Protokoll
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.02.2025

Ö 1 - 20-4216.06

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 75 (Königswiesen) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die Bürger:innen hatten ab 19:00 Uhr Gelegenheit, sich in der Aula der Ganztagsgrundschule den Bebauungsplanentwurf, den Funktionsplan, ein Luftbild des Plangebiets sowie die Pläne zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms anzusehen. Darüber hinaus wurden Exemplare des Informationsfaltblatts über die Inhalte und den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens zur Verfügung gestellt.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Richter begrüßt die anwesenden Bürger:innen und eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 75 mit der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms. Er erklärt, dass das Projekt zunächst durch das Planungsbüro vorgestellt wird und im Anschluss die Bürger:innen ihre Fragen und Anregungen vorbringen können, die dann protokolliert und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Zum Zwecke der Protokollierung wird die Sitzung aufgezeichnet.

 

Herr Rook vom Bezirksamt Harburg bietet den Bürger:innen an, nach der Veranstaltung weitere Fragen an den Stellwänden zu erörtern.

 

Ein Vertreter von claussen-seggelke stadtplaner (css) erläutert den Anlass der Veranstaltung als eine von zwei Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren entsprechend der Vorgaben im Baugesetzbuch. Die Unterlagen zum Verfahren seien parallel im Internet veröffentlicht, so dass auch digital eine Beteiligung möglich ist. Die Stellungnahmen, die heute oder im Laufe des Weiteren Planverfahrens von Bürger:innen abgegeben werden, rden gesichtet und abgewogen und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.

 

Er erläutert, dass sich das Plangebiet im Quartier Vogelkamp nordwestlich des Neugrabener S-Bahnhofs befinde und der Geltungsbereich des Bebauungsplans die südwestlichen Baufelder des Quartiers umfasse. Das Plangebiet sei bereits im Wohnungsbauprogramm des Bezirks Harburg als Potenzialfläche gelistet. Mit dem Bebauungsplan sollen eine Nachverdichtung mit Wohnungsbau sowie eine urbane Nutzungsmischung in den bahnhofsnahen Baufeldern erglicht werden. Weitere Ziele des Bebauungsplans seien insbesondere die Fortführung der Radroute 10, die Festsetzung des neuen Zugangs zur Personenunterführung der Gleisanlagen und die Sicherung von bestehenden Grünstrukturen.

 

Der Vertreter von css zeigt die Planzeichnungen des bislang gültigen Bebauungsplans und des Grünordnungsplans Neugraben-Fischbek 65 aus dem Jahr 2006. Die Ausweisung von „Reinen Wohngebieten“ mit geringer Bebauungsmöglichkeit sei städtebaulich nicht mehr angemessen, so dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist.

 

Ergeht anschließend auf den städtebaulich-freiraumplanerischen Funktionsplan ein, der aus dem Siegerentwurf eines städtebaulichen Wettbewerbes entwickelt worden sei. Im Westen gruppierten sich Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser um Höfe. Entlang der Straße Königswiesen sei eine Kammstruktur geplant, in der sich Mehrfamilienhäuser zum Park und Stadthäuser zur Bahn orientieren. Insgesamt entstehe im Plangebiet ein Potenzial für 400 Wohneinheiten.

 

Der Bebauungsplanentwurf sei auf Grundlage dieses Funktionsplans erst seit worden. In den westlichen Baufeldern, in denen überwiegend eine Wohnnutzung geplant ist, sollen Allgemeine Wohngebiete mit einer Grundflächenzahl von 0,4 bis 0,6 festgesetzt werden. In Allgemeinen Wohngebieten sei eine Nutzungsmischung in gewissem Umfang möglich. Die maximal zulässige Geschossigkeit des Bebauungsplanentwurfs entspreche der Geschossigkeit des Funktionsplans. Das süstliche Baufeld solle wegen der geplanten Nutzungsmischung mit nicht störendem Gewerbe als Urbanes Gebiet festgesetzt werden. Die flächenhaften Baugrenzen sollten einen Spielraum für die Umsetzung des Funktionsplans bieten. Zum Schutz der Wohnnutzung solle die vorhandene Lärmschutzwand nach Westen verlängert werden. Die Erschließungsstraßen würden als Öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt und die Unterführung, Gehwege sowie die Fortführung der Radroute Plus als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmungen ausgewiesen. Das Wäldchen, das sich um das Stellwerk der Bahn befände, solle als Grünfläche gesichert werden. Das Stellwerk der Bahn werde nachrichtlich als Oberirdische Bahnanlage übernommen.

