21-1320

Vorlage "Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisungen OKJA, FamFö, SEA" für das Jahr 2021

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 07.04.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 2.4

Sachverhalt

     Vorlage für den Jugendhilfeausschuss Harburg

 

Erläuterungen

 

        Nach § 37 BezVG werden in den Einzelplänen der zuständigen Fachbehörden Rahmenzuweisungen für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben veranschlagt, für die nach Entscheidung des Senats ein Gestaltungsspielraum besteht.

 

 

 *Auszug aus haushaltsrechtlicher Regelung „Einzelplan“ der Sozialbehörde 

 

        Dies sind Aufgaben, bei denen die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen können. Mit Zustimmung und Beschluss des Jugendhilfeausschuss Harburg kann innerhalb der 3 Rahmenzuweisungen die Inanspruchnahme gegenseitige Deckungsfähigkeit gewährleistet werden.

 

Petitum/Beschluss

Innerhalb der Zuwendungsfeinverteilung gegen die drei Rahmenzuweisungen der OKJA / FamFö und SAE ergibt sich ein hoher Fehlbetrag bei der OKJA. Gleichsam verbleiben Restbeträge in den Rahmenzuweisungen der FamFö und SAE. 

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit bis zur Höhe von 100% innerhalb der drei Rahmenzuweisungen zuzustimmen und zu beschließen.

 

 

 

Dr. Jobmann

Dezernentin für Soziales, Jugend und Gesundheit

 

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