19-2172.6

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Harburg 70 (Veritaskai) - Schlussabwägung, Zustimmung zur Feststellung, Weiterleitung an die Bezirksversammlung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

 

hier: 1.              Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

2.              Zustimmung zur Feststellung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung

 

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Harburg 70 sollen im Kerngebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung sowie die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Sortiment gemäß der Hamburger Einzelhandelsrichtlinien geschaffen werden.

 

Der geltende Bebauungsplan Harburg 59 schließt großflächige Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der BauNVO sowie in Teilen der Kerngebiete die Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 der BauNVO aus. Südlich des Veritaskais beabsichtigt ein Vorhabenträger die Errichtung zweier Büro-, Geschäfts- und Wohngebäuden. Im Erdgeschoss der Gebäude sind großflächiger Einzelhandel und kleinere Läden geplant. Die Gebäudekomplexe sind mittels einer gemeinsamen Tiefgarage verbunden.   

 

Durch die Ermöglichung einer Wohnnutzung im Plangebiet soll die Umsetzung der Ziele des zwischen dem Senat und den Bezirken geschlossenen Vertrags für Hamburg (Wohnungsneubau) gefördert und ein Beitrag zur Deckung des Wohnungsbedarfs geleistet werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren Harburg 70 wurde gemäß § 13 a BauGB (Verfahren der Innenentwicklung) durchgeführt. Die Umsetzung der Planung wird mit einem Städtebaulichen Vertrag gesichert. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

 

Die Grobabstimmung fand am 05.05.2014 statt. Die Zustimmung des SPA zur Einleitung erfolgte am 14.04.2014 einstimmig. Die BV folgte diesem Votum am 22.04.2014. Auf die  ÖPD wurde gemäß SPA-Zustimmung vom 14.04.2014 mehrheitlich verzichtet, jedoch fand am 25.06.2014 eine öffentliche Informationsveranstaltung im Rahmen der Binnenhafen Begleitgruppe statt.

 

Die Trägerbeteiligung erfolgte vom 19.11. bis 19.12.2014. Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 28.08.2014 bis 29.09.2015 öffentlich ausgelegen. Es ging eine Stellungnahme von Bürgern aus der Nachbarschaft ein, denen nicht gefolgt wurde. Der Arbeitskreis II erfolgte schriftlich bis zum 04.12.2015.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, einen Beschluss über die Vorlage und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.

 

 

 

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Jörg Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

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