Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2020

Ö 1

Bekanntgabe der Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln

Herr Richter weist vor Eintritt in die Tagesordnung auf die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Hinblick auf die Corona-Pandemie hin. Er bittet die Anwesenden die Räume unter Einhaltung der Abstandsregelungen zu betreten und zu verlassen. Während der Sitzung sollten die Sitzplätze nicht gewechselt werden. Sollte der Saal verlassen werden, wird gebeten den Mund- und Nasenschutz aufzusetzen. An den Plätzen selbst kann der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden.

Ö 2 - 21-0792

Fahrradstation Harburg - Wettbewerbsergebnis (Bericht durch Vertreter/innen der P+R-Betriebsgesellschaft mbH)

Der Projektleiter der P + R Betriebsgesellschaft stellt sich persönlich vor und teilt mit, dass er verantwortlich für den Wettbewerb der Fahrradstation Harburg gewesen sei. Mit Hilfe einer Präsentation stellt er die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs für die Fahrradstation Harburg wie folgt vor:

 

Es habe eine europaweite Aufforderung mit 27 Bewerbungen gegeben, von denen 15 ausgewählt worden seien. 10 Büros mit Berufserfahrung über Referenzen und 5 Büros mit geringer Berufserfahrung durch Losverfahren. Weiterhin seien 7 Fachpreis- und 6 SachpreispreisrichterInnen eingesetzt worden.

 

Nachdem er auf das Wettbewerbsgebiet eingegangen ist stellt er die Kenndaten zur geplanten Fahrradstation vor:

 

  • 1.200 Fahrradabstellplätze
  • Fahrradwerkstatt, Fahrradwaschanlage
  • Fahrradvermietung
  • Sozial- Büro- und Sanitärräume
  • 2 Zugänge (Straßenebene Erdgeschoss und Tunnelanlage mit direktem Zugang zur S-Bahn (2. Untergeschoss)
  • 2.000 m² Bruttogeschossfläche
  • 1.077 m² Wettbewerbsfläche für den Hochbau
  • Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren mit bis zu 15 Büros gem. VgV.

 

Die Ausloberin sei die P + R Betriebsgesellschaft mbH im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Wettbewerbsbetreuung habe die D&K drost consult GmbH übernommen.

 

Der Projektleiter zeigt den Terminablauf des Wettbewerbs vom 18.07.2019 bis 18.09.2020 auf. Daran anschließend geht er auf den 3. platzierten Architektenentwurf von :mlzd Biel / Berlin und den 2. platzierten Architektenentwurf von Gottlieb Paludan Architects in Zusammenarbeit mit WTM Engineers GmbH ein und stellt die positiven als auch die negativen Bewertungen dieser zylindrischen Entwürfe heraus:

 

3. Preis:

 

Positive sei beurteilt worden:

 

  • Klares Erschließungssystem durch durchgängige Rampe
  • Dadurch übersichtliche Anordnung der Stellplätz

 

Negativ sei beurteilt worden:

 

  • Fehlende Abstellplätze im Erdgeschoss
  • Fahrradabstellplätze erfordern Sonderkonstruktion
  • Disharmonische Wirkung der Rotunde
  • Fehlen eines Daches über dem Innenhof
  • Sehr offene Fassade
  • Geschlossene Treppenläufe können als Angsträume wahrgenommen werden
  • Fehlende Barrierefreiheit nach DIN 18040

 

2. Preis

 

Positiv sei beurteilt worden:

 

  • Große Anzahl von Stellplätzen im Erdgeschoss
  • Horizontale Ebenen mit guter Erschließung für Radfahrer
  • Überdachter Innenhof

 

Negativ sei beurteilt worden:

 

  • Die konstruktive Umsetzung der Fassade (Holzlamellen mit dahinterliegender Gitterfassade) wird kritisch gesehen / zu große Offenheit
  • Die Treppen entlang der Rampe verlängert unnötig die Wege zu den Ausgängen
  • Sonderkonstruktion für Stellplätze erforderlich

 

 

Anschließend stellt er ausführlich den 1. Preis, den Summacumfemmer Architekten GbR aus Leipzig erhalten habe, wie folgt dar.

