Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Hausbruch 40 (Rehrstieg)
hier:
Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 BauGB sollen am Rehrstieg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von gartenbezogenem Wohnen mit Doppelhäusern und Hausgruppen mit einem geringen Anteil Geschosswohnungsbau geschaffen werden (ca. 68 Wohneinheiten). Eine Wegeverbindung am nördlichen Rand des Gebiets soll gesichert werden. Die Erschließung erfolgt von Norden.
Der geltende Bebauungsplan Hausbruch 23 / Neugraben-Fischbek 52 vom 20.12.1977 weist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft und Straßenverkehrsfläche aus.
Das Verfahren wird mit Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist voraussichtlich nicht erforderlich.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sowie der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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