Herr Schüsch geht zunächst auf den Standort mit seiner sehr heterogenen Nachbarschaft ein. Er weist auf die leichte Erhöhung des Areals und den dort vorhandenen alten Baumbestand hin, der außen um das Sportfeld gewachsen sei. Beide Merkmale würden als sehr positiv bewertet und der Baumbestand sollte möglichst bewahrt bleiben.
Anschließend zeigt er die Herangehensweise, die zu dem heute vorliegenden städtebaulichen Entwurf geführt hat, auf. Man habe sich die Südausrichtung mit dem Fernblick zu nutze gemacht und die Baukörper aufgespreizt, so dass alle Wohnungen von der Lage profitierten.
Ein weiteres Thema sei die Nutzungsvielfalt und Nutzungsmischung für die nachhaltige Sicherung eines sozialen und wirtschaftlich stabilen urbanen Quartieres. Dazu gehörten unterschiedliche Spielplätze für Kinder, eine Kita sowie Trainingsgeräte im Außenbereich für ältere Menschen. Auch seien neben dem Erschließungsraum und einem Quartiersplatz mit vielseitiger Bespielbarkeit auch partizipierende Gärten denkbar. Identifizierende Adressen würden durch die Belebung der großzügig gehaltenen Gassen geschaffen, in denen auch Gemeinschaftsbeete angelegt werden könnten. Zwischen den beiden mittleren gespreizten Blöcken seien private Außenbereiche und gemeinsame Spielplätze vorstellbar.
Die Zuweisung der öffentlichen Nutzungen und der zentrale Marktplatz mit Supermarkt und Einzelhandel für die alltäglichen Besorgungen (z. B. Bäcker, Drogeriemarkt, Apotheke) seien für den Charakter der Siedlung maßgebend. Wohnnutzungen erhielten die notwendige Privatsphäre durch die abgewandte Lage zum Hof und die Anordnung der zurückversetzten Wohngeschosse.
Man habe sich auch intensiv mit der Typologievielfalt beschäftigt. Geplant sei die Schaffung neuartiger, bedarfsorientierter nicht nur standardisierter Wohnmodelle als zeitgemäße Antwort auf die gesellschaftliche Entwicklung (Familienwohnung, Mehrgenerationenwohnen, Nachbarschaftswohnen, vermietbare Zusatzzimmer). Anhand von Grundrissbeispielen erläutert Herr Schüsch die Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnbedürfnisse von einer 5 köpfigen Familie, einem Ehepaar bis hin zu Studenten und Senioren. Er weist abschließend auf den Kopfbau mit seiner hofseitigen Laubengangsituation hin, die für die Kommunikation der Nachbarschaft sorge.
Im Anschluss erklärt Herr Schüsch die Erschließung und Durchwegung. Er zeigt die Anlieferungssituation für die gewerbliche Nutzung, die Erschließung für Pkw in die Tiefgarage mit 218 Stellplätzen, für Müllfahrzeuge, die Feuerwehrzufahrt sowie die Fahrbeziehungen innerhalb des Quartiers für Fahrräder auf. Die Tiefgarage erhalte eine natürliche Lüftung
Man befinde sich noch in der Entwicklungsphase. Die Anzahl der Wohnungen liege bei voraussichtlich 171 Wohnungen. Denkbar sei ein Schlüssel wie folgt:
Die Gebäude würden 2-geschossig geplant mit einer Höhe zwischen 10 m und 11,70 m über NN. Nur der Kopfbau erhalte 3 Geschosse mit einer Höhe von 13,05 m über NN. Die Fassade werde hochwertig, robust und langlebig hergestellt.
Herr Ruschmeyer teilt mit, dass 30 % geförderter Wohnungsbau eingeplant sei. Allerdings könne er im jetzigen Entwicklungsstadium keine Aussage darüber treffen, wie hoch die Anzahl der geförderten Wohnungen auf jeden einzelnen Wohnungstyp bezogen sein werde.
