Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.09.2020

Ö 1

Bekanntgabe der Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Bürgerzentrum Phoenix

Herr Richter weist vor Eintritt in die Tagesordnung auf die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln für Mieter und Veranstalter im Bürgerzentrum hin.

 

Der Ausschuss, die Teilnehmer aus der Verwaltung und die anwesenden Gäste nehmen Kenntnis.

Ö 2 - 21-0793

Westlicher Tunnelzugang Bahnhof Neugraben (Bericht durch Vertreter der IBA Hamburg GmbH)

Ein Vertreter der IBA Hamburg GmbH stellt mit Hilfe eine Präsentation die Planungen zum westlichen Tunnelzugang am S-Bahnhof Neugraben zur Anbindung an das Neubaugebiet „Vogelkamp“ vor.

 

Zunächst zeigt er die heutige Situation der Personenunterführung aus den 1980er Jahren auf, die einseitig von Süden erschlossen sei. Beabsichtigt sei am inneren Abschluss des Tunnels die Unterführung unter den vorhandenen Gleisen weiterzutreiben, um den neuen Zugang im Norden (Königswiesen) mit einer Rampe für die Barrierefreiheit herzustellen. Mit einer Verngerung des Tunnels um 4 Meter werde auch der vorgesehene Radschnellweg bedacht, der dann oberhalb des zukünftigen Nordausgangs des S-Bahnhofs / der Unterführung verlaufe.

 

Bei dem Vorhaben müssten auch Belange aus dem Betrieb der Deutschen Bahn berücksichtigt werden.

 

  • r den Bau des nördlichen Zugangswerks (Königswiesen) müssten während der Bauzeit die Fernbahngleise (Gleis 4 und 5) über Hilfsbrücken geführt werden, da ansonsten der Fernbahnbetrieb nicht stattfinden könnte. Die Sperrung zum Einbau der Hilfsbrücken dauere ca. 48 Stunden.
  • Die Hilfsbrücken der DB AG mit entsprechender Zulassung ssten angemietet werden. Da sie eine knappe Ressource seien, müsse der Zeitraum zwischen dem Einbau und dem Ausbau kurz gehalten werden.
  • Das S-Bahngleis 3 müsse für einen großen Teil der Bauzeit gesperrt werden, da sich an dieser Stelle eine Weiche befinde. Das Gleis werde aus- und anschließend wieder eingebaut.

 Die Deutsche Bahn überlege, das Gleis / die Weiche im Zuge der Baumaßnahme zu erneuern. Dafür müsse Schienenersatzverkehr r etwa 3 Wochen erfolgen und die Baumaßnahme sste hrend der Schulferien durchgeführt werden. Die S-Bahngleise 1 und 2 blieben von der Baumaßnahme unberührt.

 

Weiterhin seien die Belange von Leitungsträgern zu berücksichtigen. Die vorhandenen zwei Druckleitungen mit einem Durchmesser DN 350 und DN 700 müssten verlegt werden.

 

Der Radschnellweg werde mit 4 Metern Breite entlang der Lärmschutzwand verlaufen. Mit den Arbeiten würde begonnen. Diese Maßnahme sei einzubinden in die Wegebeziehungen des Quartiers sowie in die Unterführung.

 

Die Zeitplanung für das nördliche Zugangsbauwerk S-Bahnhof Neugraben werde wie folgt vorgesehen:

 

  • Mit den Leitungsarbeiten sei bereits begonnen worden.
  • Die Erstverschickung der Verkehrsplanung sei erfolgt. Noch in diesem Jahr solle die Schlussverschickung erfolgen.
  • Ein neues Fachplanungsbüro habe nach Wechsel gewonnen werden können. Dieses Büro habe bereits den vorhandenen Tunnel geplant.
  • Fortlaufende Abstimmungen mit der DB, u. a. Planung, Sperrzeiten.
  • Zeitpunkt der Herstellung des neuen Zugangs mit Rampe und Freianlage zurzeit in Abstimmung mit der DB.

 

Über den Beginn des eigentlichen Tunnelbaus könne er heute keine Aussage treffen.

 

Herr Lied teilt auf Nachfrage mit, dass der barrierefreie Zugang bei dem östlichen Bahnhofseingang nach seinem Kenntnisstand sichergestellt werde. Da die Schrägaufzüge sehr wartungsanfällig seien, solle für den Gleiszugang aus dem Tunnel heraus auf die Barrierefreiheit verzichtet werden.

 

Die Neigung der Rampe des südlichen Tunnelzugangs werde an dieser Stelle für eine Barrierefreiheit nicht in Gänze eingehalten. Zwar würden der größte Teil der mobilitätseingeschränkten Menschen mit der jetzigen Situation relativ gut zurechtgekommen. Allerdings sste langfristig ein Umbau durchgeführt werden.

