Zusatzantrag GRÜNE / SPD betr. Tierversuche bei LPT wieder genehmigt - gibt es ausreichende Kontrollen? (DS 21-0826)
Letzte Beratung: 29.09.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 28.1
Im Februar 2020 wurde der Firma LPT am Standort Hamburg durch die damalige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die tierschutzrechtliche Haltungs- und Versuchserlaubnis für den Standort Hamburg-Neugraben wegen Unzuverlässigkeit der Verantwortlichen widerrufen und der Sofortvollzug angeordnet. Ausschlaggebend waren dabei insbesondere die massiven – mutmaßlich auch strafrechtlich relevanten – tierschutzrechtlichen Verstöße am Standort Mienenbüttel in Niedersachsen, für den dieselben Personen verantwortlich waren. Nachdem das Verwaltungsgericht Hamburg im März 2020 den Antrag von LPT zunächst abgewiesen hatte, hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte Juli 2020 auf die Beschwerde von LPT hin die aufschiebende Wirkung der Widersprüche wiederhergestellt. Dabei hat das OVG berücksichtigt, dass LPT zahlreiche v.a. personelle Umstrukturierungen vorgenommen hat. Unter anderem wurden der damalige Geschäftsführer ersetzt und neue Tierschutzbeauftragte eingestellt.
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entscheidet das Gericht regelmäßig nicht über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme, sondern nimmt – vor dem Hintergrund, dass sich die Entscheidung im Nachhinein als rechtswidrig erweisen kann – eine Folgenabwägung vor. Auch hier hat das OVG nicht über die Rechtmäßigkeit des behördlichen Vorgehens entschieden, sondern ausschließlich die – potentiell existenzgefährdenden – wirtschaftlichen Folgen einer ggf. jahrelangen Schließung mit den Gefahren für die Versuchstiere abgewogen: „Der Senat sieht das Risiko, dass es (…) zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Anforderungen am Hamburger Standort der Antragstellerin kommen wird, jedenfalls auf Grundlage der inzwischen von der Antragstellerin vorgenommenen gesellschaftsrechtlichen, organisatorischen und personellen Änderungen (…) als zu gering bzw. zu wenig konkret an, als dass es die mit der sofortigen Vollziehung (…) für die Antragstellerin verbundenen intensiven Grundrechtsbeeinträchtigungen rechtfertigen könnte.“ (S. 24 https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/14238710/pressemeldung/
Die BJV hat entschieden, dass bei LPT u.a. sachkundiges Personal eingesetzt und das Wohlergehen der Tiere nachvollziehbar dokumentiert werden, außerdem erhält die BJV Kenntnis von personellen Veränderungen. Des Weiteren sollen die behördlichen Kontrollen des Unternehmens LPT am Standort Hamburg verstärkt werden.
Ein weiterer Vorwurf an die Betreiber der LPT bezog sich auf die mutmaßliche Fälschung von Studienergebnissen. Die damalige Bürgerschaftsabgeordneten Blömeke und Tjarks reichten eine Risikoanzeige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein.
Zuständige Mitarbeiter/innen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mögen in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz eingeladen werden, um im nicht-öffentlichen Teil ausführlich über die neuen Auflagen für die LPT und deren Umsetzung zu berichten. Insbesondere soll auch über Umfang und Häufigkeit der bereits durchgeführten sowie der zukünftigen Kontrollen sowie über die Umfang und Häufigkeit der bereits durchgeführten unangekündigten sowie der zukünftigen unangekündigten Kontrollen berichtet werden.
Ebenfalls berichtet werden soll von der zuständigen Stelle inwieweit die Ermittlungen bezüglich der Risikoanzeige bezüglich eventuell gefälschter Studienergebnisse aufgenommen wurden und was diese ergeben haben.
Gegebenenfalls kann auch in schriftlicher Form berichtet werden.
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