 

Das Gebäude mit einem großen schrägen Dach sei in diesem Fall kein kreisförmiges, sondern es nutze (bis auf wenige Quadratmeter) die gesamte trapezförmige Grundfläche. Hauptzugang sei von der Straße mit einer Eingangskontrolle über eine Empfangsinsel, mit Blick auf alle wichtigen Bereiche. Direkt hinter dem Empfang gebe es eine große Aufstellfläche für Sonderfahrräder. Werkstatt und Nebenräume seien zur anderen Seite der Fassade orientiert. Die Treppenanlage werde direkt auf den Tunnel in Richtung Bahn zugeführt. Die Rampe führe in die Untergeschosse und sei so angelegt, dass sich die Fahrradstellplätze seitlich auffächern würden. Bei beiden Untergeschossen sei der kurze Weg zum Ausgang und zur Straßenebene gewährleistet. Der Zugang zur Bahn sei mit einer großen und lichten Galeria ausgestattet. Auch der Zugang zur Oberfläche biete sehr viel Durchlässigkeit und Transparenz mit guter Sichtbarkeit in allen Bereichen.

 

Überzeugt habe dieses Konzept durch:

 

  • Die funktionale Lösung der Eingangssituation
  • Lastenradabstellplätze im Erdgeschoss
  • Fahrradabstellplätze, die mit handelsüblichen Anlagen ausgestattet würden
  • Übersichtliche Anordnung der Fahrradabstellplätze
  • Direkte Verbindung zwischen Eingängen und Stellplätze durch optimal angeordnete Treppen
  • Leistungsfähiges Erschließungssystem durch großgige Rampen
  • Innovatives Konstruktionsprinzip mit Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen.

 

Der Planungsbeginn sei bereits erfolgt. Man sei dabei, die Überarbeitungshinweise der Jury in die Planung aufzunehmen. Als nächste Schritte seien geplant:

 

  • Abstimmungen zum Anschluss an den Tunnel der deutschen Bahn

Grundsätzliche Machbarkeit bestätigt

  •       Vertragsverhandlungen für Baudurchführungsvereinbarung
  •       Bauantrag sei für Anfang 2021 geplant
  •       Beantragung der Fördermittelt werde im Frühjahr 2021 erfolgen
  •       Der Baubeginn sei für Frühjahr 2022 vorgesehen
  •       Die Fertigstellung sei im Sommer 2023 beabsichtigt

 

Auf Nachfrage von Herrn Schinkel-Schlutt und Herrn Wiesner teilt der Projektleiter mit, dass für das in der Präsentation dargestellte Symbol als Erkennungsmerkmal im Eingangsbereich noch Abstimmungsbedarf bestehe. Die Architekten hätten Gesprächsbereitschaft signalisiert. Allerdings werde von dort der Kreis als Symbol favorisiert. Die Wand mit dem Signal habe eine Höhe von 12 Metern in der Planung und sei damit relativ groß. Wobei auch das Dach eine Geschosshöhe von über 2 Etagen erreiche und sich damit die Größe der Wand relativiere. Bei den Verhandlungen würde der Bezirk Harburg sicherlich mit einbezogen werden.

 

Der Ausschuss schlägt vor, einen künstlerischen Wettbewerb für diese plakative Fläche durchzuführen.

 

Herr Lied gibt zu bedenken, dass bereits ein baukünstlerischer Wettbewerb stattgefunden habe, aus dem dieses Gebäude hervorgegangen sei. Deshalb seien aus seiner Sicht zunächst die prämierten Architekten am Zuge. Er schlägt vor, die Architekten nach weiterer Konkretisierung der Fassade in den Ausschuss einzuladen, um deren Sichtweise und Die Gestaltungsdetails kennenzulernen.

 

Der Projektleiter gibt zu bedenken, dass der Entwurf noch viel Spielraum. Feste Auflagen zur Fassadengestaltung habe es bisher noch nicht gegeben. Die Zielmarke von 1.200 Fahrradstellplätzen werde grundsätzlich angestrebt. Eine realistische Kostenschätzung könne in diesem Planungsstadium nicht abgegeben werden. Man wolle nun intensiv in die Planung einsteigen und Vorschläge erarbeiten. Danach könnte eine erneute Präsentation im Ausschuss erfolgen.

 

Frau Ehlers schlägt vor, auch über vertikale Begrünung Überlegungen anzustellen.

