Die CDU-Fraktion regt an, dass den Mitgliedern die Vorlage wieder in einer Printversion zur Verfügung gestellt werden sollte, zwecks besserer Lesbarkeit.
Herr Andres weist auf das Thema Nachhaltigkeit hin, das Bezirksamt ist ebenfalls gehalten, Druckpapier zu sparen. Er sichert aber zu, dass die Fraktionen jeweils mit einer Printversion versorgt werden.
In der anschließenden Diskussion beantworten Herr Schleiden und Herr Andres die Fragen der Ausschussmitglieder u.a. wie folgt:
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Anders, wie in der Übersicht der Baumaßnahmen sei das Vorhaben nicht kritisch. Die Planungen für die Straße Fernblick laufen in vollem Umfang.
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Unter Punkt 5.2 des Erläuterungsberichtes stößt man auf Zahlenkolonnen, welche Bedeutung haben diese bzw. was bedeutet „PSP-Element“?
Die erste Ziffer unterscheidet zwischen investive und konsumtive Haushaltsmittel. Der zweite Zahlenblock ist bei allen PSP-Elementen des Fachamtes MR identisch und der dritte Block bezieht sich konkret auf den Kostenträger. PSP stehe für ProduktStrukurPlan und beinhalte rein buchungstechnische Kriterien.
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Kritisch sehe der Ausschuss die geringe Anzahl an Parkplätzen.
Es handele sich hier straßenbautechnisch um eine Mischverkehrsfläche. Die Vorgaben sind durch die ReStra gegeben und entsprechend bei der Planung berücksichtigt, um Hamburg weit eine Einheitlichkeit bei Straßenplanungen zu erzielen und keine Ungleichbehandlung bei den Anliegern bzw. Gebührenpflichtigen zu verursachen. Die Verwaltung habe versucht, das Maximum an Parkplätzen zu erhalten. Bei den nun vorgesehenen Parkflächen handelt es sich ausschließlich um Besucherparkstände im öffentlichen Raum.
Nachtrag: Zurzeit sind in der Straße keine offiziellen Parkstände vorhanden. Der vorhanderene Verkehrsraum wird aber von ca. 6 bis 8 Pkw zum Parken genutzt.
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Alle Bürger wurden angeschrieben bzw. befragt und deren Einwendungen nach Möglichkeit berücksichtigt. Die öffentliche Anhörung habe am 26.09.2016 stattgefunden, ergänzt Herr Hoschützky.
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Gibt es Angaben zur Anzahl vermehrt vorhandener Bodendenkmäler in diesem Bereich und sind für evtl. spätere Ausgrabungen finanzielle Mittel vorhanden / Kostenschätzungen?
Wenn das Bodendenkmalschutzamt entsprechende Mittel zur Verfügung stellt, wird der Boden qualitativ archäologisch untersucht. Das Denkmalschutzamt wägt hier die Notwendigkeit einer Untersuchung ab.