 

Herr Wiesner betont nachdrücklich, dass die Anpassung des barrierefreien Zugangs auf der Südseite des Tunnels schnellstmöglich herzustellen sei.

 

Außerdem müsse gewährleistet sein, dass die beiden S-Bahnlinien S3 und S31 während der Hauptverkehrszeiten von Neugraben zum Hauptbahnhof fahren können und die Bauzeit möglichst kurz gehalten werde. Wünschenswert re auch der Einbau einer Hilfsbrücke auf dem Gleis 3.

 

Der Vertreter der IBA Hamburg GmbH wird die Forderung an die DB weitergeben. Erhrt jedoch aus, dass wegen einer vorhandenen Weiche auf dem Gleis 3 keine Hilfsbrücke eingebaut werden könne, da dies laut DB zu einer Instabilität des Gleises führen würde. Er werde die Einwendungen jedoch an die DB weitergeben.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Im Bereich des neuen Tunneleingangs seien ca. 200 Fahrradstellplätze vorgesehen.
  • Die DB habe die Beleuchtung des Südeingangs in ihren Blick genommen, allerdings liege noch kein Ergebnisr mögliche Maßnahmen vor.

 

Herr Fischer kritisiert, dass trotz langjähriger Planung kein barrierefreier Zugang zu den Gleisen vorgesehen werde. Damit würden insbesondere dem Personenkreis erhebliche Zusatzwege zugemutet, die dringend eine Verkürzung der Wege bräuchten. Dies sei aus seiner Sicht, bei Neubau eines derartigen Tunnels keine moderne Planung und Umsetzung und für die CDU-Fraktion nicht hinnehmbar. Daher plädiere er nach wie vor, dass dauerhaft ein barrierefreier Zugang auf die Gleise geschaffen werde. Trotz aller bekannten Schwierigkeiten erwartet er, dass die Verwaltung gemeinsam mit der IBA an der Behebung dieses Missstandes arbeitet.

 

Die IBA sichert zu, den Ausschuss über den Baubeginn zu informieren.

Ö 3 - 21-0794

Kirchturm St. Johannes - Bericht des Denkmalschutzamtes

Die Leiterin des Denkmalamtes berichtet über die problematische Situation des Kirchturmes St. Johannis:

 

Bei dem o. a. Kirchturm stünde eine große Instandsetzungsmaßnahme an. In früherer Zeit sei der Turm bereits mit Auftragen eines Spritzbetons saniert worden. Dieser Beton sei heute an der markanten Fassade als auch im Inneren offensichtlich schadhaft. Weitere Schäden seien an der Verglasung und der Kupfereindeckung festgestellt worden. Daher stelle der Turm eine Gefahr dar. 2018 beliefen sich die geschätzten Sanierungskosten des Turm auf 580.000 €, von denen das Denkmalamt unter Beteiligung der Deputation 70.000 € übernehmen wollte. Inzwischen gebe es eine aktualisierte Kostenberechnung, die von mehr als einer Millionen Euro ausgehe und das Denkmalamt habe das neueste Gutachten fachlich und inhaltlich zur Kenntnis genommen. Die Kosten müssten jedoch noch verifiziert werden, da sie aus Sicht des Denkmalamtes sehr hoch angesetzt worden seien. Gleichwohl sei es eine große Herausforderung den Kirchturm zu erhalten. Das Denkmalamt stelle sich die Frage, wie in Zukunft in Harburg und Hamburg insgesamt mit diesen Kirchtürmen der Nachkriegszeit verfahren werden sollte. Es sei eine gesellschaftspolitische Anforderung die Kirchen mit dieser Situation nicht alleine zu lassen.

 

 

Der für Bau und Sicherheit zuständige Vertreter des Kirchenkreises Ost teilt mit, dass der Abriss des Turmes St. Johannes bereits genehmigt sei und erläutert die Gründe, die dazu geführt tten:

 

Nach Vorlage eines Bestandsgutachtens sei mit der Sanierung des gesamten Ensembles begonnen worden. Da sich im Verlauf der Sanierung der Umfang der Schäden als viel höher erwiesen habe, als das ursprüngliche Gutachten seinerzeit belegt habe, sei ein Baustopp verfügt worden. Unter anderem auch, da aufgrund hoher Windlasten statische Probleme aufgetreten seien. Eine daraufhin angeforderte staatlich anerkannte und vereidigte Sachverständige für Betonbau habe die Kosten für die Sanierung des Kirchturmes auf 1,25 Mio. € geschätzt. Hinzu kämen noch die Kosten für die Sanierung der Verglasung, des Turmes, der Glockenstube, etc. Damit müssten insgesamt 1,4 Mio. € veranschlagt werden. Diese Summe sei für den Kirchenkreis nicht zu finanzieren und stehe in keinem Verhältnis, da die Oberflächenbeschichtung der Betonteile aufgrund von Witterungseinflüssen alle 10 15 Jahre erneuert werden müsste. Dies gelte generell für alle Stahlbetonbauten der Nachkriegszeit, da der Schutz des Stahls zerstört sei und nicht wieder aufgebaut werden könne.

