21-3563

Änderung der Grünzeiten am Ring 2 wirksam oder hinderlich? Auskunftsersuchen vom 09.07.2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

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Gremium
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19.08.2021
Sachverhalt

 

Ende 2019 wurden, im Zuge einer Maßnahme zur Umsetzung des Luftreinhalteplans, zahlreiche Schaltungen von Lichtsignalanlagen entlang des Ring 2 verändert. Das Ziel dieser Veränderungen war es, den Grenzwert der Europäischen Union für Stickstoffdioxid einzuhalten, wie im Luftreinhalteplan von 2017 beschlossen. Um dieses Ziel zu erreichen wurde ein Maßnahmenkatalog zunächst beschlossen, aber nicht umgesetzt (Bürgerschaftsdrucksache 21/20112). In einer Neubewertung hat der Senat Ende 2019 entschieden, dass die Veränderung der Grünzeiten an einigen Lichtsignalanlagen notwendig sei, um den Verkehr in die umliegenden Straßen zu verlagern.

 

Trotz dieser Maßnahme hat sich die Verkehrslage und die NO2 Belastung kaum verändert. Der Großteil der Varianz am Jahreswert der Messstation Habichtstraße dürfte aktuell coronabedingt mit dem reduzierten Berufsverkehr zusammenhängen. Insofern sind die Messwerte für 2020, und infolgedessen auch für 2021, mit Vorsicht zu genießen. Interessant ist in dem Zusammenhang allerdings, dass trotz einer Pandemie und dem beobachteten Rückgang der Verkehrszahlen in 2020 durch Homeoffice und Lockdown, der Grenzwert nicht unterschritten wurde.

 

Die Maßnahme des Senats zur Veränderung der Grünzeiten hat daher bislang keine nachhaltige Veränderung der Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid ergeben. Das Gegenteil ist der Fall, die sogenannte Verkehrswende wird durch die Maßnahme behindert.

 

Dies lässt sich an der für Wandsbek wichtigen Kreuzung Krausestraße / Straßburger Straße verdeutlichen. Diese ist im Zuge der o.g. Maßnahme indirekt betroffen, der ausweichende Verkehr fließt hier entlang. Der Knotenpunkt ist allerdings, wenn auch nicht selbst im Bezirk verortet, mit den Linien 16, 171 und 271 ein zentraler Aspekt des Wandsbeker ÖPNV.

 

Die Linie 271 hat zum Jahreswechsel mit ihrer Verlängerung nach Rahlstedt enorm an Bedeutung gewonnen. Der zunehmende Verkehr auf dem o.g. Knotenpunkt behindert diese und weitere Buslinien enorm, regelmäßige Verspätungen der Linie 271 von 10 Minuten und mehr sind nicht selten. Kontraproduktiv, wenn es dem Senat ernst ist, die Menschen zum Umstieg vom Individualverkehr zum ÖPNV zu bewegen.

 

Nach 18 Monaten ergebnisloser Erprobung und im Anbetracht der wiederaufkeimenden Diskussion um Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, ist die Maßnahme als fragwürdig anzusehen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 


 

  1. Welche kausale Reduktion von Stickstoffdioxid und Feinstaub hat die Veränderung der Grünzeiten auf dem Ring 2 bewirkt?

 

  1. Welche Erkenntnisse hat die BVM zu den Auswirkungen der Maßnahme auf die Pünktlichkeit der Buslinien 16, 171 und 271 an den jeweiligen Endhaltestellen in Wandsbek bzw. der Linie 23 an der Haltestelle US-Barmbek?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Reduktion von Stickstoffdioxid und Feinstaub, die in der Einleitung zu Bürgerschaftsdrucksache 21/20112 genannt werden, wurden aus welchen Gründen verworfen?

 

  1. Bewertet die BVM die getroffene Maßnahme im Licht des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts als zielführend?

 

Anhänge

keine Anlage/n