Zusatzantrag CDU betr. Bezirkliche Nachverdichtungspotenzialanalyse (zu Drs. 21-0230)
Letzte Beratung: 29.10.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 17.1
Ergänzend zu Drs. 21-0230 sind bei der Vorbereitung bzw. Erstellung einer Nachverdichtungsanalyse weitere Punkte zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, auch folgende Frage zu beantworten (Qualitätserhalt), Zahlen mitzuteilen (Anteil Versiegelung) und Vorgaben zu berücksichtigen:
- Wie können bestehende Quartiere ihre Qualität erhalten?
- Bei bestehenden Nachverdichtungspotenzialen ist mitzuteilen, wie hoch der Anteil der versiegelten Flächen ist.
- Nachverdichtungspotenziale müssen unter Berücksichtigung der sozialen Infrastruktur betrachtet werden. Es darf keine soziale Verschlechterung in der Infrastruktur erfolgen.
- Nachverdichtungspotenziale sollen unter Berücksichtigung des Wohnungsbauprogrammes gehoben werden.
- Unter Berücksichtigung der Wohnqualität in den Quartieren muß eine individuelle Betrachtung der Bebauungspläne erfolgen (z. B. Einfamilienhaus Hinterlandbebauung).
- Vielmehr muß bei Nachverdichtungspotenzialen die Möglichkeit der Etagenerhöhung in Betracht gezogen werden - und das vorrangig.
Hamburg, den 29.10.2019
Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender
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