 

Der Projektleiter gibt zu bedenken, dass das Ziel sei, sich an der Straßenkreuzung zu behaupten und ein Zeichen für den Radverkehr zu setzen. Denkbar sei jedoch auch eine Kombination von Rad und Grün und nimmt dieses Thema mit in die Diskussion.

 

Der Projektleiter geht auf Nachfrage von Frau Ost auf das Parkverhalten von Fahrradfahrern ein und macht deutlich, dass ein Anzeigesystem „Frei / Besetzt“ nicht erforderlich sei.

 

Auf die Frage von Herrn Schinkel-Schlutt nach einer Fotovoltaikanlage teilt er mit, dass aufgrund der Dachneigung und seiner Ausrichtung nach Nordost Fotovoltaik nicht vorgesehen sei. Grundsätzlich sei eine extensive Dachbegrünung geplant, die jedoch aufgrund der Dachneigung nur mit kleinwüchsigen Pflanzungen ausgeführt werden könne.

 

Abschließend teilt er mit, dass das Einstellen der Fahrräder kostenpflichtig sei. Das Parkhaus werde überwacht und es würden aktuell wirtschaftlich umsetzbare Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Nachfrage vorgesehen. Es werde jedoch ähnlich der sonstigen B + R Anlagen gesicherte Fahrradstellplätze abgesondert im Gebäude zur Verfügung gestellt, die 24 Stunden zur Verfügung stünden. Beabsichtigt sei, ausschließlich Stellplätze im Mietsegment für zurzeit 90,-- € monatlich im Abo anzubieten. Davon abgeleitet werde es jedoch auch Tages- und Wochentarife geben.

Ö 3 - 20-4174.03

Neubauten Dienststelle Süderelbe - Fassadenkonzept PK 47 / Jobcenter (Bericht durch den Architekten und Vertreter/innen der Sprinkenhof GmbH und)

Eine Vertreterin der Sprinkenhof GmbH geht zunächst auf die Grundlagen ein, die zum Neubau des Polizeikommissariats 47 und des Jobcenters führen und stellt anschließend den aktuellen Planungsstand wie folgt vor: (Präsentation liegt der Drucksache 20-4174.03 nichtöffentlich an)

 

Der Neubau solle gemeinsam mit dem geplanten Verwaltungsgebäude (Planung und Realisierung ebenfalls Sprinkenhof GmbH) auf dem gegenüberliegenden Grundstück eine städtebauliche Betonung in Norden des Zentrums Neugraben bilden. Zur Erreichung dieses Ziels seien bestimmte Anforderungen für das Bauvolumen und die Geschossigkeit gestellt worden.

 

Anhand der Symmetrie des Baukörpers könnten die Nutzungen abgelesen werden. Die gesamte Bruttogeschossfläche betrage ca. 8.400 m². Das Jobcenter sei zur Fußngerzone ausgerichtet und werde in 7 Geschossen mit ca. 84 Mitarbeitern untergebracht. Das Polizeigebäude habe 4 Geschosse und es seien ca. 155 Arbeitsplätze vorgesehen.

 

Das Polizeikommissariat und das Jobcenter seien über zwei getrennte Eingänge von Seiten der Neugrabener Bahnhofstraße zu erreichen. Der barrierefreie Zugang der Polizei befände sich im nordwestlichen Teil des Gebäudes und sei sehr repräsentativ und von allen Seiten gut zugänglich.

 

Das Grundstück erhalte drei Zufahrten für den Autoverkehr. Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage, die ausschließlich für die Einsatzfahrzeuge der Polizei vorgesehen sei, werde von der Straße Am Neugrabener Bahnhof erschlossen. Die Hauptzufahrt im Osten des Grundstücks vom Süderelbebogen führe in den Innenhof. Die Notfallausfahrt erfolge über die Fußngerzone der Neugrabener Bahnhofstraße. Im Innenhof im Süden würden die Einsatzfahrzeuge der Polizei untergebracht und seien mit Carports überdacht. Im Osten des Grundstücks werde ein Aufenthaltsbereich vorgesehen. Es werde keine bauliche Trennung zwischen den öffentlichen Flächen und dem Gebäude PK 47 beabsichtigt, sondern es werde auf eine Abgrenzung durch Hecken gesetzt. Die Dachflächen würden begrünt und in Absprache mit Vertretern des Förderprogramms Clever City solle der Grünbewuchs auf den Dächern als ein Trittstein zwischen den Naturschutzgebieten „Moorgürtel“ und „Fischbeker Heide“ gelten. Das Regenwasser werde auf den Dächern zurückgehalten, um als Entlastung des Abwassersystems zu wirken. Außerdem werde das Niederschlagswasser der Dächer direkt an die Atmosphäre abgeleitet. Das Gebäude werde an die neuverlegte Fernwärmeleitung angeschlossen. Auf dem Dach des Polizeigebäudes werde eine Photovoltaikanlage zur Deckung des speziellen Strombedarfs vorgesehen und das Objekt werde über ein digitales Steuerungssystem verfügen.