Herr Penner erinnert an die Berichterstattung zur Verlagerung einiger Dienststellen vom Neugrabener Markt zum Neugrabener Bahnhof. Dies habe sich nunmehr konkretisiert. Zunächst sei für die Polizeidienststelle lediglich der Eckbereich Süderelbebogen / Am Neugrabener Bahnhof vorgesehen gewesen. Im Zuge der Überarbeitung habe sich die Polizei vergrößert. Daher werde sie weitgehend das Grundstück für sich beanspruchen. Der Sprinkenhof GmbH sei es jedoch gelungen, auf dieser Fläche auch das Job-Center unterzubringen. Damit die Polizei ihren Umzug bis zum Auslauf des Mietvertrages durchführen könne, werde aus Zeitgründen auf ein architektonisches Wettbewerbsverfahren verzichtet. Teil des europaweiten Verfahrens für die Vergabe der Architektenleistungen sei allerdings (nach einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb) die Abgabe von Entwürfen für die neue Polizeiwache. Die Qualität dieser Entwürfe bilde ein wesentliches Auswahlkriterium. Das Bezirksamt werde an diesem Verfahren beteiligt, das ebenso zur Qualitätssicherung beitragen könne. Für das Verwaltungsgebäude des Bezirksamtes werde jedoch ein RPW-Architektenwettbewerb, an dem auch die Politik beteiligt werde, durchgeführt.
Herr Scheffczyk vom Architekturbüro Pflügelbauer stellt ausführlich unter Zuhilfenahme einer Präsentation den Testentwurf für den geplanten Neubau des Gebäudes für die Polizeiwache vor.
Er geht auf die Lage des Grundstückes ein und erläutert den stadtplanerischen Rahmenplan. Das Grundstück selbst setze sich aus den Flurstücken 9217, 9218, 8917-1 und 7301-1 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.880 m² zusammen. Um die beabsichtigte Gebäudefigur schließen zu können, müsste es in den öffentlichen Raum hineinragen. Damit könne die für diese prominente Lage notwendige Eingangssituation hergestellt werden. Dies habe zur Folge, dass die verschiedenen Flurstücke miteinander verknüpft werden müssten, um die Baufluchten entsprechen einzuhalten. Das gültige Planrecht (Neugraben-Fischbek 50 vom 19. April 1978) sehe die Baugrenzen etwas anders vor. Es stimme allerdings auch nicht mit dem Ist-Stand überein. Die beabsichtigte Bebauung, mit Schaffung eines Blockrandes, sei städtebaulich jedoch sinnvoll.
Anschließend geht Herr Scheffczyk auf die Gebäudegröße ein. Eine städtebauliche Eingangssituation werde durch ein 6-geschossiges Gebäude (Jobcenter) hergestellt mit einer Grundstücksgröße von 380 m² und einer Bruttogeschossfläche von insgesamt 2.900 m². Im Anschluss daran folge entlang der Straße ein 4-geschossiger Baukörper auf einer Grundstücksgröße von 2.500 m² und einer Bruttogeschossflächen von insgesamt 4.300 m². Somit liege man mit der GRZ noch unterhalb der vom aktuellen Bebauungsplan vorgeschriebenen max. GRZ von 0,6. Allerdings werde von der festgesetzten Gebäudehöhe und der festgesetzten Baugrenze abgewichen. Der mit dieser Gebäudeanordnung entstehende Hof habe eine Größe, der optimal für die Polizei zu nutzen wäre. Die Polizei werde den Großteil des Erdgeschosses beziehen, weil dort die funktionell wichtigsten Räume lägen. Die Zu- und Ausfahrt werde vom Süderelbebogen aus hergestellt und die Stellplätze entsprechend ausgerichtet. Die rückwärtige Ausfahrtsmöglichkeit solle nur im Notfall genutzt werden.
Er teilt mit, dass versucht werde den vorhandenen Baumbestand weitgehend zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, bestehe allerdings die Schwierigkeit, das Gebäude mit seiner Anbindung auf dem Grundstück anzuordnen. Anhand eines Planes weist er auf drei Bäume hin, die nicht erhaltenswert seien und die gefällt werden müssten. Anstelle von den zwei nebeneinanderliegenden Bäumen würde man in dem Bereich gern die notwendigen barrierefreien Stellplätze unterbringen. Der große Baum im Zufahrtsbereich müsste grundsätzlich zurückgeschnitten werden, eine Fällung wäre jedoch begrüßenswert. Die Verfahrensweise mit diesem Baum werde sich bei der Weiterführung der Projektes konkretisieren.
Herr Scheffczyk zeigt die verschiedenen Ansichten des aktuellen Planungsstandes des sehr städtischen Gebäudes auf, das jedoch zu dem neu entstehenden Fußgängerzonenbereich passen würde.
