20-0759

Vorschlag für ein geplantes Gutachtenverfahren - Seeveviertel

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Aufwertung der Seevepassage

 

Vorschlag für ein zweistufiges konkurrierendes städtebaulich-freiraumplanerisches Gutachterverfahren begleitet durch ein umfangreiches Beteiligungsverfahrens zur Umsetzung der Zielvorgaben aus dem Durchführungsvertrag zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Harburg 64

Ausgangssituation

Im Laufe der letzten Jahre ist ein anhaltender Trading Down Effekt im Lauf zwischen dem Phoenixcenter über die Moorstraße in die Seevepassage und Lüneburger Straße bis hin zum Standort Karstadt festzustellen. Das Quartier Seevepassage wird neben der Wohnnutzung sowie dem Rieckhof im Inneren in erster Linie als Einzelhandelsstandort wahrgenommen, der trotz seiner zentralen Lage innerhalb der City Harburg und der guten Erreichbarkeit ein Quartier von vielen Harburgern als unattraktiv empfunden wird mit harter trennender Wirkung gegenüber den übrigen Einzelhandelslagen der City Harburg. Eine Verringerung der Qualität des Branchenbesatzes in Teilen der Geschäftsstandorte ist deutlich erkennbar. Gleichzeitig haben fehlende Investitionen zu einer Abwertung der Qualit des Gebäudebestandes geführt und große Teile der Bausubstanz weisen einen Investitionsstau auf. Jedoch sorgt die Material- und Formvielfalt für eine „bunte Vielfalt“, die eine andere Art von Aufenthaltsqualität mit neuen stadtgestalterischen Perspektiven in der Seevepassage besitzt.

Einen erheblichen städtebaulichen Missstand und somit ein Hemmnis für die Quartiersentwicklung bildet das Harburg Center.

Die Abwertungsprozesse können sich weiter fortsetzen, wenn der derzeit stabilisierende Mieterbesatz die Mieträume verlassen und dadurch Leerstände entstehen bzw. neue Mieter mit geringerer Qualität für den Branchenmix nachziehen.

Zielstellung

Die Harburger Kommunalpolitik und die Verwaltung haben daher ein starkes Interesse an einer Aufwertung der Seevepassage und insgesamt an der Imageverbesserung dieses Bereichs der Innenstadt. Der Lauf zwischen Phoenix-Center und Innenstadt Bedarf entsprechend seiner städtebaulichen Bedeutung einer dringenden Verbesserung der Attraktivität und einer Aufwertung als Fußngerzone mit eigenem Charakter. Mit Hilfe der Mittel aus den Kompensationszahlungen an die Stadt Hamburg für die Erweiterung des Phoenixcenters soll ein umfangreiches Programm zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie Nutzung der vorhandenen Potentiale umgesetzt werden.

Der Durchführungsvertrag zur Änderung der vorhabenbezogenen Bebauungsplans Harburg 64 empfiehlt ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das eine Beseitigung der städtebaulichen Missstände aufgrund der Konsequenzen aus der Ansiedlung des Phoenix-Centers bzw. der aktuellen Erweiterung verfolgt:

-          Lichtinstallation Phoenix-Center Hinweise zur Harburger Innenstadt (§6 (3)),

-          Erarbeitungnstlerisches und architektonisches Gesamtkonzept (§6 (4)),

-          Einrichtung und Betrieb eines Beleuchtungssytems zur Passantenführung (§6 (4)),

-          Neugestaltung des Durchgangs zwischen Moorstraße und Seevepassage (§6 (4)),

-          Umgestaltung der Seevepassage mit einheitlichen Gestaltungselementen gemäß dem künstlerischen Gestaltungskonzeptes  (§6 (4)) und

-          Ggf. Abriss der vorhandenen Wendeltreppe (§6 (4)) Erarbeitung von Perspektiven.

r die Entwicklung von Ideen zur Konkretisierung dieser Maßnahmen aus dem Durchführungsvertrag sowie zur Entwicklung eines langfristigen gestalterischen und städtebaulichen Gesamtkonzeptes empfiehlt die Verwaltung die Durchführung eines zweistufigen konkurrierenden Gutachterverfahrens unter Beteiligung von mindestens 5 Planungsbüros. Die Planungsbüros bzw. Arbeitsgemeinschaften sollen über städtebaulich/architektonische, aber auch freiraumplanerische sowie künstlerische Erfahrungen verfügen.

Zielstellung des Gutachterverfahrens ist es, zunächst eine Vision aufzuzeigen, wo die Entwicklungschancen der Seevepassage gesehen werden. Die Angebote der migrantischen Kultur werden als starkes Alleinstellungsmerkmal weiterentwickelt. Die Seevepassage soll sich zukünftig als ein Stadtraum mit eigenem Charakter und vielen Besonderheiten präsentieren. Auf einer konkreteren Ebene sollen Entwürfe für Interventionen im öffentlichen Raum entstehen, die den Passanten/Fußnger/Käufer dazu bewegen aus dem Phoenix-Center in die Fußngerzone hinaus zu treten und die Seevepassage als Schnittstelle zwischen Moorstraße und Lüneburger Straße neu zu erleben. Der heute als unattraktiv empfundene und wenig zum Bleiben animierende Stadtraum soll so ein neues Gesicht erhalten. Dabei nnte bewusst die vorhandene Formsprache und Gestaltungsmaßnahmen der vergangenen Jahre angeknüpft werden. Gleichzeitig sollen sogenannte Angsträume beseitigt werden. Durch den Dialogprozess mit den Eigenmern wurden zudem Investitionsvorhaben benannt, die im Erarbeitungsprozess der Wettbewerbsbeiträge ebenfalls Berücksichtigung finden sollen. Mit der späteren Umsetzung des Maßnahmenpakets soll sich die Zahl der potenziellen Nutzer der Angebote erhöhen und im besten Falle auch eine Neuansiedlung von Einzelhandelsstandorten befördert werden.

