Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Sinstorf 22 (Sinstorfer Weg)
1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Mit dem Bebauungsplan Sinstorf 22 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Wohnnutzung am Sinstorfer Weg 60 – 72 geschaffen und die vorhandene Wohnbebauung am Sinstorfer Weg 54a – 58 planungsrechtlich gesichert werden.
Ein Handwerksbetrieb hat die bisher am Sinstorfer Weg gelegenen Produktionsstätten verlagert, so dass am Standort Flächen für neue Nutzungen frei werden. Auf den ehemals gewerblich genutzten, heute jedoch brach gefallenen Flächen soll ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Das vorhandene Verwaltungsgebäude der Firma soll als solches bestehen bleiben und integriert werden. Die bereits im nördlichen Bereich vorhandene Wohnbebauung soll planungsrechtlich gesichert werden. Im südlichen Bereich sollen durch den Abriss ehemals gewerblich genutzter Objekte Flächen für Wohnungsbau entstehen. Von den insgesamt ca. 110 Wohneinheiten sollen mindestens 30 % öffentlich gefördert werden.
Das Bebauungsplanverfahren Sinstorf 22 wird gemäß § 13 a BauGB (Verfahren der Innenentwicklung) durchgeführt. Die Umsetzung der Planung wird mit einem Städtebaulichen Vertrag gesichert. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 10.06.2014 bis 11.07.2014 erstmals öffentlich ausgelegen. Diverse Änderungen und die Umstellung des vorhabenbezogenen Verfahrens auf ein Angebotsplanverfahren berühren die Grundzüge der Planung. Daher ist die Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie eine erneute Auslegung erforderlich.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Es wird gebeten, einen Beschluss über die Vorlage und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.
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Jörg Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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