Stellungnahme zum NEU Antrag der Volt-Fraktion - Entwicklung der Zahl an Schüler*innen ohne ersten Schulabschluss (ESA) sowie Wirksamkeit der Unterstützungsangebote des ReBBZ
Letzte Beratung: 01.06.2026 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 4.1
In den vergangenen Jahren ist hamburgweit ein deutlicher Anstieg der Zahl von Schüler*innen (SuS) ohne ersten allgemeinen Schulabschluss (ESA) zu verzeichnen. Für das Schuljahr 2023/2024 wurden rund 1.100 SuS – etwa 6,5 % – ohne ESA dokumentiert. Die Zahlen schwanken bezirksübergreifend erheblich und ein hoher Anteil der betroffenen Jugendlichen hat einen sonderpädagogischen Förderbedarf.
Ein Teil der SuS holt den ESA später an berufsbildenden Schulen nach. Andere werden über das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) unterstützt, insbesondere dann, wenn eine reguläre Beschulung aussichtslos erscheint und ein Verbleib im Regelschulsystem gefährdet ist.
Im Rahmen der ReBBZ-Angebote arbeiten die Jugendlichen beispielsweise im Modell "2 Tage Betrieb-3 Tage Schule", um durch praktische Erfolgserlebnisse Motivation, Lernfortschritte und berufliche Orientierung zu fördern. Das ReBBZ Harburg weist auf seiner Homepage auf entsprechende Berufsorientierungsangebote hin (vgl. https://rebbz-harburg.hamburg.de/).
Bislang liegen jedoch keine verlässlichen, systematisch erhobenen Daten darüber vor,
– wie viele Jugendliche diese Angebote erfolgreich nutzen,
– wie viele den ESA nachholen,
– wie viele in Ausbildung oder weiterführende Bildungswege übergehen,
– oder wie ihre persönliche Entwicklung undFörderung weiter begleitet wird.
Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf zur Wirksamkeit der bestehenden Unterstützungsstrukturen, möglichen Verbesserungsbedarfen und folgende Fragen sollen im Ausschuss u.a. geklärt werden:
um einen ausführlichenschriftlichen Sachstandsbericht bitten, der auch zu oben genannten Fragen Stellung nimmt
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
13. April 2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung nimmt zu dem Antrag NEU der Volt-Fraktion (Drs. 22-1332) wie folgt Stellung:
Schülerinnen und Schüler, die am Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) aufgenommen werden, verfügen über einen sonderpädagogischen Förderbescheid (SPF-Bescheid), der von der zuständigen Behörde für Bildung ausgestellt wird. Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler am ReBBZ wird zunächst zieldifferent unterrichtet, das heißt, der Unterricht orientiert sich an individuellen Förderplänen, die den spezifischen sonderpädagogischen Bedarfen Rechnung tragen. Erst wenn sich im Verlauf der schulischen Förderung eine deutliche Stabilisierung und Weiterentwicklung im Lern- und Arbeitsverhalten abzeichnet, erfolgt spätestens im Jahr vor der ESA-Prüfung eine Umstellung auf zielgleichen Unterricht, um die formalen Voraussetzungen für den Erwerb eines regulären Schulabschlusses zu ermöglichen.
Die Entscheidung, ob ein schulischer Abschluss angestrebt wird, basiert auf den Ergebnissen der Zeugniskonferenz und erfolgt in enger Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten sowie den Schülerinnen und Schülern selbst. Insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen im Bereich Sprache oder emotional-sozialer Entwicklung, bei denen im Laufe der Schulzeit eine zieldifferente Beschulung festgelegt wurde, kann diese Zieldifferenz kriteriengeleitet aufgehoben werden, sofern dies pädagogisch sinnvoll erscheint. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen, wenn eine pädagogischeEinschätzung auf den erfolgreichen Abschluss besteht. Diese differenzierte und flexible Vorgehensweise trägt maßgeblich dazu bei, dass ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler am ReBBZ einen Abschluss erreicht.
Für diejenigen, bei denen der Erwerb des ESA-Abschlusses derzeit noch nicht absehbar ist, werden ergänzende Unterstützungsmaßnahmen angeboten. Diese umfassen intensive Beratung durch Klassenlehrkräfte, Berufsorientierungsberatung, die Teilnahme an berufsorientierenden Modulen sowie die Absolvierung von drei Monate dauernden Praktika, die von einem multiprofessionellen Team eng begleitet werden. Darüber hinaus erfolgt eine Kooperation mit der Produktionsschule, die den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, berufliche Perspektiven zu erkennen und diese dann aktiv zu verfolgen. In der Produktionsschule besteht zudem die Möglichkeit, später den ESA-Abschluss nachzuholen. Alternativ bietet die duale Ausbildungsvorbereitung (AV-Dual) eine weitere Option, um einen Bildungsabschluss zu erwerben.
Das übergeordnete Ziel aller Maßnahmen am ReBBZ ist es, den Schülerinnen und Schülern den Übergang in die berufliche Welt zu ermöglichen und somit ihre persönliche Teilhabe zu fördern. Erfolg wird dabei nicht ausschließlich an formalen Abschlüssen gemessen, sondern auch an der intensiven Begleitung und der erfolgreichen Vermittlung in Anschlussmaßnahmen, die den individuellen Bedürfnissen und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Dies vorausgeschickt beantwortet die für Bildung zuständige Behörde die Fragen wie folgt:
1. Erfolgsquote ESA:
Wie viele SuS haben mit Unterstützung des ReBBZ-Netzwerks in den letzten fünf Jahren den ESA erfolgreich nachgeholt? Wie stellt sich der aktuelle Sachstand dar?
