Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Harburg 70 (Veritaskai))
Hier: Zustimmung zur Einleitung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Harburg 70 sollen im Kerngebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung sowie ein neues Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) mit Einzelhandelsflächen für nahversorgungsrelevante Sortimente gemäß der Hamburger Einzelhandelsrichtlinien geschaffen werden.
Der geltende Bebauungsplan Harburg 59 schließt großflächige Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der BauNVO sowie in Teilen der Kerngebiete die Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 der BauNVO aus. Südlich des Veritaskais beabsichtigt ein Vorhabenträger die Errichtung zweier Büro-, Geschäfts- und Wohngebäuden. Im Erdgeschoss der Gebäude sind großflächiger Einzelhandel und kleinere Läden geplant. Die Gebäudekomplexe sind mittels einer gemeinsamen Tiefgarage verbunden.
Durch die Ermöglichung einer Wohnnutzung im Plangebiet soll die Umsetzung der Ziele des zwischen dem Senat und den Bezirken geschlossenen Vertrags für Hamburg (Wohnungsneubau) gefördert und ein Beitrag zur Deckung des Wohnungsbedarfs geleistet werden.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schlägt vor, die geplanten Wohnnutzungen im Rahmen der Innenentwicklung gemäß § 13 a des Baugesetzbuches zu ermöglichen. Von der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) kann abgesehen werden, weil eine allgemeine Betroffenheit nicht vorhanden ist und die betroffenen Grundeigentümer bereits in die Planungen einbezogen wurden.
Die Erstellung eines Umweltberichtes im § 13 a BauGB Verfahren sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Artenschutz sind nicht erforderlich.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen, einen Verzicht auf die Durchführung einer ÖPD zu beschließen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen, einen Verzicht auf die Durchführung einer ÖPD zu beschließen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.