 

Vorstellung der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms

 

Der Vertreter von css geht auf die übergeordnete Planung ein und erläutert jeweils die aktuellen Darstellungen und die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz. Im Flächennutzungsplan soll die Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche geändert werden. Im 3 Landschaftsprogramm soller die westlichen drei Baufelder Etagenwohnen statt Gartenbezogenes Wohnen und Verdichteter Stadtraum dargestellt werden. Diese Pläne würden parallel zum Bebauungsplan federführend durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen geändert. Auch zu diesen Planungen könnten Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Erläuterung des Bebauungsplanverfahrens

 

Der Vertreter von css erklärt, dass verschiedene Fachgutachten wie Artenschutzfachbeitrag, Biotoptypenkartierung, geotechnischer Bericht, Bodengutachten, Gutachten zum Baum- und Gehölzbestand, schalltechnische Untersuchung, verkehrstechnische Untersuchung und Mobilitätskonzept, Entwässerungskonzept, landschaftsplanerischer Fachbeitrag inkl.Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung, Erschütterungsgutachten, Kampfmitteluntersuchung und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung derzeit noch erstellt würden und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung allen Interessierten zugänglich gemacht werden.

 

Zum Abschluss geht er noch mal auf den allgemeinen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens ein, das jetzt noch am Anfang stehe. Im weiteren Verfahren rden die Veröffentlichung des Planentwurfes und aller relevanten Unterlagen für die Dauer eines Monats erfolgen. Dann könnten dierger:innen erneut ihre Stellungnahmen dazu abgeben.

 

Fragen und Anregungen der Bürger:innen

 

Ein Bürger geht auf die geplanten gewerblichen Flächen ein und gibt zu bedenken, dass die bereits vorhandenen Gewerbeflächen zum Teil leer stünden. Er fragt, ob die Belebung der gewerblichen Flächen perspektivisch gefördert werden könne, insbesondere auch durch eine Einzelhandelsnutzung.

 

Herr Rook berichtet, dass die IBA Hamburg bestrebt sei,, die leerstehenden Einheiten zu vergeben. Aber vor allem im Einzelhandel habe ein Wandel hin zu großflächigem Einzelhandel und Onlinehandel stattgefunden, so dass kleinere, inhabergeführte Einheiten schwer umsetzbar seien. In Hamburg gebe es viele leerstehende Flächen und gleichzeitig ein Defizit an Wohnungen. Dieser Verschiebung von Angebot und Nachfrage solle mit diesem Bebauungsplan entsprochen werden. Die bisher festgesetzte Mischnutzung solle in überwiegende Wohnnutzung umgewandelt werden. Dennoch werde versucht, ein zeitgemäßes Angebot an gewerblich nutzbaren Flächen zu schaffen.

Eine Bürgerin fragt, was im Rahmen der blau-grünen Schwammstadt in diesem Bebauungsplan unternommen wird. sei das Überschwemmungspotenzial hinsichtlich Starkregenereignissen in Folge des Klimawandels und der Flächenversiegelung untersucht worden? Welche Wertigkeit und welchen Umfang hätte die Ausgleichsmaßnahmen?

 

Herr Alpheus antwortet, dass eine Starkregenanalyse zum Standard im Bebauungsplanverfahren geworden sei und in diesem Verfahren auch vorgenommen werde. Auch ein Bodengutachten und ein Oberflächenentwässerungskonzept würden angefertigt. Daraus resultierend würden ggf. entsprechende Festsetzungen getroffen.