 

Das Gebäude werde entsprechend der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans nach KFW 40 Standard geplant.

 

Ein Vertreter des Büros Winking Froh Architekten stellt mit einer Präsentation den Fassadenentwurf vor. Er teilt mit, dass die Kubatur des Gebäudes durch die Stadt vorgegeben gewesen sei. Er erinnert daran, dass bereits vor einem Jahr im VGV-Verfahren ein Fassadenentwurf vorgestellt worden sei, der im Wesentlichen erhalten geblieben ist. Beabsichtigt sei ein Gebäude aus rotem Ziegel mit grau-grünen Fenstern. Bei der Gestaltung gebe es Sicherheitsaspekte, die berücksichtigt werden müssten. Z. B. schräge Brüstungen für die Polizei, die dann massiv mit dem roten Ziegel hergestellt würden. Weiterhin habe es klassische Zonen: Eine Sockelzone, die mit größeren Öffnungen betont werde. Daran anschließend die mittleren Geschosse und die obersten zwei bis drei Geschosse, die mit einer zusätzlichen Teilung abgesetzt würden. Er zeigt die unterschiedlichen Ansichten aus der Perspektive der Brücke, des Neugrabener Bahnhofs auf.

 

Der Terminplan mit Stand 08/2020 sei wie folgt:

 

  • Positiver Bauvorbescheid liege seit 08/2020 vor.
  • Die Entwurfsplanung befinde sich in Arbeit
  • Der Bauantrag könne voraussichtlich Ende 2020 gestellt werden.
  • Der Baubeginn sei voraussichtlich im III. Quartal 2021 zu erwarten
  • Die Betriebsaufnahme des Geudes werde für das II. Quartal 2023 angestrebt.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Die großen Fensterfronten im Erdgeschoss des Polizeigebäudes erhielten Sonnenschutz, der bei Bedarf heruntergelassen werden könne. Weder verspiegeltes Glas noch Milchglas werde eingesetzt. Die Räume, die nicht einsehbar sein sollen, würden von der Straße abgewandt geplant.
  • r das Mietverhältnis der Polizeiwache im alten Gebäude sei eine Verlängerung bis Ende des II. Quartals 2023 ausgehandelt worden.
  • r die Fassade sei ein Stein vorstellbar, der ähnlich eines Steins an einer Fassade eines Speichers in der Speicherstadt sei.

Ö 4 - 21-0795

Überwerfungsbauwerk Meckelfeld: Abwägung der Stellungnahmen (Bericht durch Vertreter der Deutschen Bahn AG)

Die Vertreter der Deutschen Bahn sowie der Lärmgutachter sind nicht persönlich anwesend, sondern halten ihren Vortrag über Skype.

 

Zunächst wird ausführlich das geplante Bauwerk, das sich südlich von Hamburg befinden werde, vorgestellt. Siehe dazu bitte die Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.01.2019 (Drs. 20-3164).

 

Die Leistungsphase III sei nun abgeschlossen.

 

Mit Hilfe einer Präsentation die Ergebnisse der Lärmtechnischen Untersuchungen sowie die Ergebnisse der Erschütterungstechnischen Untersuchung durch einen Vertreter der Fa. Obermeyer bekanntgegeben. (Die Präsentation liegt der Niederschrift unter der Drucksachennummer 21-0795 im nichtöffentlichen Teil an)

 

Die Schallpegel würden in Dezibel (dB) angegeben. Besonderheiten des Schallpegelmaßes:

 

  • Verdoppelung der Intensität bewirke Pegelerhöhung um 3 dB.
  • Verzehnfachung der Intensität bewirke Pegelerhöhung um 10 dB
  • Veränderungen ab 2 bis 3 dB(A) seien gerade wahrnehmbar.
  • Erhöhung um 10 dB(A) würden als „doppelt so laut“ wahrgenommen.

