22-1602

Zusatzantrag der GRÜNE-Fraktion betr. Finanzielle Nachsteuerungen sowie strukturelle Anpassungen bei der Mittelvergabe für die Harburger Jugendhilfe (zu Ds. 22-1559)

Antrag

Letzte Beratung: 31.03.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 36.1

Sachverhalt

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), die Jugendsozialarbeit (JSA), die Familienförderung (FamFö) sowie die sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) leisten einen zentralen Beitrag für das soziale Gefüge in den Stadtteilen. Sie schaffen verlässliche Orte für Kinder und Jugendliche, fördern demokratische Bildung und Teilhabe und bieten wichtige Schutz- und Unterstützungsräume für junge Menschen und ihre Familien.

Auch, wenn auf diese Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine individuellen Rechtsansprüche bestehen, ist der Staat nach §§11-12 SGB VIII in einer infrastrukturellen Gewährleistungsverpflichtung. Das heißt, diese Angebote müssen so vorgehalten werden, dass Kinder und Jugendliche sie bei Bedarf nutzen können.

Gerade in einer wachsenden Stadt wie Hamburg steigen die Anforderungen an diese Angebote kontinuierlich. Psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen nehmen zu, Beratungsbedarfe wachsen und Einrichtungen übernehmen zunehmend Aufgaben in den Bereichen Inklusion, Beteiligung, Netzwerkarbeit sowie bei digitalen Angeboten. Auch gesellschaftliche Entwicklungen wie Migration, neue Wohnquartiere und Nachverdichtung erhöhen den Bedarf an niedrigschwelligen sozialen Angeboten im Sozialraum.

Gleichzeitig stehen viele Einrichtungen unter erheblichem Veränderungsdruck. Die vorhandenen Ressourcen reichen vielfach nicht mehr aus, um die bestehenden Angebote in ihrer Qualität und ihrem Umfang zu sichern. Fachkräftemangel, steigende Betriebskosten, höhere Anforderungen an Dokumentation und Antragstellung sowie wachsende Erwartungen an Beratung und Unterstützung führen zu einer zunehmenden Belastung der Einrichtungen und ihrer Beschäftigten.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit übernehmen dabei eine wichtige Rolle als jugendparteiliche Beratungs- und Unterstützungsangebote im Sozialraum. Sie sind häufig erste Anlaufstelle für junge Menschen bei persönlichen, schulischen oder familiären Problemen.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es derzeit nicht um einen Ausbau der Angebote geht, sondern darum, die Menge und die Qualität der Angebote langfristig zu sichern.

Zu den bereits benannten Herausforderungen zählen insbesondere

- steigende Personal- und Honorarkosten.

- steigende Sach- und Betriebskosten.

- wachsende Beratungsbedarfe aufgrund steigender psychosozialer Belastungen und einem Anstieg der jugendlichen Bevölkerung.

- zusätzliche Anforderungen durch gesetzliche Vorgaben, insbesondere im Bereich Beteiligung, Kinderrechte und Inklusion.

- der notwendige Ausbau digitaler Angebote, sowie intensivere Netzwerkarbeit im Sozialraum.

Eine systematische Überprüfung der finanziellen Ausstattung und strukturellen Rahmenbedingungen ist daher zwingend erforderlich, um die langfristige Sicherung der Angebote zu gewährleisten.


Petitum/Beschluss


Das Bezirksamt wird gebeten,

1. die aktuellen Bedarfe der Träger in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA), der Familienförderung (FamFö), sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) im Bezirk Harburg zu erheben.

2. im Jugendhilfeausschuss (JHA) die jeweils von den Trägern in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA), der Familienförderung (FamFö), sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) im Bezirk Harburg geltend gemachten Bedarfe darzustellen.

3. diese Bedarfe den derzeitigen Zuwendungen und sonstigen Finanzierungsbestandteilen gegenüberzustellen.

4. im JHA darzulegen, welche Maßnahmen fachlich sinnvoll wären, um durch optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen die Forderungen nach einer besseren Ausstattung der Angebote stichhaltig zu begründen.

Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt und soweit möglich, finanziell beziffert werden:

a. Die Refinanzierung von Tarif- und Preissteigerungen.

b. Ein Mindestpersonalstandard von zwei Vollzeitstellen pro Einrichtung.

c. Die Anpassung der Einrichtungsinfrastruktur, insbesondere für neu entstehende oder unterversorgte Stadtteile.

d. Neue Anforderungen aus der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, etwa im Bereich Beteiligungsstrukturen und Demokratiebildung.

e. Die Übernahme von Jugendhilfeprojekten aus nicht strukturell gesicherten Finanzierungsformen, wie z. B. bezirkliche Gestaltungsmittel in die Finanzierung durch reguläre Mittel der Kinder- und Jugendhilfe.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten darzustellen, welche strukturellen Anpassungen bei der Mittelvergabe aus fachlicher Sicht erforderlich wären, um die langfristige Sicherung der Angebote zu gewährleisten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
31.03.2026
Ö 36.1
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