Der Machbarkeitsstudie folge nunmehr ein VgV-Verfahren. Dazu würde die Ausschreibung an 35 Architekturbüros gehen und im Anschluss die geeigneten Büros eingeladen, mit denen ein Architekturwettbewerb durchgeführt werde. Vorausgesetzt, dass das Bauprojekt innerhalb der geplanten Zeitschiene realisiert werden könne, sei das Gebäude Ende 2021 bezugsfertigt.
Herr Lied zeigt mit einer Präsentation den Standort der Potenzialfläche für Wohnen westlich des Fischbeker Heuwegs auf. Er weist auf den dort ehemals geplanten S-Bahnhof Fischbek hin, der nunmehr weiter Westen realisiert worden sei. Im gültigen Bebauungsplan seien u. a. Verkehrsflächen festgesetzt, die dafür gedacht seien eine Verbindung nach Norden unter der Bahnlinie herzustellen, um die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen erschließen zu können. Für diese Wohnbauflächen gebe es bislang kein verbindliches Planrecht. Da der S-Bahnhof an dieser Stelle nicht mehr errichtet würde, seien Überlegungen angestellt worden, die Flächen für die Unterführung flächensparender und geradliniger im Verlauf des alten Fischbeker Heuweges festzusetzen. Der neue Bebauungsplan sollte die benachbarten Flächen (Ponywiese, Grünflächen) mit aufnehmen. Der Grundcharakter würde erhalten bleiben, allerdings sollten sie im Falle des Wohnungsbaus qualitativ aufgewertet werden.
Herr Mennerich teilt mit, dass der LIG sich vor zwei Jahren entschieden habe, für 30 Grundstücke in Hamburg, die er als Wohnungsbaupotenzialflächen sehe, 5 ortsansässige Projektentwickler zu beauftragen. Sie sollten prüfen, ob Planrecht für Wohnen geschaffen werden könne und um sie dann bei entsprechender Eignung vorzubereiten. Dazu gehöre auch die Fläche „Ohrnsweg“ westlich des Fischbeker Heuweges, für die das Projektentwicklungsbüro Garbe beauftragt worden sei. Er weist kurz auf Referenzprojekte des Büros Garbe hin und stellt den Ablauf zur Schaffung von Planrecht vor. Das Büro Hainke Wirth Zirn habe drei Testentwürfe erstellt.
Frau Zirn erläutert ausführlich anhand einer Präsentation die jetzige Situation vor Ort inklusive der Nachbarbebauung und dem vorhandenen Pumpwerk. Die Erschließung des neuen Wohnquartiers solle von Seiten des Ohrnsweg aus erfolgen. Momentan seien innerhalb der Bebauung Höfe vorgesehen, um neben dem Einbinden in die Umgebung auch für die Bewohner eine Privatsphäre zu schaffen. Realisiert werden könnten ca. 150 Wohneinheiten.
Herr Wirth stellt mit Hilfe einer Präsentation 3 städtebauliche Szenarien vor, die zeigten, dass Geschosswohnungsbau mit 4 bis 6 Geschossen an dem Ort machbar sei und damit die Situation an der Stelle verbessert werde.
Frau Zirn ergänzt, dass Tiefgaragen mit insgesamt 121 Stellplätzen (Faktor 0,8) sowie 30 Besucherparkstände (Faktor 0,2) geplant seien. Im Weiteren weist sie auf die Feuerwehrzufahrten und Fußwege hin.
Im nächsten Schritt solle der Bebauungsplan eingeleitet werden, um anschließend u. a. ein Lärm- und Erschütterungsgutachten und die Einmessung und Bewertung des Baumbestandes zu beauftragen. Auf dieser Grundlage solle ein städtebauliches Wettbewerbs- und Workshop-Verfahren ausgelobt werden, an dem dann wie üblich Vertreter der Bezirksversammlung beteiligt würden.
Auf Nachfrage stellt Herr Wirth dar, dass Lärmschutz durch die Deutsche Bahn entlang der Bahntrasse grundsätzlich am sinnvollsten sei. Es sei jedoch davon auszugehen, dass von der Bahn nicht beabsichtigt werde, ihn zu realisieren. Daher sei denkbar, Lärmschutz durch Glaswände zwischen den Aussparungen der einzelnen Gebäude herzustellen. Es gebe jedoch bauseitig noch diverse Möglichkeiten, wirkungsvollen Lärmschutz herzustellen. Den Wohnblock insgesamt zu schließen, sei städtebaulich jedoch wenig sinnvoll.