 

Im Hinblick auf die Ausgleichsmaßnahmen antwortet Herr Alpheus, dass bereits für den bilanzierten Eingriff des gültigen Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 65 eine umfangreiche Kompensation über den Grünordnungsplan festgelegt worden sei. Dennoch werde im Rahmen dieses Bebauungsplans erneut geprüft, wieweit die höhere Bebauungsdichte zu einer Differenz und somit ggf. zu weiteren Kompensationsmaßnahmen führt.

 

Ein rger fragt nach der Erforderlichkeit eines Ausbaus der Wohnfolgeeinrichtungen, wie Kitas und Schulen, durch die vielen neuen Wohneinheiten.

 

Herr Rook antwortet, dass die Prüfung einer ausreichenden sozialen Infrastruktur zu den allgemeinen Untersuchungsbedarfen im Bebauungsplanverfahren gehöre. Die Sozialbehörde werde am Planungsprozess beteiligt und gebe auf Basis der prognostizierten Wohneinheiten eine Einschätzung ab, ob neue Einrichtungen erforderlich werden oder bestehende erweitert werden können. Aktuell werde die Schule am Ohrnsweg ausgebaut und es entstünden neue Kitas.

 

Herr Alpheus ergänzt, dass in Neugraben auf dem Gelände der ehemaligen katholischen

Schule eine Grundschule und eine weiterführende Schule entstehe. Auch an der Grundschule Francoper Straße rden die Kapazitäten mit Zubauten erweitert. In Neuwiedenthal werde die Stadtteilschule Süderelbe am Neumoorstück mit Zubauten ergänzt, um dem gestiegenen Bedarf im Süderelberaum Rechnung zu tragen.

 

Ein rger erkundigt sich nach dem Schallschutz entlang der Gleise.

 

Herr Rook erklärt, dass entlang des südwestlichen Baufelds eine Schallschutzwand errichtet werde. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werde auch ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das nicht nur den Verkehrslärm, sondern auch den Lärm der gewerblichen Nutzungen untersucht. Zusätzlich zur Erweiterung der Lärmschutzwand werde es Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen geben. Beispielsweise sollen schützenswerte Räume innerhalb einer Wohnung zur lärmabgewandten Fassadenseite angeordnet werden. Diese Festsetzungen würden textlich in die Verordnung aufgenommen. Ihre Einhaltung werde im folgenden Bauordnungsverfahren geprüft.

 

Herr Alpheus ergänzt, dass die Lärmschutzwand westlich des Stellwerks bereits nach geltendem Planrecht festgesetzt sei und aktuell der Bauantrag dafür geprüft werde.

 

Ein Bürger fragt, ob auch entlang des Stellwerks eine Lärmschutzwand geplant ist.

 

Der Vertreter von css verneint.

 

Ein Bürger fragt nach dem Straßenausbau im Quartier und ob durch die hinzukommenden Wohnungen auch die Straßenquerschnitte, insbesondere des Flatterbinsenwegs erweitert würden, da diese für die ursprüngliche Planung mit weniger Wohneinheiten dimensioniert sei.

 

Herr Rook weist darauf hin, dass die verkehrliche Entwicklung auch regelhaft im Bebauungsplanverfahren überprüft werde. In einem Verkehrsgutachten werde geprüft, wie sich der Mehrverkehr auf die Bestandssituation auswirkt. Grundsätzlich werde abgeschätzt, ob und welche Folgen die Planung haben kann, um anschließend darauf reagieren zu können.

 

Herr Richter ergänzt, dass die Ein- und Ausfahrt zu den Quartiersgaragen sich zu den Straßen Königswiesen und Am Aschenland orientierenrden, wodurch der Flatterbinsenweg weniger belastet werde.

 

Ein Bürger fragt, ob der Metronom perspektivisch am Neugrabener Bahnhof hält.

 

Herr Rook antwortet, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kein Einfluss auf die Entwicklung der Bahnstrecke genommen werden nne. Mit der Verdichtung des Wohnungsbaus im Nahbereich der Haltestelle könne ein Akzent gesetzt werden. Im Moment ist keine Veränderung bekannt.