 

Die Vertreterin des Denkmalamtes bestätigt, dass die Kosten der Sanierung und die der dauerhaften Erhaltungsarbeiten in den nächsten Jahrzehnten hoch seien. Trotz allem habe sie die Abrissgenehmigung überrascht und bedauert die Entscheidung.

 

Herr Lied teilt mit, dass den Kirchen eine eigene denkmalrechtliche Zuständigkeit für die Kirchenbauwerke zukomme. Die Kirchen besprächen sich zwar mit dem Denkmalamt, das allerdings Entscheidungen über kirchliche Immobilien nicht verhindernnne. Dies gelte ebenfalls für das Bezirksamt, das zuständigkeitshalber nicht das Denkmal beurteilen rfe und einem rechtmäßigen Abrissantrag stattgebensse.

 

Die Vertreterin des Denkmalamtes geht auf die denkmalpflegerische Sichtweise ein und stellt die Frage, ob eine Kirche ohne Turm noch eine denkmalwürdige Kirche sei und damit in Stand zu halten ist. Bedenkenswert sei auch die glichkeit eines Kirchturmneubaus. Damit habe sich das Denkmalamt jedoch noch nicht beschäftigt, da es in erster Linie wichtig sei, den Bestand zu schützen und zu bewahren.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Der Abriss des Turms müsse in Bezug auf die Verkehrssicherung geplant werden. Über die Möglichkeiten eines Neubaus berate sich zurzeit der Kirchengemeinderat. Es gebe diverse Kriterien, die zu beachten seien. Eine Entscheidung sei noch nicht gefällt worden. Es würden Überlegungen angestellt, wer die Kosten mittragen könnte. Die Kirchengemeinde St. Johannis habe die Mittel für diesen Turmneubau nicht.
  • Es gebe für die Kirchen einen Kirchennetzplan, der vom Kirchenkreis mit der Fragestellung erstellt worden sei, welche Kirchen förderfähig und welche nicht förderfähig seien. Aus Sicht der Kirche könnten 1/3 der Hamburger Kirchen abgebaut werden, um die Institution Kirche zahlungsfähig zu halten. Dieser Standort sei als dauerhaft eingestuft worden, da er näher am Zentrum läge als die Dreifaltigkeitskirche. Die Dreifaltigkeitskirche solle veräert werden.
  • Um auf Krieg oder gewaltsames Einwirken aufmerksam zu machen, habe eine Ruine eine enorme Symbolkraft. In diesem Falle gehe es jedoch darum, dass die vorhandene Kirche weiterhin kirchlich genutzt werden solle, daher sei aus Sicht des Denkmalamtes ein Kirchturm mit großer Strahlkraft wünschenswert. Insofern sei der Erhalt eines Fragments des Kirchturms nicht denkbar.

Ö 4

Mitteilungen der Verwaltung

  1. Herr Stolzenburg weist darauf hin, dass in der 38. und 40. Kalenderwoche die sogenannten Klimatalks durchgeführt werden. Dabei gehe es um Themen zum Klimaschutzkonzept, die für den Bezirk wichtig seien. Dazu sei auch die Öffentlichkeit eingeladen worden.

 

 09.09.20  rmekonzepte für Harburg

 10.09.20  Klimafreundlich mobil

 21.09.20  Klimafreundliche Stadtquartiere

 24.09.20  Initiativen

 

  1. Herr Stolzenburg kündigt an, dass die Begleitgruppe Binnenhaben am 23.09.2020 ab 17.00 Uhr im Kulturhaus Rieckhof stattfinden werde.

 

 Die Sitzung ist öffentlich. Allerdings wird darum gebeten, dass sich Besucher vorher               bei „Consult“ anmelden. Nur für eine begrenzte Anzahl könne Einlass gewährt               werden.

 

  1. Herr Lied teilt mit, dass der Beschluss für den Bebauungsplan Hausbruch 41 zurückgenommen worden sei. Entsprechend sei das Verfahren eingestellt worden.

 

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.