Es sollen demnach mittelfristig realisier- und bezahlbaresungen für die beschriebenen städtebaulichen Missstände erarbeitet werden und parallel dazu soll eine Vision für den gesamten Stadtraum entstehen. Diese kann auch umfangreiche Fassadenbauarbeiten, aber auch Rückbaumaßnahmen beinhalten.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich (vgl. Anlage Auszug PPt-Präsentation) umfasst:

-          den Bereich der Moorstraße und die beiden Zugänge zur Seevepassage,

-          den Seeveplatz mit den Zugängen zum Tunnelsystem des ÖPNV sowie das direkte Umfeld des Markkaufcenters,

-          den gesamten Raum der Seevepassage als wichtiges Bindeglied zwischen
Phoenixcenter und Lüneburger Straße,

-          die Platzsituation zum Harburg Center und die Unterführung in die Rieckhoffstraße,

-          die Anbindung an den Gloria Tunnel auf der Untergeschossebene und

-          die Anbindung der Moorstraße über die Wilstorfer Straße an den Harburger Ring sowie die Lüneburger Straße auf Erdgeschossebene.

Verfahrensvorschlag

Das Verfahren soll als zweistufiges konkurrierendes Gutachterverfahren durchgeführt werden. Vorgesehen sind eine öffentliche Informationsveranstaltung, eine Folge von zwei Kolloquien und eine Preisgerichtssitzung:

  1. Vor der Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger (Auftaktkolloquium, zugleich Pflichtkolloquium für die Büros) erhalten die eingeladenen Büros und die interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit Vertretern der „Begleitgruppe Seevepassage“ eine Besichtigung des Stadtraums vorzunehmen. Anschließend werden die Aufgabe und die wesentlichen Rahmenbedingungen bekannt gegeben und diskutiert.
  2. Die eingeladenen Büros stellen dem Preisgericht im Rahmen des Zwischenkolloquiums I ihre ersten Ideen und Planungsansätze für mittelfristige Lösungen für den öffentlichen Raum und für die langfristige Vision für den Stadtraum vor. Die unterschiedlichen Ergebnisebenen sollen anschließend unter Beachtung der formulierten Empfehlungen des Preisgerichtes weiter bearbeitet werden.
  3. Im Zwischenkolloquium II werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Arbeiten zu den beiden Ergebnisebenen präsentieren. Das Preisgericht wird drei der fünf Büros für die weitere vertiefende Bearbeitung der ausschließlich mittelfristigen Lösungen in einer zweiten Bearbeitungsphase auswählen.
  4. Die Ergebnisse der zweiten Bearbeitungsphase werden im Rahmen eines Abschlusskolloquiums (Preisgericht) bewertet und mit einer Rangfolge versehen. Für die Preisgerichtssitzung werden die mittelfristigen Lösungen bis zum Erreichen einer Umsetzungsebene vertieft.

Das Verfahren soll aktiv durch eine „Begleitgruppe Seevepassage“ befördert werden. Diese trifft sich in Vorbereitungsphase des konkurrierenden Gutachterverfahrens und zu Beginn des Umsetzungsprozesses der geplanten Maßnahmen. Den Auftakt für den geplanten Prozess bilden eine Beteiligungsaktion sowie die Ankündigung des Vorhabens beim Seevepassagenfest am 13.06.2015.

Rahmensetzungen

Als Bausumme stehen nach gegenwärtigem Kenntnisstand zur Umsetzung der erarbeiteten mittelfristigen sungsvorschläge ca. 800 T zur Verfügung. Die Summe wird den Verfahrensteilnehmern als zwingende Voraussetzung bei der vertiefenden Ausarbeitung genannt und gilt als eine entscheidende Verfahrensbedingung und somit auch Wertungskriterium. Die ausgearbeiteten mittelfristigen Lösungen des Verfahrens dienen als Grundlage für die zeitnahe Umsetzung von Baumaßnahmen. Zudem muss ein Umsetzungskonzept entwickelt werden, dass auch in den Folgejahren und im Unterhalt enge wirtschaftliche Spielräume becksichtigt.

r die Durchführung sowie Begleitung des Gutachterverfahrens sind ca. 100 T€ erforderlich. Darin inbegriffen ist die Finanzierung der Kosten für die Planungsbüros, die Begleitung des gesamten Gutachterverfahrens durch das Organisationsbüro sowie die anfallenden Kosten, die durch die Organisation der „Begleitgruppe Seevepassage“ entstehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, dem skizzierten Verfahrensvorschlag zuzustimmen.

 

               

rg Heinrich Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt