19-1382.6

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Sinstorf 22 (Sinstorfer Weg) - Zustimmung zur Feststellung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan Sinstorf 22 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Wohnnutzung am Sinstorfer Weg 60 – 72 geschaffen und die vorhandene Wohnbebauung am Sinstorfer Weg 54a – 58 planungsrechtlich gesichert werden.

 

Ein Handwerksbetrieb hat die bisher am Sinstorfer Weg gelegenen Produktionsstätten verlagert, so dass am Standort Flächen für neue Nutzungen frei werden. Auf den ehemals gewerblich genutzten, heute jedoch brach gefallenen Flächen soll ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Das vorhandene Verwaltungsgebäude der Firma soll als solches bestehen bleiben und integriert werden. Die bereits im nördlichen Bereich vorhandene Wohnbebauung soll planungsrechtlich gesichert werden. Im südlichen Bereich sollen durch den Abriss ehemals gewerblich genutzter Objekte Flächen für Wohnungsbau entstehen. Von den insgesamt ca. 110 Wohneinheiten sollen mindestens 30 % öffentlich gefördert werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren Sinstorf 22 wurde gemäß § 13 a BauGB (Verfahren der Innenentwicklung) durchgeführt. Die Umsetzung der Planung wird mit einem Städtebaulichen Vertrag gesichert. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.

 

Die Grobabstimmung fand am 07. Januar 2013 statt. Die Zustimmung des SPA zur Einleitung erfolgte am 06. Juni 2013 mehrheitlich. Die BV folgte diesem Votum am 17. Juni 2013. Die ÖPD wurde am 26. September 2013 durchgeführt und am 17. Oktober 2013 vom SPA ausgewertet.

 

Die Trägerbeteiligung erfolgte vom 13. November bis 16. Dezember 2013. Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 10. Juni 2014 bis 11. Juli 2014 erstmals öffentlich ausgelegen. Diverse Änderungen und die Umstellung des vorhabenbezogenen Verfahrens auf ein Angebotsplanverfahren berührten die Grundzüge der Planung. Daher wurde der Plan erneut vom 15. Januar bis 16. Februar 2015 ausgelegt. Es gingen drei Stellungnahmen von Bürgern ein, denen nicht gefolgt wurde. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hatte keine Bedenken. Der Arbeitskreis II erfolgte schriftlich bis zum 24. März 2015.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, einen Beschluss über die Vorlage und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen..

 

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