21-0302

Zusatzantrag CDU betr. Bezirkliche Nachverdichtungspotenzialanalyse (zu Drs. 21-0230)

Antrag

Letzte Beratung: 29.10.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 17.1

Sachverhalt

Ergänzend zu Drs. 21-0230 sind bei der Vorbereitung bzw. Erstellung einer Nachverdichtungsanalyse weitere Punkte zu berücksichtigen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, auch folgende Frage zu beantworten (Qualitätserhalt), Zahlen mitzuteilen (Anteil Versiegelung) und Vorgaben zu berücksichtigen:

- Wie können bestehende Quartiere ihre Qualität erhalten?

- Bei bestehenden Nachverdichtungspotenzialen ist mitzuteilen, wie hoch der Anteil der versiegelten Flächen ist. 

- Nachverdichtungspotenziale müssen unter Berücksichtigung der sozialen Infrastruktur betrachtet werden. Es darf keine soziale Verschlechterung in der Infrastruktur erfolgen.

- Nachverdichtungspotenziale sollen unter Berücksichtigung des Wohnungsbauprogrammes gehoben werden.

- Unter Berücksichtigung der Wohnqualität in den Quartieren muß eine individuelle Betrachtung der Bebauungspläne erfolgen (z. B. Einfamilienhaus Hinterlandbebauung).

- Vielmehr muß bei Nachverdichtungspotenzialen die Möglichkeit der Etagenerhöhung in Betracht gezogen werden - und das vorrangig.

 

Hamburg, den 29.10.2019

 

Ralf-Dieter Fischer              Uwe Schneider

Fraktionsvorsitzender

 

 

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