Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung - Internetübertragung Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen, CDU und FDP
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 18. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 705) hat die Bürgerschaft das Bezirksverwaltungsgesetz vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404, 452), zuletzt geändert am 12. Mai 2020 (HmbGVBl. S. 255) erneut geändert und die Praxis mehrerer Bezirksversammlungen Sitzungen direkt im Internet zu übertragen, nunmehr gesetzlich geregelt. Hierzu wurden in § 14 Absatz 1 BezVG die folgenden Sätze angefügt.
„In der Geschäftsordnung kann bestimmt werden, öffentliche Sitzungen der Bezirksversammlung und bei Vorliegen besonderer Gründe auch ihrer Ausschüsse direkt im Internet zu übertragen. Die Einzelheiten dazu legt die Bezirksversammlung fest.“
In der Bezirksversammlung Wandsbek besteht die Praxis, Sitzungen in das Internet zu übertragen, eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung besteht aber bisher hierzu nicht. Diese soll nun aufgenommen werden.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Wandsbek, zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksversammlung vom 12. November 2020, wird wie folgt geändert.
In § 7 wird ein Absatz 6 angefügt:
“Öffentliche Sitzungen und Tagesordnungspunkte der Bezirksversammlung werden grundsätzlich in Echtzeit oder zeitverzögert in das Internet übertragen. Bei Vorliegen besonderer Gründe gilt dies auch für ihre Ausschüsse. Über das Weitere entscheidet der Hauptausschuss. Der Jugendhilfeausschuss kann entsprechende Regelungen mit der Maßgabe, dass über die Kosten der Hauptausschuss entscheidet, in seine Geschäftsordnung aufnehmen.”
keine Anlage/n