20-0063.6

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Hausbruch 40 (Rehrstieg) - Schlussabwägung, Weiterleitung an die Bezirksversammlung, Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 BauGB sollen am Rehrstieg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von gartenbezogenem Wohnen mit Doppelhäusern und Hausgruppen mit einem geringen Anteil Geschosswohnungsbau geschaffen werden (ca. 68 Wohneinheiten). Eine Wegeverbindung am nördlichen Rand des Gebiets soll gesichert werden. Die Erschließung erfolgt von Norden.

 

Der geltende Bebauungsplan Hausbruch 23 / Neugraben-Fischbek 52 vom 20.12.1977 weist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft und Straßenverkehrsfläche aus.

 

Das Verfahren wird mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

 

Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung des B-Planverfahrens am 06. Oktober 2014 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 28. Oktober 2015 ebenfalls einstimmig bestätigt. Die Grobabstimmung fand am 03. November 2014 statt, die ÖPD am 19. Januar 2015. Die Trägerbeteiligung wurde im März 2015 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung fand vom 28. August bis 29. September 2015 statt. Zu den Planinhalten ging im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme ein. Zwei weitere Stellungnahmen gingen im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung ein. Sie führten nicht zu einer Veränderung der Planinhalte. Der Arbeitskreis II erfolgte schriftlich im November 2015.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zuzustimmen und der Bezirksversammlung weiterzuleiten.

 

 

 

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Jörg Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

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