Abgabe einer Stellungnahme (Bauvorhaben) - Hamburger Fußball-Verband e.V.
- Die aktualisierte Fassung der Drs. 21-1852.1 ersetzt die Drs. 21-1852, die vom Ausschuss für Haushalt und Kultur in den Hauptausschuss überwiesen wurde.
1. Antragsteller: |
Hamburger Fußball-Verband e.V. |
2. Vorhaben: |
Sanierung des Kleinspielfeldes und Ersetzen der Torschussanlage durch einen Basketballplatz |
3. Antrag vom: |
07.08.2020 |
4. Geplante Gesamtkosten: |
172.625,40 € |
5. Veranschlagter Eigenanteil: |
97.625,40 € |
5.1 davon Eigenmittel: |
20.000,00 € (ca. 11,6 %) |
5.2 davon Drittmittel, Erlöse |
77.625,40 € |
6. Beantragte Zuwendung: |
75.000,00 € (investiv) 2.000,- € (konsumtiv) |
Anmerkung:
Diese Drucksache steht im konkreten Bezug zur Drs. 21-1852, die der Einholung einer Stellungnahme dient, ob das Vorhaben inhaltlich sowie im Rahmen der finanziell zur Verfügung stehenden Mittel als förderfähig erachtet wird. Aufgrund neuer Erkenntnisse ist im Vorwege der Sportplatzsanierung ein Bodengutachten einzuholen, weshalb über die aktualisierte Beschlussfassung zu beschließen ist.
Unter Berücksichtigung der Drs. 21-2190 und dem politischen Willen des Ausschusses für Haushalt und Kultur ist durch den Hauptausschuss eine Entscheidung über den Umfang des Bodengutachtens herbeizuführen. Zur Auswahl stehen ein einfaches oder ein geotechnisches Bodengutachten.
Bei einem positiven Votum des Ausschusses erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Antragssteller die Ausarbeitung eines Antrages, welcher den Vorgaben der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ sowie der „VV-Bau“ Rechnung trägt. Hierzu ist auch
Der Ausschuss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Antragssteller bereits für die Erarbeitung des Zuwendungsantrages Kosten entstehen, da ein Bodengutachten erstellt und eine baufachliche Prüfinstanz beauftragt werden muss. Bei einer positiven Stellungnahme sind Mittel i. H. v. 2.000,- € für die baufachliche Antragsprüfung zu beschließen. Zudem ist Art und Umfang des erforderlichen Bodengutachtens festzulegen.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- € |
X |
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Monetäre Leistung geg. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
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Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Hauptausschuss wird um eine Stellungnahme gebeten, ob die Maßnahme grundsätzlich als förderfähig erachtet wird. Im Falle einer positiven Stellungnahme wird um Beschlussfassung von Mitteln für die baufachliche Prüfung i. H. v. 2.000,00 € aus bezirklichen Sondermitteln (konsumtiv) gebeten. Zudem ist Art und Umfang des erforderlichen Bodengutachtens festzulegen.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)