Herr Lied ergänzt, dass ein Schallgutachten beauftragt werden müsste, um die Möglichkeiten von Lärmschutz auszuloten. Damit würde man auch noch Randbedingungen (z. B. Anzahl der Wohneinheiten) für den Wettbewerb erhalten.
Herr Schinkel und Herr Fischer merken an, dass sie erwartet hätten, bei Überlegungen, die bereits seit zwei Jahren angestellt würden, der Ausschuss wesentlich früher hätte informiert werden sollen.
Auf Nachfrage von Herr Fischer zeigt Herr Lied auf, dass die Bezirksverwaltung in Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Fischbeker Reethen“ Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt habe. Darin sei keine Absicht erklärt worden, dass für die Bahn ein Korridor für mögliche Gleiserweiterungen freigehalten werden müsse. Bei diesem Wohnungsbauprojekt wolle man frühzeitig auf die Bahn zugehen, um Klärung herbeizuführen.
Herr Fischer wendet ein, dass die Planungen der Gleiserweiterung beim Bundesverkehrsministerium nach wie vor aktuell seien.
Anschließend fordert Herr Fischer, dass die in den vorgestellten Testentwürfen bereits berücksichtigte Option einer späteren Unterführung der Bahngleise unabdingbar sei. Diese müsse behindertengerecht realisiert werden. Der vorhandene Bahnübergang Dritte Meile sei nicht mehr zeitgemäß. Im Weiteren sei aus seiner Sicht sollte die Wohnbebauung mit maximal 4-Geschossen - den umliegenden Gebäuden angepasst - errichtet werden. Ebenso sei ein Lärmgutachten zwingend erforderlich.
Herr Penner erinnert an den Beschluss des Ausschusses über das Nahversorgungskonzept im Herbst 2018. Darin sei auch das Einkaufszentrum Marmstorf enthalten mit der Empfehlung, dieses Nahversorgungszentrum zu modernisieren und zu stärken. Dabei sei auch ermittelt worden, dass die nahversorgungsrelevante Ausstattung in Marmstorf auf einem leicht unterdurchschnittlichen Niveau liege.
Im Weiteren teilt er mit, dass der Penny-Markt einen Antrag auf Erweiterung gestellt habe. Dies müsse auf Basis des bestehenden Planrechts abgelehnt werden. Weiterhin habe Edeka vor einigen Jahren den Wunsch geäußert, sich zu vergrößern, da ein Markt dieser Größenordnung nicht mehr zeitgemäß sei.
Von einer Aufgabe dieses Einkaufszentrums könne keine Rede sein. Marmstorf brauche dieses Zentrum und es werde sich an die Darstellung im Nahversorgungskonzept gehalten. Nunmehr müsse ein Weg gefunden werden, dieses Zentrum stadtverträglich zu realisieren, zukunftsfähig zu entwickeln und diese Fläche besser zu nutzen. Die Bezirksverwaltung sei zuversichtlich, dass der Eigentümer dieser Fläche nach Alternativen suchen werde, sobald dem Penny-Markt der negative Bescheid zugegangen sei. Vorschlagen wolle man eine Modernisierung des Einkaufzentrums mit einer moderaten Vergrößerung der Verkaufsflächen in Kombination mit Wohnungsbau. Als Beispiel nennt er das kleine Nahversorgungszentrum im Eingangsbereich des Fischbeker Heidbrooks.
Aus diesem Grunde seien Aussagen, dass das Einkaufzentrum Marmstorf aufgegeben werden solle, falsch.
Nachfragen beantworten Herr Penner und Herr Lied wie folgt:
Herr Bliefernicht erklärt, dass sich die Bevölkerung in diesem Einkaufzentrum sehr wohl fühle und die Geschäftsleute sich nicht verändern wollten. Aus diesem Grund sollte dieses Thema nicht weiter verfolgt werden.
Herr Böhm fordert die Verwaltung auf, diese Fläche zunächst zurückzustellen und aus dem Wohnungsbauprogramm 2019 herauszunehmen.
Der Ausschuss beschließt, die Fläche Einkaufszentrum Marmstorf aus dem Wohnungsbauprogramm 2019 herauszunehmen.
Herr Fischer gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion lediglich Kenntnis nehme.
Herr Wolkau gibt bekannt, dass sie sich wegen des Steckbriefes Marienstraße 40 bei der Beschlussfassung enthalten würden.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.