20-3841.1

Abbiegesituation für Schwerlasttransporte Bargkoppelweg/Berner Straße entschärfen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3841) wurde im Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 18.01.2017 beraten und einstimmig geändert beschlossen.

 

Bereits seit langem ist zu beobachten, dass insbesondere Sattelschlepper beim Abbiegen aus dem Gewerbegebiet Bargkoppelweg in die Berner Straße mit Fahrtrichtung Höltigbaum erhebliche Schwierigkeiten haben, sich in den Straßenverlauf der Berner Straße einzufädeln.

 

Eine kleine Sprunginsel für Fußgänger ist derart eng platziert, dass ein Einbiegen, speziell von Lastkraftwagen mit Anhängern, ohne Kollision mit der Sprunginsel (ein stark gebogenes Verkehrszeichen ist Zeichen dieser Widrigkeit) fast unmöglich macht.

 

Viele Fahrer dieser großen Transportfahrzeuge nutzen die Hälfte der rechtsabbiegenden Spur Fahrtrichtung Berne, um den Kurvenverlauf zu vergrößern und somit ohne Randsteinkollision mit der Verkehrsinsel den Abbiegevorgang zu beenden.

 

Leider ergibt sich dadurch ein Rückstau auf der Rechtsabbiegerspur, da die LKW Linksabbieger in Fahrtrichtung Höltigbaum diese Fahrspur blockieren. Die Rechtsabbieger könnten laufend in den fließenden Verkehr einbiegen, da die Fahrspur mit dem Verkehrsschild Grüner-Pfeil dieses ermöglicht. 

 

Hier wäre eine Optimierung der räumlich platzierten verkehrsordnenden Baulichkeiten wünschenswert.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, die bauliche Anordnung des Fußgängerüberganges Bargkoppelweg Ecke Berner Straße bezüglich einer Optimierung des abbiegenden Schwerlastverkehrs aus dem Gewerbegebiet Bargkoppelweg und umgekehrt vor Ort zu sichten. Die zuständigen Behörden werden gebeten, die bauliche Anordnung des Fußgängerüberganges Bargkoppelweg Ecke Berner Straße bezüglich einer Optimierung beim Rein- und Rausfahren vom Bargkoppelweg in die Berner Straße zu prüfen und nach möglichen baulichen Verbesserungen zu suchen. Dabei sind die Belange der Fußgänger und der Fahrradfahrer zu berücksichtigen.

 

Dem Regionalausschuss möge über das Prüfergebnis berichtet werden.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n