUKEA:
Die Verhältnismäßigkeitsabwägung möglicher lokal in der Habichtstraße wirkender Maßnahmen ist transparent in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschrieben. Im Übrigen siehe Drs. 21/20112.
BVM
Die BVM geht auf Basis der bisher zur Verfügung stehenden Berechnungsgrundlagen davon aus, dass mit der getroffenen Maßnahme der Jahresmittelgrenzwert für NO2 sicher eingehalten werden kann.
keine Anlage/n