 

Herr Richter hrt aus, dass auch das Land Niedersachsen sich an den Kosten für den Betrieb beteiligen müsste und hierauf kein Einfluss besteht. Ein zusätzlicher Halt des Metronoms hätte betriebliche Folgen. Die Politik setzt sich dafür ein, dass der Metronom zumindest bei Störung des S-Bahnbetriebs außerplanmäßig hält. Zurzeit werde die Bahnstrecke nach Cuxhaven saniert. Nach der Sanierung könne die Kapazität um 50% gesteigert werden. Es ist politischer Wille dies zu fördern.

 

Herr Alpheus ergänzt, dass eine dritte S-Bahn-Linie auf dieser Strecke angedacht sei, die für eine engere Taktung sorgen soll. Dafür müsse die Strecke ertüchtigt werden.

 

Ein Bürger fragt welche Wohnungsgrößen im Plangebiet vorgesehen seien.

 

Herr Rook antwortet, dass zumeist die Förderung die Wohnungsgrößen vorgibt. Bei den Bestandswohnungen fehltenufig familiengerechte Wohnungen, gleichzeitig wohnten Singles in sehr großen Wohnungen. Die Schwierigkeiten des Wohnungsmarkts seien der Politik bekannt. Die IBA Hamburg orientiere sich an der aktuellen Nachfrage, damit die Grundstücke auch marktgängig sind.

 

Der Vertreter von css ergänzt, dass mit diesem Bebauungsplanentwurf eine größere Bandbreite an Wohnungen als bisher vorgesehen ermöglicht werden solle. So könne bei einer späteren Grundstücksausschreibung besser auf sich verändernde Bedarfe reagiert werden.

 

Ein Bürger erkundigt sich nach dem ruhenden Verkehr. Er berichtet, dass die öffentlichen Parkstände entlang der Straßen oft belegt seien und durch die Planung vermutlich öffentliche Parkstände wegfielen. Für das geplante Gewerbe müssten auch Parkplätze vorgesehen werden. Wer darf in den geplanten Quartiersgaragen parken?

 

Der Vertreter von css antwortet, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Verkehrsplanung erstellt werde, die auch die Planung von öffentlichen Parkständen beinhaltet. Für das geplante Gewerbe seien bestimmte Quoten, die über die Bauordnung geregelt seien, zu erfüllen.

 

Der Bürger fragt darüber hinaus, ob Parkplätze für E-Mobilität vorgesehen seien, da aktuell im Quartier keine öffentlichen Lademöglichkeiten vorhanden sind.

Herr Rook erklärt, dass die Einrichtung von öffentlichen Ladestationen kein Regelungsgegenstand im Bebauungsplan sei, aber die Frage und der Hinweis an die IBA Hamburg weitergegeben werde.

 

Ein Bürger kommt zurück auf die Entwicklung der Bahnstrecke und berichtet, dass im Fall eines liegengebliebenen S-Bahn-Zugs, der S-Bahn-Verkehr zum Erliegen käme und deshalb die Ausweichmöglichkeit auf dem Metronom eine große Bedeutung habe.

 

Herr Richter erklärt, dass sich die Politik dafür einsetze. Aber die Entscheidung von den Ländern Hamburg und Niedersachsen sowie von der Deutschen Bahn getroffen werde. Eine Verbesserung solle mit der Digitalisierung der S-Bahn und mehr Sicherungsmaßnahmen an den frei zugänglichen Streckenbereichen erreicht werden. Zunächst werde ein enger Takt angestrebt, der eine deutliche Verbesserung bringen könne. Eine zweite schienengebundene Anbindung sei eine langfristige Perspektive.

 

Ein Bürger erkundigt sich nach dem Ausbau und der Sanierung der Veloroute.

 

Herr Rook berichtet, dass auf Hamburgischem Stadtgebiet ein Lückenschluss verfolgt wird. Im aktuellen Bebauungsplanentwurf für das Projektgebiet Fischbeker Reethen sind nördlich der Bahn Flächen für den Radschnellweg vorgesehen.

 

Außerdem sei ein Planverfahren vorgesehen, das den Ausbau bzw. Lückenschluss des Radschnellwegs bis zur Stadtgrenze zum Ziel habe. Die Strecke umfasse ca. 3 km und es seien zum Teil private Grundstücke betroffen. Die Durchführung des umfangreichen Planverfahrens und die Realisierung würden einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Der Bürger fragt außerdem, ob ein Wechsel des Radwegs auf die andere Bahnseite vorgesehen sei.

