Zusatzantrag Fraktionen Die Linke und GRÜNE betr.: Drs. 22-1452 barrierefreie Erschließung der Brücke zwischen Großem Schippsee und Schellerdamm durch einen Aufzug
Letzte Beratung: 24.02.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 32.1
Die Verkehrsverbindungen zwischen dem Harburger Binnenhafen und dem Harburger Zentrum sind insbesondere für den Fuß- und Radverkehr verbesserungsbedürftig. Vor allem Gehbehinderten stehen derzeit keine barrierefreien Verbindungen zur Verfügung.
Eine Variantenprüfung für die barrierefreie Überquerung der B73 und des Bahndamms zwischen Schippsee und Schellerdammergab, dass hier ein Zugriff auf verschiedene Privatflächen erforderlich wäre.Hinzu kommt, dass eine Nachrüstung von Aufzügen weiterhin nicht die Standards der Barrierefreiheit erfüllt, denn die Brücke ist zu schmal, um z. B. einen Begegnungsverkehr von zwei Rollstühlen oder Gehwagen zu ermöglichen.
Mit der Drucksache 22-0693 hat die Bezirksversammlung die Verwaltung gebeten, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie aus 2023 nun einen Ideenwettbewerb für eine Rad- und Fußverkehrsbrücke zwischen dem Schlossmühlendamm und der Harburger Schloßstraße durchzuführen, um einen „(…) architektonisch hochwertigen, ingenieurbautechnisch machbaren und identitätsstiftenden Bauwerksentwurf zu erhalten. (…)“
Die Errichtung eines Aufzugs ist sehr teuer, dauert lange und die Verfügbarkeit von Aufzügen ist erfahrungsgemäßeingeschränkt.
Der Tunnel zwischen der Neuen Straße und der Harburger Schloßstraße bietet zwar keine barrierefreie, immerhin aber eine stufenfreie Wegeverbindung. Bis zum Bau der barrierefreien Brücke ist dies die bestmögliche Variante. Zurzeit wird der Tunnel modernisiert, um die Beleuchtungssituation zu verbessern.
1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich beiden zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
a) die Sichtbarkeit der alternativen Wegführung durch den Tunnel an der Neuen Straße in Richtung Harburger Schloßstraße zu verbessern, einschließlicheiner gut sichtbaren, durchgängigen und eindeutigen Fußweg- und Orientierungsbeschilderung sowohl vom Großem Schippsee, als auch vom Schellerdamm.
b) eine mögliche Verbesserung der Beleuchtung auf dem Weg zu schaffen.
c) bei Schnee- und Eisglätte, sowie in der „Laubsaison“ für eine zeitnahe und vollständige Räumung der Tunnelrampen zwischen Neue Straße und Harburger Schloßstraße Sorge zu tragen.
2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Stadtentwicklungsausschuss über den Sachstand des Ideenwettbewerbs gemäß Drs. 22-0693 zu berichten.
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