Absperrpfosten in der Rahlstedter Straße anpassen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP
Letzte Beratung: 15.01.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 5.3
Im Zuge der erforderlichen Sanierung der Straßen in Hamburg wurde in den letzten Jahren auch die Rahlstedter Straße wieder in einen guten Zustand versetzt. Dabei wurden sowohl die Fahrbahndecke, als auch die Gehwege erneuert.
Im Zuge der Straßensanierung hat das Bezirksamt beschlossen, auf den Nebenflächen der Rahlstedter Straße eine Vielzahl von Absperrpfosten einzubauen. Diese Pfosten sollen laut Bezirksamt die Gehwege gegen ein illegales Überfahren und damit eine schleichende Beschädigung schützen.
Wie Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern nun gezeigt haben, sind die Absperrpfosten an vielen Einfahrten insbesondere bei Gewerbebetrieben deutlich zu eng gesetzt. Die Gewerbetreibenden und deren Kundinnen und Kunden haben erhebliche Schwierigkeiten die Grundstücke ohne Beschädigung der Fahrzeuge zu erreichen. Dies kann an Lackspuren an den Absperrpfosten abgleitet werden. Wie Selbstversuche der Abgeordneten gezeigt haben, ist es mit einem normalen Kombi z.B. äußerst schwierig den Kundenparkplatz der Apotheke in der Rahlstedter Straße 41 über die stadteinwärts liegende Ausfahrt zu verlassen.
Jeweils neben den Einfahrten befinden sich rechts und links zwei Absperrposten. Um ein Überfahren des Gehweges grundsätzlich zu verhindert, könnten diese auch 50 cm versetzt werden. Die gleiche Situation ist bei den anderen Einfahrten zu erkennen.
Im Bereich der Rahlstedter Straße 63a bis 69 befinden sich neben den Einfahrten teilweise nur jeweils ein Absperrpfosten. Mit diesen wird die Einfahrtsbreite eingeengt, allerdings ist ein Befahren des Gehweges an einigen Stellen theoretisch dennoch möglich, da sich zur Straße keine Bügel befinden. Die Funktion der Absperrpfosten ist daher nur für das Nutzen der Überfahrt noch erkennbar, nicht jedoch um den Gehweg in seiner Gänze vor dem Überfahren zu schützen. Leider ist es auchnicht nachvollziehbar, warum auf der Nordseite der Rahlstedter Straße (Hausnummern 63a bis 69) Absperrposten aufgestellt wurden wohingegen auf der Südseite (Hausnummern 68 / 68a) keine Pfosten stehen.
Im Zuge des Umbaus wurden bei einigen Grundstücken auch Zufahrtsmöglichkeiten zu Stellplätzen entfernt, obwohl diese über Jahrzehnte gegeben waren. Wie uns Bürgerinnen und Bürger berichteten, sollen für diese Stellplätze und Überfahrten keine Baugenehmigungen vorgelegen haben, daher wurden die Zufahrtsmöglichkeiten entfernt. Da einige der Gebäude deutlich vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden und im Zuge der Eingemeindung von Wandsbek nach Hamburg auch an anderer Stelle im Bezirk Bauunterlagen verloren gegangen sind, stellt sich die Frage, ob es keine Baugenehmigungen gegeben hat oder diese vielleicht auch verloren gegangen sind.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für dieBezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Das Bezirksamt wird aufgefordert die Absperrpfosten in der Rahlstedter Straße auf ein Minimum zu reduzieren und diese zeitnah grundsätzlich zu entfernen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
Keine Orte erkannt.
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