Herr Lied berichtet mit Hilfe einer Präsentation über den aktuellen Stand der Binnenhafenentwicklung und des Rahmenkonzepts Harburger Binnenhafen.
Eingangs erklärt er, dass sich durch Corona die Weiterentwicklung der Projekte verlangsamt hätten.
Das alte RISE-Gebiet werde beendet und die noch begonnenen Projekte abgeschlossen. Der Binnenhafen werde ab 2024 mit einer neuen Zuordnung neues RISE-Gebiet werden. Dabei werde der Fokus u. a. auf den öffentlichen Raum und Freizeitangebote im Binnenhafen gerichtet. RISE werde nun vom Fachamt Sozialraummanagement (SR) und nicht durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) koordiniert. Damit werde auch die Binnenhafenbegleitgruppe zukünftig von SR betreut und durch den neuen RISE-Gebietsentwickler Steg organisiert und moderiert. Um auch weiterhin dem Dezernat 4 ein Forum für Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung zu erhalten, sollen jedoch 2 von 6 des zukünftigen Quartiersbeirats Binnenhafenbegleitgruppe nach bisherigem Muster unter maßgeblicher Beteiligung des Dezernats 4 durchgeführt werden.
Vorbereitende Untersuchung (VU) für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (BauGB)
Für die von den vorbereitenden Untersuchungen betroffenen Flächen werde derzeit im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durch das Büro Mäckler Architekten ein neuer Rahmenplan erstellt. Die bisherigen Planungen des Bezirksamtes würden dabei teilweise berücksichtigt. Der neue Rahmenplan werde voraussichtlich Ende 2023 (inzwischen im ersten Halbjahr 2024) vorliegen und dann dem Ausschuss und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Erst im Anschluss an die VU und nach dem Abschluss des Rahmenplans werde die Entscheidung üb er die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme getroffen.
Treidelweg
Der Kaimauer am Treidelweg sei überwiegend nach historischem Vorbild erneuert worden. Einige historische Bauteile seien auch beibehalten worden. Für die Vergabe der Landflächen und die der Wasserflächen sei ein Interessenbekundungsverfahren in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) vorgesehen. Der Auslobungstext solle noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Zuvor werde dem Ausschuss das weitere Vorgehen ausführlich dargestellt.
Bebauungsplanverfahren
Es gebe eine Reihe von Bebauungsplänen, die wegen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bzw. schwieriger Eigentumsverhältnisse zurückgestellt worden seien. Dazu gehörten H73 (Neuländer Quarée), H68 Südteil (New York
H68 Gewerbe nördlich NewYorkHamburger
Im nördlichen Teil vom Bebauungsplan H68 zeigten die Eigentümer jedoch Interesse an einer Weiterentwicklung und der Fortsetzung des Verfahrens für die nördliche Teilfläche.
H72/HF55 Kanalplatz/Schloßinsel
Für das Bebauungsplanverfahrens H72 / HF55 bestehen mit dem Rahmenkonzept Binnenhafen bereits städtebauliche Grundlagen. Mit dem Instrument des Funktionsplans habe man sich in der Vergangenheit eher auf den Städtebau konzentriert. Zwischenzeitlich werde auch in Zusammenhang mit dem Klimaschutz, Freiflächenverbund und Wegebeziehung eine freiraumplanerische Komponente benötigt. Für diese den Funktionsplan ergänzenden Aspekte sei das Büro PoLa Landschaftsarchitektur (es war bereits für den Planung des Herbert-Wehner-Platzes tätig) beauftragt worden.
Im Bereich der „Schlossinsel“ würden Nutzungen in Teilbereichen des geltenden Bebauungsplans im Zuge der Bearbeitung des B-Planverfahrens H72/HF55 neu gegliedert, um zum einen die Hafenbetriebe erhalten zu können und zum anderen, um die Umsetzung des damaligen durchgeführten Wettbewerbs für den Park zu ermöglichen.
