45. bis 48. Wandsbeker Bürgerbegehren - Am Neumarkt Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
Letzte Beratung: 25.09.2023 Hauptausschuss Ö 7.1.2
Ein Bürgerbegehren versteht sich als ein Antrag der Bürger in einem Bezirk auf Durchführung eines Bürgerentscheides. Ein Bürgerbegehren kann für alle Anliegen durchgeführt werden, bei denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann. Ausgenommen davon sind Personalentscheidungen und Beschlüsse über den Haushalt.
Ein Bürgerbegehren muss schriftlich beim zuständigen Bezirksamt angezeigt und so formuliert werden, dass es eine Frage beinhaltet, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.Es ist dann zustande gekommen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige beim Bezirksamt 2 % der wahlberechtigen Einwohner Wandsbeks das Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift unterstützt haben.
Besonders häufig werden Bürgerbegehren im Bezirk Wandsbek angemeldet. In jüngster Zeit kam es im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Bürgerbegehren der Initiative Eichtalquartier zu erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten zwischen der Initiative und der Verwaltung bzw. Fachbehörde. So wurden mehrere Fassungen zur Prüfung vorgelegt, die jeweils durch die Bezirksabstimmungsleitung für unzulässig erklärt wurden. Im Rahmen eines Widerspruchverfahrens und als Ausfluß eines Schlichtungsverfahrens bei der zuständigen Fachbehörde entstand nach Auskunft der Initiative eine weitere Fassung, die möglicherweise durch die Behörde selbst keinerlei rechtlicher Prüfung unterzogen wurde. (Zur Historie vgl. u.a. Drs. 21-7183, -7325, -7553, -7562, -7686).
Im Bezirk sind bisher insbesondere die folgende Fassungen zur Kenntnis genommen worden:
„Am Neumarkt retten – für die Variante 1 - Rettet die Bäume und Parkplätze!“,
„Rettet Am Neumarkt!“ und
„Am Neumarkt retten – Rettet die Bäume und Parkplätze!“.
Seit dem 15.09.2023 sammelt die Initiative unter der Überschrift
“Rettet am Neumarkt!”
mit der Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass für die in der Straße „Am Neumarkt" zwischen Efftingestraße und Luetkensallee durch den Straßenumbau entfallenden öffentlichen Parkplätze Ersatz in gleicher Anzahl in einer Entfernung von maximal 500 Metern geschaffen wird?
Besonderen Wert legt die Initiative auf eine Verbesserung der Parkplatzsituation vor Ort. Diese führe angesichts des Lkw-Verkehrs zum Schokoladenwerk, des aus den bereits genehmigten Wohnungs-Neubauten (Bebauungsplan Wandsbek 83) zu erwartenden Parkplatzbedarfes, des aus dem Besuch der Moschee resultierenden Besucherverkehrs sowie des aufgrund der angekündigten Sportplatz-/ggf. Regionalliga-Stadion-Neubaus zu erwartenden Zusatzverkehrs und Parkplatzbedarfes zu einem für die Anwohnerinnen und Anwohner belastenden und für den Verkehr insgesamt gefährlichen Ausweichdruck - insbesondere für die Parkplatzsuche - in die kleinen Nebenstraßen. Ein weiteres Anliegen mit hoher Priorität für die Anwohnerinnen und Anwohner sei die Größe
der als Ersatz anzupflanzenden Bäume.
Es entsteht – zumindest an diesem Beispiel – der Eindruck, als könnten die Möglichkeiten und Grenzen, mit denen Bürgerinnen und Bürger verbindlich in Verwaltungsprozesse auf Landes- und Bezirksebene eingreifen bzw. solche anstoßen zu können, besser vermittelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Abgrenzungen zwischen einer Landes- und Bezirkszuständigkeit und der Berücksichtigung der Vorschriften des Bezirksverwaltungsgesetzes im Rahmen des Bürgerbegehrens entstanden Missverständnisse.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Verwaltung und zuständige Fachbehörde werden gebeten, darzulegen – soweit nicht mit der Drs. 21-7686 (Hauptausschuss am 25.09.2023, TOP 7.1) – bereits geschehen,
1) welche verschiedenen Fassungen einer Fragestellung zum Neumarkt die Initiative jeweils wann angezeigt hat und mit welchen Hinweisen und Bescheiden die Bezirksabstimmungsleitung jeweils wann und mit welcher Begründung reagiert hat?
2) welche angezeigten Fragestellungen aufrechterhalten werden und welche Fassungen sich jeweils aus welchen Gründen erledigt haben?
3) welche Fristen jeweils noch laufen?
4) gegen welche Bescheide der Bezirksabstimmungsleiterin mit welchem Ergebnis des Verfahrens oder Zwischenstand Widerspruch eingelegt und/oder eine Schlichtung eingeleitet wurde?
5) ob die Fachbehörde der Initiative einen eigenen Textvorschlag unterbreitet hat? Falls ja, wann und welche konkrete Formulierung? Durch wen wurde dieser Vorschlag wann auf rechtliche Zulässigkeit überprüft? Falls dies der Fall sein sollte, durch wen wurde das Ergebnis wann an die Initiative übermittelt?
6) welche Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft zum Radentscheid oder dem Bündnis für den Radverkehr Hamburg zwingende rechtliche Wirkung für den Bezirk entfalten, welche ggf. der Diskontinuität anheim gefallen sind und welche in andere für den Bezirk verbindliche Vorschriften (welche?) Eingang gefunden haben.
7) aus welchen Gründen und welcher Vorschriften ein Erhalt bzw. die Wiederherstellung der alten Zustände von Fuß- und Radwegen nicht möglich ist?
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen,
8) für wieviele und an welcher Stelle für die in der Straße Am Neumarkt zwischen Eftingestraße und Luetkensallee durch den Umbau entfallenden Parkplätze Ersatz in gleicher Anzahl in einer Entfernung von 500 Metern Ersatz im Rahmen der gesetzlich verbindlichen Vorschriften mit und ohne Baumfällungen geschaffen werden können;
9) dazulegen, welche ggf. aus Sicht objektiver Dritter naheliegenden Maßnahmen, welche zu einer Stellplatzausweitung führen könnten, im Rahmen der Beschlusskompetenz der Bezirksversammlung (§ 21 BezVG) oder eines Bürgerbegehrens nicht verbindlich durchgesetzt sondern nur angeregt werden können.
keine Anlage/n
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