 

Beurteilungspegel seien:

 

  • Kennzeichnung der Schalleinwirkung während der Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“.
  • Tag von 6 bis 22 Uhr
  • Nacht von 22 bis 6 Uhr
  • Basis sei der Mittelungspegel über den gesamten Zeitraum, wobei die Stärke und Dauer aller Einzelgeräusche berücksichtigt würden.

 

Die rechtlichen Grundlagen zur Berechnung und Beurteilung von Schallimmissionen bei Neubau oder Umbau / Erweiterung von Verkehrswegen seien

 

  • §§ 41-43 Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
  • Vorgeschriebenes Berechnungsverfahren („Schall03“)

 

Die Baumaßnahme im Knoten Meckelfeld stelle einen erheblichen baulichen Eingriff dar. Gem. 16. BImSchV sei zu prüfen, ob eine „wesentliche Änderung“ der Schallsituation vorliegt.

 

Wenn ja, würden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV gelten.

 

Eine wesentliche Änderung sei gem. § 1 Abs. 2 der 16. BImschV wie folgt definiert:

 

Die Änderung ist wesentlich, wenn

 

  1. Eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder

 

  1. Durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird.

 

Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff weiter erhöht wird, dies gilt nicht in Gewerbegebieten.“

 

Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV

 

  1. An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen am Tag 57 dB(A), in der Nach 47 dB(A)
  2. In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten am Tag 59 dB(A), in der Nacht 49 dB(A)
  3. In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dB(A) am Tag, in der Nacht 54 dB(A)
  4. In Gewerbegebieten am Tag 69 dB(A), in der Nacht 59 dB(A)

 

Ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen bestände bei Neubau oder wesentlicher Änderung und Überschreitung der Immissionsgrenzwerte

 

Vorrangig „aktiver“ Schallschutz = Schallschutz nahe der Quelle:

 

  • rmmindernde Maßnahmen am Gleis

- Verfahren büG

- Schienenstegdämpfer

- Schienenstegabschirmungen

  • Schallschutzwände
  • Schallschutzwälle (scheiden aus Platzgründen aus)

 

passive“ Maßnahmen im Grunde, wenn die Kosten für aktiven Schallschutz außer Verhältnis zum Schutzzweck stehe (§ 41, Abs. 2 BImSchG):

 

  • Verbesserung der Fassadendämmung
  • Schallschutzfenster
  • und / oder r Schlafräume Schalldämmlüfter

 

Um die Verhältnismäßigkeit festzustellen werde eine Abwägung zwischen aktiven und passiven Maßnahmen getroffen, in dem ein Schalltechnischer Variantenvergleich durchgeführt werde:

 

  • Betrachtung von Schutzabschnitten
  • Simulation von „Schutzfällen“ = Wohneinheiten mit Überschreitung
  • Ermittlung, was für einen „Vollschutz“ (Einhaltung aller Immissionsgrenzwerte) notwendig sei.
  • Bei Unverhältnismäßigkeit des Vollschutzes würden abgestufte Varianten untersucht, um verhältnismäßige Schallschutzmaßnahmen zu finden, zur Einhaltung der Grenzwerte.
  • In die Kosten würden die Herstellungs- und Erhaltungskosten eingestellt. Die Anzahl der verbliebenen Schutzfälle sowie die Kosten pro gelöster Schutzfall.
  • Ggf. weitere Faktoren (Umwelt, Landschaftsbild), die jedoch minder schwer wiegen.

 

r die Planung würden die Schallpegel nach einem festgelegten Berechnungsverfahren (Schall 03 (2014))r die Zukunft berechnet. Gründe hierfür seien die Unabhängigkeit von Wind und Wetter sowie von Zufällen während der Messung. Weiterhin die Beurteilung zukünftiger Zustände (Prognose).

 

Berücksichtigt würden immissionsverstärkende Faktoren, wie die Mitwindsituation und die Inversionswetterlage.