Im Bereich Lotsekai gebe es ebenfalls Änderungserfordernisse. Hier seien im Rahmenplan städtebauliche Ergänzungen vorgesehen, die planungsrechtlich gesichert werden sollen.
Da das Gebiet sehr schattenlos sei, werde auch im Zuge der Bearbeitung durch die Landschaftsarchitekten auch über zusätzliche Baumpflanzungen an der einen oder anderen Stelle nachgedacht.
Im südlichen Teil entstehe das Gebäude „Ankerplatz“ mit der Hauptnutzung „Betreutes Wohnen für Demenzkranke“ und weitere Nutzungen. Es gebe einen weiteren Teil, der nach geltendem Planrecht bereits zur Wohnbebauung genutzt werden könne. Im Sockelgeschoss befände sich eine Quartiersgarage. Eine weitere Quartiersgarage gebe es im Bereich des Baufeldes 1.
Nach wie vor sei das HIP Hotel am südlichen Kanalplatz geplant. Der Projektentwickler denke jedoch inzwischen anstatt einer Hotelnutzung über eine (teilweise) Wohnnutzung an der Stelle nach. Gemäß dem geltenden Planrecht, sei diese Änderung nicht befreiungsfähig und eine Anpassung des Planrechts werde erforderlich.
Am westlichen Kanalplatz solle gemäß Beschluss der Bezirksversammlung das „Wäldchen“ erhalten bleiben und auf eine Bebauung verzichtet werden. Im Zuge der Funktionsplanung sei es wichtig, den Planern die Richtung für die Entwicklung aufzuzeigen. Zurzeit gebe es keine Fläche für Jugendliche in den vorhandenen Grünzügen des Binnenhafens und es sollte geprüft werden, ob diese Fläche sich für diesen Personenkreis eigne. Voraussetzung sei, Zugänglichkeit der Kaikante, Erhaltung des Röhrenbunkers sowie Nutzungsoffenheit für vielfältige Nutzungen (z. B. öffentliche Veranstaltungen). Bei der Entwicklung der Fläche sollte möglichst auch die historisch belegte Aufteilung berücksichtigt werden.
Der öffentliche Rundweg um das Binnenhafenbecken sei bereits in seiner heutigen Form ein wichtiges Element, um den vorhandenen Freizeitcharakter des Binnenhafens zu stärken. Es gebe jedoch Bereiche des Rundwegs, die für den Fußgänger und Radfahrer bislang noch wenig attraktiv seien und die weiter zu verbessern sind. Dazu gehören die Strecke entlang der Nartenstraße und entlang des Dampfschiffsweges nördlich des Überwinterungshafens. In beiden Abschnitten gebe es Überlegungen den Binnenhafenrundweg unmittelbar am Hafenbecken zuführen. Für die Ermöglichung eines solchen Rundweges stünden noch intensive Prüfungen an.
Im Verlauf des nördlichen Dampfschiffsweges ergebe sich wegen des unübersichtlichen rechtwinkligen Verlaufs eine für Fußgänger gefährliche Stelle, was für eine alternative Wegestrecke spreche; eine zweite Wegeverbindung sei auch positiv im Falle zukünftiger Deicherhöhungen. Die erste sei der Deichschutzweg und die zweite sei entlang des Binnenhafens. Für eine Umsetzung bedürfe es eines Bebauungsplans. Um die Möglichkeit eines Weges unmittelbar nördlich an der Ufermauer des Überwinterungshafens offenzuhalten, müsse sie bereits bei aktuellen Flächenvergaben berücksichtigt werden.
Frau Broekhuis gibt mit Hilfe einer Präsentation den Sachstand zu dem bezirklichen Magistralenkonzept wie folgt ab:
Die Vergabe des Magistralengutachtens sei erfolgt und es werde eine Bearbeitungszeit von 12 bis 18 Monaten angestrebt. Die 1. Öffentlichkeitsarbeit sei für Ende 2023 / Anfang 2024 geplant.
