Der Referent führte mit einer Präsentation (siehe Anhang zu diesem TOP bei der Niederschrift) in das Thema ein. Nachdem im ersten Förderzeitraum von diesem ESF-geförderten Projekt die methodisch gezielte Entwicklung für offene Angebote der Kinder und Jugendarbeit im Vordergrund stand, soll in der zweiten Förderperiode von 2025-2026 eine Erweiterung auf Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Sozialräumliche Angebote der Jugendhilfe und Familienhilfe erfolgen.
Nach einer Darstellung von Strategien zur sozialpädagogischen Medienarbeit werden Fortbildungsaspekte im Bereich der digitalen Medienkompetenz angesprochen sowie bisherige und geplante Fortbildungsangebote skizziert. Dabei sei es wichtig, proaktiv und präventiv Angebote zu unterbreiten sowie entsprechende Fortbildungen durchzuführen, anstatt auf vorherige Ereignisse lediglich zu reagieren. Kritisch betrachtete der Referent in diesem Kontext die jüngste Initiative der australischen Regierung, den Kindern und Jugendlichen die Nutzung der sozialen Medien erst mit 16 Jahren zu ermöglichen: Faktisch sei solch ein Verbot eine Kapitulation vor den medienpädagogischen Herausforderungen und würde von den Betroffenen zumeist umgangen. Hilfreicher sei es stattdessen, neben den Gefahren auch positive Aspekte der Nutzung sozialer Medien zu benennen und in die Angebote zu integrieren.
Die Freien Träger begrüßen das vorhandene und niedrigschwellige Angebot und empfehlen dies für die Arbeit in der OKJA; sie loben auch die inhaltliche Offenheit gegenüber neuen Bedarfen. Die Verwaltung lobt ebenfalls das bereichernde Angebot des Projekts und thematisiert die Wichtigkeit einer Präsenz der Einrichtungen bei Instagram, auch wenn das vor Ort auch eine Ressourcenfrage sei. Der Referent verweist darauf, dass viele Einrichtungen in der Corona-Pandemie dazugelernt haben, jedoch es in anderen Bezirken datenschutz- und urheberrechtliche Unsicherheiten und deshalb eine Zurückhaltung gab. Er appelliert an Politik und Verwaltung, diese Arbeit finanziell und rechtlich zu unterstützen und bedauert, dass u.a. die vermittelten Fortbildungskenntnisse noch nicht in Bewerbungsverfahren einfließen dürften. Des Weiteren seien in der Ausbildung und im Studium diese medienpädagogischen Kenntnisse notwendig, jedoch seien diese noch nicht in der Studienordnung verankert und man dürfe diese bei Stellenausschreibungen nicht zu einem Kriterium machen.
Auf die Frage, wie sich die Nachfrage nach den Angeboten auf die Hamburger Bezirke verteile, berichtet die Auskunftsperson, dass diese Nachfrage in den Bezirken sehr unterschiedlich sei: Dies sei jedoch auch auf die unterschiedlichen Belastungen der Einrichtungen zurück zu führen. Die meisten Teilnehmer kamen aus den Bezirken Altona. Eimsbüttel und Wandsbek, Teilnehmer aus Bergedorf und Harburg seien weniger erreicht worden. Auf Nachfrage, wie viele Teilnehmende an den Schulungen aus dem Bezirk Harburg kamen, sagte der Referent eine Mitteilung zu Protokoll zu.
Diese lautet wie folgt: „Insgesamt nahmen 137 Personen von Mai 2022 bis November 2024 teil an der Reihe. 16 Personen davon kamen aus dem Bezirk Harburg. Das sind 11,6 % der Gesamtzahl. Nach Stadtteilen stammten sie aus Harburg Kern (14), Eißendorf und Heimfeld (je 1).
Anlagen
25.01.08. - JHA Bz Harburg - digit Medienkompetenz (1277 KB)
Die Vorsitzende berichtet, dass bei der besagten Veranstaltung sich Mitarbeiter aus den Jugendämtern sowie die Vorsitzenden der Jugendhilfeausschüsse (JHA) der sieben Bezirksversammlungen über die Umsetzung der neusten Vorgaben aus dem Hamburgischen Ausführungsgesetz zur Neufassung des SGB VIII ausgetauscht hätten.