 

Im Bereich der Baumaßnahme werde das Gebiet Hamburg-Harburg nneburg betroffen.

 

Hier sei die wesentliche Änderung der Schallsituation mit einer Variantenuntersuchung geprüft worden. Es seien insgesamt 9 Gebäude mit insgesamt 18 Schutzfällen (Nacht / Tag) gefunden worden, bei denen eine wesentliche Änderung festzustellen sei.

 

r aktive Schallschutzmaßnahmen seien unterschiedliche Wandhen untersucht worden. Bei einer Höhe von 6 Metern sei die Untersuchung eingestellt worden, da technisch eine Realisierung von aktivem Schallschutz nur schwer machbar sei. Das Ergebnis sei, dass nur 6 Schutzfälle tags und 1 Schutzfall nachts gelöst werden könnte und dienstigste Schallschutzvariante je gelöster Schutzfall Kosten in Höhe von 257.000 Euro je Gebäude verursache. Daher werde aktiver Schallschutz als unverhältnismäßig angesehen und es gelte für betroffene Gebäude der Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach. Aufgrund der aktiven Schallschutzmaßnahmen im Bereich Meckelfeld nehme im Bereich Harburg - Rönneburg der Beurteilungspegel von 0,2 bis 1 (dB(A) ab.

 

Im Bereich der Baumaßnahme werde der Bereich Hamburg-Harburg - Wagenwerkweg betroffen sein. Die Prüfung auf wesentliche Änderung der Schallsituation habe ergeben, dass ein Anspruch auf Lärmvorsorge bei 7 Gebäuden bestehe. Im Bereich der Kleingartenanlage liege keine wesentliche Änderung vor. Hier liege die günstigste Variante für aktiven Schallschutz je gelöster Schutzfall bei rd. 1,2 Mio. Euro und auch hier könne nachts kein Schutzfall gelöst werden. Daher werde auch hier aktiver Lärmschutz als unverhältnismäßig angesehen und für betroffene Gebäude bestehe Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach.

Es sei jedoch festzustellen, obwohl keine aktiven Schallschutzmaßnahmen ausgewiesen wurden, Verminderungen des Beurteilungspegels um 3,0 dB(A) bis 6,0 dB(A) r die Bebauung vorhanden seien. Grund dafür sei dafür, dass die Schallschutzmaßnahmen, die für Meckelfeld vorgesehen seien, sich günstig auf den Beurteilungspegel des Wagenwerkweges auswirkten.

 

Der Vertreter des Büros Obermeyer geht zunächst auf die Definition, Kriterien und Grundlagen für eine Erschütterungstechnische Untersuchung ein und stellt dann ausführlich das Ergebnis der Erschütterungstechnischen Untersuchung wie folgt dar:

 

Im Bereich Meckelfeld sei an 4 Gebäuden und 2 Ausbreitungsquerschnitten gemessen worden. Im Bereich Wagenwerkweg 22 und 24 (Hamburg-Harburg) ergebe sich aufgrund einer geplanten Weichenverbindung eine Überschreitung der Einheitswerte. Durch geeignete Erschütterungsmaßnahmen Schwellenbesohlung in diesem Bereich könne der Schutzfall gelöst werden. Im übrigen Bereich seien die Anforderungen für Erschütterungen und sekundären Luftschall eingehalten worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Richter teilt der Vertreter des Büros Obermeyer wie folgt mit:

 

  • Die Prüfung, ob einer Verschlechterung der Lärmwerte stattfindet, werde ohne aktive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Sollte sich herausstellen, dass sich der Schallpegel erhöht, bestehe Anspruch auf Schallschutz. Anschließend erfolgt die Untersuchung unter Hinzuziehung von Schallschutz, um die Auswirkungen zu überprüfen.
  • Alle Gebäude, die einen Pegel von mehr 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts hätten und deren Pegel weiter erhöht werde, für die gelten die Grenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts und Lärmschutz sei nicht vorgesehen. Von diesem Umstand sei wahrscheinlich die gesamte Bebauung von Rönneburg betroffen, da dort die Grenzwerte großflächig überschritten seien.

