Herr Richter weist vor Eintritt in die Tagesordnung auf die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln für Mieter und Veranstalter im Bürgerzentrum hin.
Der Ausschuss, die Teilnehmer aus der Verwaltung und die anwesenden Gäste nehmen Kenntnis.
Ein Vertreter der IBA Hamburg GmbH stellt mit Hilfe eine Präsentation die Planungen zum westlichen Tunnelzugang am S-Bahnhof Neugraben zur Anbindung an das Neubaugebiet „Vogelkamp“ vor.
Zunächst zeigt er die heutige Situation der Personenunterführung aus den 1980er Jahren auf, die einseitig von Süden erschlossen sei. Beabsichtigt sei am inneren Abschluss des Tunnels die Unterführung unter den vorhandenen Gleisen weiterzutreiben, um den neuen Zugang im Norden (Königswiesen) mit einer Rampe für die Barrierefreiheit herzustellen. Mit einer Verlängerung des Tunnels um 4 Meter werde auch der vorgesehene Radschnellweg bedacht, der dann oberhalb des zukünftigen Nordausgangs des S-Bahnhofs / der Unterführung verlaufe.
Bei dem Vorhaben müssten auch Belange aus dem Betrieb der Deutschen Bahn berücksichtigt werden.
Die Deutsche Bahn überlege, das Gleis / die Weiche im Zuge der Baumaßnahme zu erneuern. Dafür müsse Schienenersatzverkehr für etwa 3 Wochen erfolgen und die Baumaßnahme müsste während der Schulferien durchgeführt werden. Die S-Bahngleise 1 und 2 blieben von der Baumaßnahme unberührt.
Weiterhin seien die Belange von Leitungsträgern zu berücksichtigen. Die vorhandenen zwei Druckleitungen mit einem Durchmesser DN 350 und DN 700 müssten verlegt werden.
Der Radschnellweg werde mit 4 Metern Breite entlang der Lärmschutzwand verlaufen. Mit den Arbeiten würde begonnen. Diese Maßnahme sei einzubinden in die Wegebeziehungen des Quartiers sowie in die Unterführung.
Die Zeitplanung für das nördliche Zugangsbauwerk S-Bahnhof Neugraben werde wie folgt vorgesehen:
Über den Beginn des eigentlichen Tunnelbaus könne er heute keine Aussage treffen.
Herr Lied teilt auf Nachfrage mit, dass der barrierefreie Zugang bei dem östlichen Bahnhofseingang nach seinem Kenntnisstand sichergestellt werde. Da die Schrägaufzüge sehr wartungsanfällig seien, solle für den Gleiszugang aus dem Tunnel heraus auf die Barrierefreiheit verzichtet werden.
Die Neigung der Rampe des südlichen Tunnelzugangs werde an dieser Stelle für eine Barrierefreiheit nicht in Gänze eingehalten. Zwar würden der größte Teil der mobilitätseingeschränkten Menschen mit der jetzigen Situation relativ gut zurechtgekommen. Allerdings müsste langfristig ein Umbau durchgeführt werden.
Herr Wiesner betont nachdrücklich, dass die Anpassung des barrierefreien Zugangs auf der Südseite des Tunnels schnellstmöglich herzustellen sei.
Außerdem müsse gewährleistet sein, dass die beiden S-Bahnlinien S3 und S31 während der Hauptverkehrszeiten von Neugraben zum Hauptbahnhof fahren können und die Bauzeit möglichst kurz gehalten werde. Wünschenswert wäre auch der Einbau einer Hilfsbrücke auf dem Gleis 3.
Der Vertreter der IBA Hamburg GmbH wird die Forderung an die DB weitergeben. Er führt jedoch aus, dass wegen einer vorhandenen Weiche auf dem Gleis 3 keine Hilfsbrücke eingebaut werden könne, da dies laut DB zu einer Instabilität des Gleises führen würde. Er werde die Einwendungen jedoch an die DB weitergeben.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Herr Fischer kritisiert, dass trotz langjähriger Planung kein barrierefreier Zugang zu den Gleisen vorgesehen werde. Damit würden insbesondere dem Personenkreis erhebliche Zusatzwege zugemutet, die dringend eine Verkürzung der Wege bräuchten. Dies sei aus seiner Sicht, bei Neubau eines derartigen Tunnels keine moderne Planung und Umsetzung und für die CDU-Fraktion nicht hinnehmbar. Daher plädiere er nach wie vor, dass dauerhaft ein barrierefreier Zugang auf die Gleise geschaffen werde. Trotz aller bekannten Schwierigkeiten erwartet er, dass die Verwaltung gemeinsam mit der IBA an der Behebung dieses Missstandes arbeitet.
