21-4564

10 Jahre Recyclingoffensive: Viel erreicht - noch Luft nach oben Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.11.2021 (Drs. 21-4295)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 08.02.2022 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

 

 Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung um einen zeitnahen Bericht

a)      zum Thema Cradle-to-Cradle (C-2-C) / Kreislaufwirtschaft rund um Bau- und Abbruch-Abfälle mit Blick auf den Bezirk Wandsbek und seine bisher erreichten Schritte im Bereich Kreislaufwirtschaft sowie

b)      um eine Einschätzung, was realisierbar / machbar wäre, um eine solcherart zeitgerechte, umweltgerechte und marktgerechte Form der Kreislaufwirtschaft wie C-2-C im Bereich Bau- und Abbruch-Abfälle in einem Bezirk wie Wandsbek auf den Weg zu bringen.

c)      Die Verwaltung wird gebeten, einen Referenten/eine Referentin (z.B. von der HCU, ZEBAU) unter Zuladung des Dezernenten für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, des Fachamtsleiters Stadt- und Landschaftsplanung und des Planungsausschusses in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um über den aktuellen Stand von Recyclingbaustoffen, deren Einsatzmöglichkeiten, Verfügbarkeit und bauaufsichtliche Zulassung zu berichten.

 

 

Vorbemerkung:

 

Die Pressemeldung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) vom 09.11.2021 zum Thema „Zehn Jahre Recyclingoffensive“ (siehe https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15584266/2021-11-09-bukea-10-jahre-recyclingoffensive/) hatte lediglich die Entsorgung von Haus- und Gewerbemüll unter der Regie der Stadtreinigung Hamburg zum Gegenstand, nicht den Umgang mit Bauabfällen.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die BUKEA zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Das jeweilige Bezirksamt kann im Hoch- und Tiefbaubereich in eigener Zuständigkeit direkten Einfluss auf den Einsatz von Recyclingbaustoffen nehmen. Gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und § 2 Abs. 1 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) mit den Pflichten der öffentlichen Hand und der Vorbildfunktion, bei Bauvorhaben die natürlichen Ressourcen zu schonen, ist die Grundlage hierfür bereits seit vielen Jahren gelegt.

 

Aufgrund der bezirklichen Zuständigkeit im Hoch- und Tiefbau geht die BUKEA davon aus, dass das Bezirksamt Wandsbek hinsichtlich des Beschlusses auskunftsfähig ist (siehe auch Drs. 21-3541). Darüber hinaus richtet sich der Beschluss nach hiesiger Auffassung ausschließlich an das Bezirksamt Wandsbek („Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung…“).

Unabhängig davon gibt die BUKEA folgenden fachlichen Hinweis:

 

Das Thema Recycling im Bausektor sollte nicht auf einzelne Nischenzertifikate wie das erwähnte „Cradle-to-Cradle“ Zertifikat beschränkt werden. Für die Bewertung von Recyclingpotentialen auf Gebäudeebene stehen heute umfassende und transparent entwickelte international harmonisierte Normen und Programme zur Verfügung. Auf diese wird z.B. bei der Gebäudezertifizierung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen und beim Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes zurückgegriffen, wobei die Anspruchsniveaus hier jeweils spezifisch festzulegen sind. Das BNB-System ist für den öffentlichen Hochbau in Hamburg verpflichtend innerhalb der nächsten vier Jahre einzuführen (§ 22 Hamburgisches Klimaschutzgesetz).

 

Hinsichtlich des aktuellen Standes von Recyclingbaustoffen, deren Einsatzmöglichkeiten, Verfügbarkeit und bauaufsichtlicher Zulassung wird auf die Veröffentlichung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall hingewiesen: https://www.laga-online.de/documents/verstaerkte-beruecksichtigung-der-ressourceneffizienz-bei-der-bewertung-der-nachhaltigkeit-im-bauwesen_kurzbericht_2_3_1629295383.pdf. Von einer Referentenentsendung sieht die BUKEA daher ab.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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