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Volt Antrag: Hürden bei der Nutzung des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI abbauen - Versorgungslücken im Bezirk Harburg sichtbar machen

Antrag

Letzte Beratung: 31.03.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.19

Sachverhalt
Volt Antrag: Hürden bei der Nutzung des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI abbauen – Versorgungslücken im Bezirk Harburg sichtbar machen Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben gemäß § 45b des Sozialgesetzbuch Elftes Buch Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt derzeit monatlich 131 Euro und kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, beispielsweise für Betreuungsleistungen, haushaltsnahe Unterstützung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Der Entlastungsbetrag richtet sich insbesondere auch an Personen mit Pflegegrad 1, die zwar noch vergleichsweise selbstständig leben, im Alltag jedoch punktuell Unterstützung benötigen. Ziel der Leistung ist es, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten, pflegende Angehörige zu entlasten und eine niedrigschwellige Unterstützung im Alltag zu ermöglichen.

In Gesprächen im Rahmen verschiedener Seniorenveranstaltungen, Arbeitsgruppen sowie Einrichtungen der Seniorenarbeit im Bezirk Harburg wurde jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass zahlreiche Anspruchsberechtigte diesen Entlastungsbetrag in der Praxis nicht oder nur teilweise nutzen können, obwohl ein entsprechender Unterstützungsbedarf besteht.

Ein wesentlicher Grund hierfür scheint zu sein, dass viele gewerbliche Pflegedienste und Betreuungsanbieter keine neuen Aufträge annehmen, die ausschließlich über den Entlastungsbetrag finanziert werden sollen. Der relativ geringe monatliche Betrag steht häufig in keinem angemessenen Verhältnis zum organisatorischen Aufwand, zu Anfahrtszeiten sowie zu den administrativen Anforderungen der Abrechnung.

Hinzu kommt, dass viele ambulante Dienste aufgrund des Fachkräftemangels in der Pflege ihre Kapazitäten vorrangig für Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden einsetzen müssen, bei denen umfangreichere Leistungen abgerechnet werden können.

Auch alternative Unterstützungsformen – etwa Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtliche Unterstützung im Alltag – könnten grundsätzlich über den Entlastungsbetrag finanziert werden. In der Praxis bestehen jedoch häufig Hürden, etwa durch bürokratische Anforderungen, fehlende Informationen oder Unsicherheiten bei der Anerkennung entsprechender Leistungen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist es wichtig, bestehende Unterstützungsleistungen möglichst effektiv zugänglich zu machen. Wenn vorhandene Ansprüche aufgrund struktureller Hürden nicht genutzt werden können, führt dies zu einer faktischen Versorgungslücke und zu einer zusätzlichen Belastung pflegender Angehöriger.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, einen genaueren Überblick über die Situation im Bezirk Harburg zu erhalten, um mögliche strukturelle Probleme, Informationsdefizite oder Versorgungslücken identifizieren zu können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes, insbesondere aus dem Bereich Pflegeberatung bzw. Seniorenberatung, werden in den zuständigen Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) eingeladen, um zur Nutzung des Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI im Bezirk Harburg zu berichten.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragen behandelt werden:

  1. Anspruchsberechtigte im Bezirk

Wie viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 im Bezirk Harburg haben aktuell Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025/2026)?

  1. Nutzung des Entlastungsbetrages

Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt oder der Pflegeberatung über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. Abrufquote dieser Mittel im Bezirk Harburg vor?

  1. Versorgungssituation

Inwieweit ist dem Bezirksamt bekannt, dass zugelassene Anbieter von Pflege- oder Betreuungsleistungen aufgrund von Fachkräftemangel, organisatorischem Aufwand oder nicht auskömmlichen Vergütungssätzen keine Kapazitäten für neue Klientinnen und Klienten mit geringem Leistungsumfang – wie er häufig bei Pflegegrad 1 vorliegt – anbieten können?

  1. Unterstützung alternativer Angebote

Welche Maßnahmen werden im Bezirk Harburg ergriffen, um Angebote zur Unterstützung im Alltag, insbesondere auch Formen der Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtlichen Unterstützung, bekannter zu machen und die Nutzung des Entlastungsbetrages zu erleichtern?

  1. Perspektiven zur Verbesserung der Nutzung

Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um bestehende Informations-, Zugangs- oder Bürokratiehürden bei der Nutzung des Entlastungsbetrages zu reduzieren und damit pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen im Alltag besser zu unterstützen?

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
31.03.2026
Ö 7.19
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