Die IBA sichert zu, den Ausschuss über den Baubeginn zu informieren.
Die Leiterin des Denkmalamtes berichtet über die problematische Situation des Kirchturmes St. Johannis:
Bei dem o. a. Kirchturm stünde eine große Instandsetzungsmaßnahme an. In früherer Zeit sei der Turm bereits mit Auftragen eines Spritzbetons saniert worden. Dieser Beton sei heute an der markanten Fassade als auch im Inneren offensichtlich schadhaft. Weitere Schäden seien an der Verglasung und der Kupfereindeckung festgestellt worden. Daher stelle der Turm eine Gefahr dar. 2018 beliefen sich die geschätzten Sanierungskosten des Turm auf 580.000 €, von denen das Denkmalamt unter Beteiligung der Deputation 70.000 € übernehmen wollte. Inzwischen gebe es eine aktualisierte Kostenberechnung, die von mehr als einer Millionen Euro ausgehe und das Denkmalamt habe das neueste Gutachten fachlich und inhaltlich zur Kenntnis genommen. Die Kosten müssten jedoch noch verifiziert werden, da sie aus Sicht des Denkmalamtes sehr hoch angesetzt worden seien. Gleichwohl sei es eine große Herausforderung den Kirchturm zu erhalten. Das Denkmalamt stelle sich die Frage, wie in Zukunft in Harburg und Hamburg insgesamt mit diesen Kirchtürmen der Nachkriegszeit verfahren werden sollte. Es sei eine gesellschaftspolitische Anforderung die Kirchen mit dieser Situation nicht alleine zu lassen.
Der für Bau und Sicherheit zuständige Vertreter des Kirchenkreises Ost teilt mit, dass der Abriss des Turmes St. Johannes bereits genehmigt sei und erläutert die Gründe, die dazu geführt hätten:
Nach Vorlage eines Bestandsgutachtens sei mit der Sanierung des gesamten Ensembles begonnen worden. Da sich im Verlauf der Sanierung der Umfang der Schäden als viel höher erwiesen habe, als das ursprüngliche Gutachten seinerzeit belegt habe, sei ein Baustopp verfügt worden. Unter anderem auch, da aufgrund hoher Windlasten statische Probleme aufgetreten seien. Eine daraufhin angeforderte staatlich anerkannte und vereidigte Sachverständige für Betonbau habe die Kosten für die Sanierung des Kirchturmes auf 1,25 Mio. € geschätzt. Hinzu kämen noch die Kosten für die Sanierung der Verglasung, des Turmes, der Glockenstube, etc. Damit müssten insgesamt 1,4 Mio. € veranschlagt werden. Diese Summe sei für den Kirchenkreis nicht zu finanzieren und stehe in keinem Verhältnis, da die Oberflächenbeschichtung der Betonteile aufgrund von Witterungseinflüssen alle 10 – 15 Jahre erneuert werden müsste. Dies gelte generell für alle Stahlbetonbauten der Nachkriegszeit, da der Schutz des Stahls zerstört sei und nicht wieder aufgebaut werden könne.
Die Vertreterin des Denkmalamtes bestätigt, dass die Kosten der Sanierung und die der dauerhaften Erhaltungsarbeiten in den nächsten Jahrzehnten hoch seien. Trotz allem habe sie die Abrissgenehmigung überrascht und bedauert die Entscheidung.
Herr Lied teilt mit, dass den Kirchen eine eigene denkmalrechtliche Zuständigkeit für die Kirchenbauwerke zukomme. Die Kirchen besprächen sich zwar mit dem Denkmalamt, das allerdings Entscheidungen über kirchliche Immobilien nicht verhindern könne. Dies gelte ebenfalls für das Bezirksamt, das zuständigkeitshalber nicht das Denkmal beurteilen dürfe und einem rechtmäßigen Abrissantrag stattgeben müsse.
Die Vertreterin des Denkmalamtes geht auf die denkmalpflegerische Sichtweise ein und stellt die Frage, ob eine Kirche ohne Turm noch eine denkmalwürdige Kirche sei und damit in Stand zu halten ist. Bedenkenswert sei auch die Möglichkeit eines Kirchturmneubaus. Damit habe sich das Denkmalamt jedoch noch nicht beschäftigt, da es in erster Linie wichtig sei, den Bestand zu schützen und zu bewahren.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
09.09.20 Wärmekonzepte für Harburg
10.09.20 Klimafreundlich mobil
21.09.20 Klimafreundliche Stadtquartiere
24.09.20 Initiativen
Die Sitzung ist öffentlich. Allerdings wird darum gebeten, dass sich Besucher vorher bei „Consult“ anmelden. Nur für eine begrenzte Anzahl könne Einlass gewährt werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.