Folgende Ergebnisse würde sie hervorheben:
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert die Verwaltung, dass sich in keinem Bezirk ein solcher selbstorganisierter Zusammenschluss für die Mitarbeit in einem JHA gemeldet habe.
Die Verwaltung berichtet, dass der UA Haushalt im Umlaufverfahren den Antrag einstimmig beschlossen hat und dem JHA eine Annahme empfehle.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Ausschuss einigt sich einvernehmlich, dass der kommende Unterausschuss (UA) Haushalt am 24.03.2025 stattfinden wird.
Es liegt nichts vor, da die AG 78 im Jahr 2025 noch nicht getagt hat.
Es liegt nichts vor.
Die Verwaltung berichtet, dass der Entwurf der aktualisierten Geschäftsordnung (GO) dem Rechtsamt zur Prüfung vorgelegt wurde: die Rückmeldung steht noch aus. Es wird bekräftigt, dass die derzeitige GO uneingeschränkt Gültigkeit habe und rechtskräftig sei.
Wahlvorschlag für den JHA
Die Verwaltung erinnert eingangs an die Nachfrage des Harburger Integrationsrates (HIR), ob dieser für die Besetzung der Vertretung einer in der Jugendhilfe erfahrenen Person, die die Erfahrungen und Interessen der ausländischen Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien einbringt, einen Wahlvorschlag unterbreiten könnten. Dieses sei vom Rechtsamt geprüft und verneint worden.
Daraufhin habe das Bezirksamt die Idee entwickelt, dass der HIR dem Jugendamt einen Vorschlag unterbreite. Dieser Vorschlag würde von der Verwaltung auf die fachliche Qualifikation geprüft und dann der Bezirksversammlung als Wahlvorschlag unterbreitet. Das Rechtsamt prüfe diese Möglichkeit.
Sozialraumorientierung
Die Verwaltung berichtet, dass das Jugendamt mit den Trägern der Freien Jugendhilfe gemeinsam konzeptionelle Gespräche und Fortbildungen durchführe; auch die Schulen sollen perspektivisch hier eingebunden werden.
Jugendberufsagentur (JBA)
Die Verwaltung berichtet, dass die Jugendberufsagentur ihre Arbeit strukturell verändern werde Wenn dies Vorhaben beschlossen und umgesetzt werde, werde das Jugendamt im JHA hierzu berichten.
Erstversorgungseinrichtungen (EVE)
Der Betrieb in der EVE an der Cuxhavener Straße solle zum 01.02.2025 aufgenommen werden. Am heutigen Tag (08.01.2025) habe das Jugendamt die Information erreicht, dass dieser Standort im Gegensatz zu den bisherigen Informationen als Betreuungseinrichtung für Flüchtlinge (BEF) betrieben werden solle. Dies hätte zur Folge, dass der ASD mit seinem Personal die Betreuung der 48 Plätze von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen selbst übernehmen müsste. Diese Information müsse aber zunächst auf Ihre Richtigkeit geprüft werden.
Beim Standort an der Jutestraße gäbe es Schwierigkeiten bei der baulichen Umsetzung im Bereich der Außenanlage, so dass nach Einschätzung des Landesbetriebs Erziehung und Beratung dieser zum 01.03.2025 in Betrieb genommen werden könne, jedoch weiter als EVE/Clearingstelle geplant werde.
Die Sozialbehörde hat noch keinen der angebotenen Termine zur gemeinsamen Behandlung folgender Anträge zum Thema „Kita“ bestätigt. Die betreffenden Anträge sind
Folgende Themen werden für die kommenden Sitzungen festgelegt:
Februar
Vorstellung eines Fachdienst II des Jugendamts (JA)
März (im Haus der Jugend in der Steinickestraße)
JuPlan II - Projekt zur Personalbemessung und -planung in der Jugendhilfe
Vorstellung des Haus der Jugend Steinickestraße
April
Exzessive, entwicklungsschädigende Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen
(Drs. 22-0183)
Die Niederschrift vom 13.11.2024 wird einstimmig genehmigt.
Herr Stau informiert den Ausschuss, dass er zum 01.02.2025 aus dem Jugendhilfeausschuss ausscheiden werde. Der Ausschuss bedauert dies, bedankt sich für die langjährige Mitwirkung von Herrn Stau und würdigt sein Engagement.