 

Herr Bliefernicht erinnert an eine Veranstaltung in Meckelfeld, in der ein Vertreter der Deutschen Bahn gesagt habe, dass der Bau des Überwerfungsbauwerkes auf der Strecke von 3,2 km in Meckelfeld zur Reduzierung der jetzigen Lärmsituation führe. Nach den heutigen Aussagen werde es jedoch für die Harburger Bürger in dem Bereich generell lauter. Er stellt fest, dass neben der Lärmsituation innerhalb der Gebäude auch die Gartennutzung in Mitleidenschaft gezogen werde und bei einer prognostizierten Zugzahl der Deutschen Bahn von 400 Güterzügen täglich, der Garten keine Erholung mehr bieten könne. Daher hätte sich aus seiner Sicht der Senat für den Bau der fehlenden 550 m Lärmschutzwand auf Harburger Seite einsetzen müssen. Es sei noch Zeit umzusteuern, um die Bürger in Rönneburg zu entlasten.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass die Bezirksversammlung dahingehend einen Antrag beschlossen habe.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Wiesner teilt der Vertreter der Deutschen Bahn mit:

 

  • Die Zugzahlen seien aus der Bundesverkehrsprognose 2030 und befänden sich nicht in dem „Deutschlandpakt“, der erst kürzlich vorgestellt worden sei. Der Deutschlandpakt sei vom Verkehrsprogramm und der Infrastruktur beschlossen worden, werde durch das Bundesverkehrsministerium noch bewertet und voraussichtlich im I. Quartal 2021 abgeschlossen.

 

  • Die Zugprognose verifiziere sich über den Lärmschutz, den Schallschutz und den Güterverkehr. Der Güterverkehr werde im Deutschlandpakt prinzipiell nicht betrachtet.

 

  • hrend der etwa 5 jährigen Bauzeit würden Einschränkungen für den Regional-, Fern- und Güterverkehr berücksichtigt. Genaue Aussagen wann bzw. wo gegebenenfalls Einschränkungen stattfinden, könne er heute nicht treffen.

 

An Herrn Lied gerichtet erinnert Herr Bliefernicht daran, dass in einem beschlossenen Antrag der Bezirksversammlung das Dezernat 4 aufgefordert worden sei, sich dafür einzusetzen, dass diesrmschutzwand umgesetzt werde. Die Deutsche Bahn AG zeige sich durchaus bereit aktiven Lärmschutz herzustellen und die Summe für passiven Lärmschutz darin einfließen zu lassen, vorausgesetzt die Stadt Hamburgrde sich beteiligen.

 

Herr Richter erklärt, dass die Antwort auf diesen Antrag sehr unbefriedigend gewesen sei und bittet Herrn Lied, er möge nochmals versuchen, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswandel zu überzeugen, dass Hamburg die Finanzierung für denrmschutz in Erwägung zieht.

 

Herr Bliefernicht verdeutlicht, durch diese Maßnahme rde Hamburg einen erheblichen Mehrwehrt erfahren und somit eine bessere Entwicklungsmöglichkeit der Flächen erhalten.

 

Herr Lied sichert zu, nochmals auf die BVM einzuwirken.

 

Der Lkw-Verkehr auf den Bauflächen werde berücksichtigt. Auf öffentlichen Straßen werde der Lkw-Verkehr in der Baulärmuntersuchung allerdings nicht betrachtet, da Lkw aus rechtlicher Sicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.

 

Eine Erschütterungsproblematik durch Lkw-Verkehr in Rönneburg sei weniger zu berücksichtigen als eine Lärmproblematik.

 

Der Baustellenverkehr werde überwiegend über den Gleisverkehr abgewickelt. Lkw würden in geringem Maße im Bereich Vossloh und über Meckelfeld erfolgen.

 

Zu der Frage von Herrn Wiesner, inwieweit der Bahnübergang im Bereich der Straße Reller vom Baustellenverkehr betroffen sei, könne der Vertreter vom Büro Obermeyer keine Aussage treffen. Zu der Befürchtung möglicher Straßenschäden erklärt er, dass generell vor Einsetzen der Baumaßnahmen eine Beweissicherung durchgeführt werde und nach Beendigung der Baumaßnahme die Straßen bei Schädigung wieder in Stand gesetzt würden.

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Lied teilt mit, dass am 23.09.2020 ab 17.00 Uhr die Begleitgruppe Binnenhafen im Rieckhof tagt.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.