22-0814

Absperrpfosten in der Rahlstedter Straße anpassen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP

Antrag

Letzte Beratung: 15.01.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 5.3

Sachverhalt

 

Im Zuge der erforderlichen Sanierung der Straßen in Hamburg wurde in den letzten Jahren auch die Rahlstedter Straße wieder in einen guten Zustand versetzt. Dabei wurden sowohl die Fahrbahndecke, als auch die Gehwege erneuert.

 

Im Zuge der Straßensanierung hat das Bezirksamt beschlossen, auf den Nebenflächen der Rahlstedter Straße eine Vielzahl von Absperrpfosten einzubauen. Diese Pfosten sollen laut Bezirksamt die Gehwege gegen ein illegales Überfahren und damit eine schleichende Beschädigung schützen.

 

Wie Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern nun gezeigt haben, sind die Absperrpfosten an vielen Einfahrten insbesondere bei Gewerbebetrieben deutlich zu eng gesetzt. Die Gewerbetreibenden und deren Kundinnen und Kunden haben erhebliche Schwierigkeiten die Grundstücke ohne Beschädigung der Fahrzeuge zu erreichen. Dies kann an Lackspuren an den Absperrpfosten abgleitet werden. Wie Selbstversuche der Abgeordneten gezeigt haben, ist es mit einem normalen Kombi z.B. äerst schwierig den Kundenparkplatz der Apotheke in der Rahlstedter Straße 41 über die stadteinwärts liegende Ausfahrt zu verlassen.

 

Jeweils neben den Einfahrten befinden sich rechts und links zwei Absperrposten. Um ein Überfahren des Gehweges grundsätzlich zu verhindert, könnten diese auch 50 cm versetzt werden. Die gleiche Situation ist bei den anderen Einfahrten zu erkennen.

 

Im Bereich der Rahlstedter Straße 63a bis 69 befinden sich neben den Einfahrten teilweise nur jeweils ein Absperrpfosten. Mit diesen wird die Einfahrtsbreite eingeengt, allerdings ist ein Befahren des Gehweges an einigen Stellen theoretisch dennoch möglich, da sich zur Straße keine Bügel befinden. Die Funktion der Absperrpfosten ist daher nur für das Nutzen der Überfahrt noch erkennbar, nicht jedoch um den Gehweg in seiner Gänze vor dem Überfahren zu schützen. Leider ist es auchnicht nachvollziehbar, warum auf der Nordseite der Rahlstedter Straße (Hausnummern 63a bis 69) Absperrposten aufgestellt wurden wohingegen auf der Südseite (Hausnummern 68 / 68a) keine Pfosten stehen.

 

Im Zuge des Umbaus wurden bei einigen Grundstücken auch Zufahrtsmöglichkeiten zu Stellplätzen entfernt, obwohl diese über Jahrzehnte gegeben waren. Wie uns Bürgerinnen und Bürger berichteten, sollen für diese Stellplätze und Überfahrten keine Baugenehmigungen vorgelegen haben, daher wurden die Zufahrtsmöglichkeiten entfernt. Da einige der Gebäude deutlich vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden und im Zuge der Eingemeindung von Wandsbek nach Hamburg auch an anderer Stelle im Bezirk Bauunterlagen verloren gegangen sind, stellt sich die Frage, ob es keine Baugenehmigungen gegeben hat oder diese vielleicht auch verloren gegangen sind.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für dieBezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert die Absperrpfosten in der Rahlstedter Straße auf ein Minimum zu reduzieren und diese zeitnah grundsätzlich zu entfernen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  1. Absperrpfosten sind nur da zu belassen, wo nachweislich in der Vergangenheit ein Überfahren des Gehweges unzulässiger Weise stattgefunden hat. Dazu sollen maßgeblich die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren der letzten 10 Jahre oder wahlweise dokumentierte nötige Ausbesserungsarbeiten aufgrund der Gehwegbefahrung herangezogen werden. Sofern diesbezüglich keine signifikanten Zahlen oder dokumentierte Arbeiten vorliegen, sind die Absperrpfosten zu entfernen. Die Auswertung ist dem Regionalausschuss vorzulegen.

 

  1. Die verbleibenden Standorte für Absperrpfosten sind so anzuordnen, dass diese in einem Abstand von mind. 50 cm neben den Einfahrten auf dem Gehweg angeordnet werden. Sofern erforderlich (wie z.B. an der Rahlstedter Straße 32) sind die Einfahrten auf die nächst größere Breite baulich zu erweitern.

 

  1. r die vor dem Umbau vorhandenen Überfahrtsmöglichkeiten zu damaligen Stellplätzen, wird das Bezirksamt aufgefordert, eine Genehmigung in Aussicht zu stellen.

 

  1. Ausgenommen von der Entfernung sind die straßenseitig angebrachten Absperrbügel. Diese sollen verbleiben, sofern dies mind. 50 cm von den Einfahrten entfernt stehen.

 

  1. Über die sich ergebenden Maßnahmen ist der Regionalausschuss bis zum Abschluss aller Maßnahmen kontinuierlich zu informieren.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.