 

Herr Rook berichtet, dass auf der südlichen Seite kein Fahrradweg vorgesehen sei. Es bestehe die Idee, den nördlich der Gleiskörper vorhandenen Wartungs- und Rettungsweg der Bahn als Fahrradweg auszubauen. Der Fahrradweg solle idealerweise störungsfrei und kreuzungsfrei sein. Für den Ausbau der Radwege seien Abstimmungen mit der Verkehrsbehörde notwendig.

 

Herr Alpheus ergänzt, dass die Radroute 10 aus der City aktuell am Neugrabener Bahnhof zu Ende sei. Bei der Trassenführung von hier nach Neu Wulmstorf würden zurzeit die Alternativen und die Umsetzbarkeit geprüft.

 

Ein Bürger fragt, ob die Baufelder gleichzeitig realisiert und wie die Grundstücke vermarktet würden einzeln an Privatpersonen oder an Investoren. Wie ist das Verhältnis frei finanzierter zu gefördertem Wohnungsbau?

 

Herr Rook antwortet, dass zunächst Planrecht geschaffen werden müsse, als Voraussetzung für die Realisierung. Bei einem Idealverfahren betrage die Verfahrensdauer 18 Monate. Dann könnten nach dem politischen Beschluss zur Feststellung des Bebauungsplans Bauanträge eingereicht werden. Es liege in der Hand der IBA Hamburg die Ausschreibung zu starten. Herr Rook geht davon aus, dass die Baufelder nacheinander ausgeschrieben und realisiert würden. Er vermutet, dass bei diesem großen Bauvorhaben eher eine Vergabe an Projektentwickler und nicht an Einzelkäufer erfolgt.

 

Herr Alpheus gt hinzu, dass bei Neubauvorhaben üblicherweise mindestens ein Drittel geförderter Wohnungsbau realisiert werden müsse.

 

Ein Bürger fragt, wann das freie Grundstück an der Straße Plaggenmoor bebaut wird.

Herr Warnke von der IBA Hamburg antwortet, dass das angesprochene Grundstück gerade ausgeschrieben sei. Hier könne der 1. Förderweg plus zum Einsatz kommen.

 

Ein Bürger fragt, wann das Projektgebiet Fischbeker Reethen realisiert werde und mit einem großen Zuwachs der Bevölkerung zu rechnen sei.

 

Herr Rook antwortet, dass mit der Planreife frühestens Ende 2025 zu rechnen sei. Dann werde sich die Entwicklung in mehreren Bauabschnitten über die nächsten Jahre hinziehen. Zunächst würden die Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt und im 1. Bauabschnitt eine Schule realisiert. Im Anschluss folge der Wohnungsbau.

 

Herr Alpheus erinnert zum Vergleich an die Entwicklung des Projektgebiets Vogelkamp, für das 2006 das Planrecht geschaffen worden sei und im Jahr 2025 die letzten Bauabschnitte noch nicht bebaut seien.

 

Ein Bürger erkundigt sich noch mal nach dem Lärmschutz und fragt, ob auf Höhe des Stellwerks eine Lücke in der Lärmschutzwand verbleibt.

 

Herr Rook antwortet, dass dies zunächst so geplant sei und auch im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 75 eine Lücke verbleibe. Die Frage werde im weiteren Verfahren nochmals erörtert.

 

Nachdem keine weiteren Fragen vorgebracht werden, beendet der Vorsitzende Herr Richter die öffentliche Plandiskussion um 20:40 Uhr. Er bedankt sich für die Wortbeiträge, das zahlreiche Erscheinen und Interesse an der Plandiskussion. Er weist darauf hin, dass die inhaltliche Auswertung der öffentlichen Plandiskussion in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.03.2025 ebenfalls öffentlich erfolgt. Er lädt dazu ein. Er erinnert daran, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch mal die Möglichkeit besteht schriftlich Stellung zu nehmen.

 

Gez. Vorsitzender