Vorlage "Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisungen OKJA, FamFö, SEA" für das Jahr 2021
Letzte Beratung: 07.04.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 2.4
Vorlage für den Jugendhilfeausschuss Harburg
Erläuterungen
Nach § 37 BezVG werden in den Einzelplänen der zuständigen Fachbehörden Rahmenzuweisungen für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben veranschlagt, für die nach Entscheidung des Senats ein Gestaltungsspielraum besteht.
*Auszug aus haushaltsrechtlicher Regelung „Einzelplan“ der Sozialbehörde
Dies sind Aufgaben, bei denen die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen können. Mit Zustimmung und Beschluss des Jugendhilfeausschuss Harburg kann innerhalb der 3 Rahmenzuweisungen die Inanspruchnahme gegenseitige Deckungsfähigkeit gewährleistet werden.
Innerhalb der Zuwendungsfeinverteilung gegen die drei Rahmenzuweisungen der OKJA / FamFö und SAE ergibt sich ein hoher Fehlbetrag bei der OKJA. Gleichsam verbleiben Restbeträge in den Rahmenzuweisungen der FamFö und SAE.
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit bis zur Höhe von 100% innerhalb der drei Rahmenzuweisungen zuzustimmen und zu beschließen.
Dr. Jobmann
Dezernentin für Soziales, Jugend und Gesundheit
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