Die ausgewählte Arbeitsgemeinschaft für die Erstellung des Gutachtens seien Yellow Z (Stadtplanung, Städtebau, Partizipation), Rabe Landschaften (Landschaft, Freiraumplanung, Ökologie) und ARGUS (Verkehrstechnik, Verkehrsmodell, Entwurf). Dieselbe Arbeitsgemeinschaft bearbeite aktuell den Rahmenplan der Magistralenentwicklung in Wandsbek.
Der Verlauf des Gutachtens sei mit der Bestandsaufnahme und -analyse, der Zielbildformulierung Variante 1 (A 26 West) und 2 (A 26 West und Ost), dem funktionalen, stadträumlichen und freiraumplanerischen Konzept V2 mit Lupenbereichen sowie dem Handlungskonzept strukturiert worden.
Das Bezirksamt Harburg übernehme die Information des Stadtentwicklungsausschuss und die Öffentlichkeitsbeteiligung. Dazu gehörten abschließend die Vorstellung und Diskussion des Entwurfes des städtebaulichen Konzeptes sowie die Vorstellung des abschließenden Konzeptes.
Für die Variante 1 und Variante 2 erfolge eine Verkehrstechnische Untersuchung, in der auch eine Einschätzung zur Spurenreduzierung von 4 auf 2 anhand von 4 Planfällen durchgeführt. Im Weiteren erfolge dann eine Feinabstimmung der Fahrspuren für den Mobilien Individualverkehr (MIV) abschnittsweise sowie die Erarbeitung von Straßenquerschnitten und Knotenkonzepten.
Im Rahmen der Lärmtechnischen Untersuchung werde eine Berechnung der aktuellen Situation durchgeführt und eine Prognose für 2030 mit 3 Planfällen erstellt. Dazu erfolgten laufend Beratungen zu konkreten städtebaulichen Planungen.
RISA/BGS, BUKEA leiteten flächenrelevante Aussagen aus der Starkregengefahrenkarte ab unter Berücksichtigung von BGS-Elementen.
Anschließend geht Frau Broekhuis erneut auf den Betrachtungsraum ein und erläutert die Herausforderungen, die mit der Umgestaltung der Magistrale B73 einhergehen.
In der Analyse sei festgestellt worden, dass die Magistrale B73 ein schneller Bewegungsraum sei, mit großbürgerlichen Relikten. Es gebe prägende Orte und Gebäude mit Potenzial für mehr Ausstrahlungskraft. Sie sei sehr heterogen in der Bebauungsstruktur. Es gebe Einfamilienhäuser neben Gewerbebauten neben ländlicher Idylle. Im Weiteren autoorientierte Angebote wie Einzelhandel oder Gastronomie mit großen Parkplätzen. Die Eingänge hätten wenig oder keinen Bezug zur Magistrale. Im schmalen Streifen zwischen der B73 und der Bahnlinie gebe es Gemengelagen. Untergenutzte Flächen als Potenziale für intelligente Verdichtung. Fast unsichtbare Übergänge zwischen Ortsteilen, fehlende Orientierung und Adressbildung z. B. durch Landmarken. Eine besondere Herausforderung sei das Überqueren der Bahnlinie. Die andere Seite der B73 zeige erlebbare Naturräume, geschützte Naturräume, die Geestkante entlang der Magistrale, die jedoch in Ermangelung von Hinweisschildern nicht erkennbar seien.
Ein wichtiges Projekt für das Magistralen-Projekt Masterplan sei Neuwiedenthal. Dort müsste die Verbindung zum Bahnhof, der Biotopverbund gestärkt werden. Die Eingangssituation des Gebietes entwickelt und der Sprung über die B73 geplant werden.
Gesamtstädtische Aussagen würden im bezirklichen Magistralenkonzept überprüft und weiterentwickelt. Im November oder Dezember 2023 sei eine Gesamtveranstaltung für die bezirklichen Planungsausschüsse geplant.
Herr Lied zeigt den Ablauf des geplanten Innenstadtforums im Kulturpalast Harburg auf und weist auf die unterschiedlichen Themen mit ihren dafür gewonnenen Referenten hin.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.