Siehe hierfür die Schuljahresstatistiken über Broschüre "Hamburger Schulstatistik" - hamburg.de
2. Inklusion & Förderbedarf:
Welche psychischen oder physischen Beeinträchtigungen liegen bei den SuS vor, die über das ReBBZ betreut werden? Welche Rückmeldungen geben SuS oder Eltern dazu, warum Förderung im Regelschulbetrieb zuvor nicht erfolgreich war? Welche Rolle spielen hierbei die personelle Ausstattung (Lehrkräfte, Sonder- und Sozialpädagoginnen, Schulbegleiterinnen/BuFDi)?
Die Beschulung innerhalb einer Bildungsabteilung des Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums (ReBBZ) setzt in der Regel das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie den ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten voraus. Die Schülerinnen und Schüler, die dort aufgenommen werden, weisen überwiegend Förderbedarfe in den Bereichen Lernen, Sprache oder der emotionalen und sozialen Entwicklung auf. Neben diesen zentralen sonderpädagogischen Förderbedarfen treten häufig auch psychiatrische Erkrankungen oder psychosoziale Belastungen auf, die den Förderbedarf zusätzlich komplex gestalten. Darüber hinaus können teilweise auch physische Gefährdungen bei den betroffenen Schülerinnen und Schülernicht ausgeschlossen werden, was eine umfassende und interdisziplinäre Förder- und Unterrichtsplanung erforderlich macht.
Aufgrund der heterogenen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, die in das Programm aufgenommen werden, ist es nicht möglich, valide Aussagen darüber zu treffen, welche spezifischen Unterstützungsangebote auf struktureller Ebene in den allgemeinbildenden Schulen fehlen. Die Vielfalt der Bedarfe erfordert eine differenzierte Betrachtung, die eine pauschale Identifikation von Defiziten im schulischen Unterstützungssystem ausschließt.
In einem ReBBZ kooperieren interdisziplinäre Teams, bestehend aus Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie weiteren spezialisierten Fachkräften, eng miteinander. Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht eine flexible Gestaltung von Unterricht, Tagesstruktur und pädagogischen Angeboten, die gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind.
3. Abläufe bei Gefährdung des Schulabschlusses:
Wie verfahren ReBBZ und BSFB mit SuS, die häufig in Klasse 8 oder 9 aus dem Regelschulbetrieb wechseln? Welche Konzepte bestehen für eine weiterführende Beschulung – insbesondere individuell angepasst an das Leistungsniveau der SuS?
Der Wechsel in das ReBBZ in den Klassenstufen 8 oder 9 erfolgt in enger Abstimmung mit der Beratungsabteilung und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ein individueller Beratungsprozess, der alle relevanten Akteure einbezieht, sichert eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Im Fokussteht die soziale und emotionale Stabilisierung der Schülerinnen und Schüler, um die Schule als verlässlichen Bestandteil ihres Alltags zu etablieren. Projekte wie „Schüler kochen für Schüler“ fördern Vertrauen und soziale Integration durch positive Erfahrungen.
Die Zuordnung zu ESA- oder Praxisklassen basiert auf kognitiven Leistungsniveaus und diagnostischen Ergebnissen, wobei flexible Übergänge zwischen den Bildungsgängen möglich sind. Für komplexe Fälle bietet das ReBBZ spezialisierte Unterstützungsangebote, die eine stabile Schulstruktur schaffen.
Die praxisorientierte Berufsorientierung erfolgt in Kooperation mit Stadtteilschulen und umfasst einen wöchentlichen Praxistag sowie Praktika in verschiedenen Hamburger Betrieben. Diese Maßnahmen fördern Ausbildungsreife, Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit, begleitet durch enge Betreuung der Klassenlehrkräfte. Ergänzend stehen schulische Förderangebote wie Lernhilfe, Hausaufgabenbetreuung und kreative Projekte zur Verfügung, die teilweise durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanziell unterstützt werden und das Selbstwertgefühl sowie die Motivation der Jugendlichen stärken, ihren Bildungsweg erfolgreich fortzusetzen.
4. Nachhaltigkeit & Statistik:
Werden erreichte ESA-Abschlüsse oder andere Bildungswege systematisch erfasst und nachverfolgt? Erfolgt eine Evaluation der Nachhaltigkeit der ReBBZ-Maßnahmen?
Erreichte ESA-Abschlüsse sowie weitere Bildungswege der Schülerinnen und Schüler werden systematisch erfasst. Die statistische Dokumentation erfolgt regelhaft und wird zudem durch das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) begleitet.
Darüber hinaus beobachten die ReBBZ schulintern kontinuierlich die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und deren weitere Bildungswege. Dieser Prozess ist Teil der Organisationsentwicklung der ReBBZ und wird auch durch die Zusammenarbeit mit dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) unterstützt. Schülerinnen undSchüler, die den ESA erreichen, erhalten eine intensive Schul- und Berufsberatung.
5. Wie viele Unternehmen nehmen an Programmen wie dem Hybridmodell „Schule & Betrieb“
teil? In welchen Berufsfeldern sind die Kooperationsbetriebe aktiv? Erhalten diese Betriebe Zuwendungen für ihr Engagement?
Sowohl im ReBBZ Harburg als auch im ReBBZ Süderelbe werden im Rahmen praxisorientierter Beschulungsmodelle bereits hybride Lernformen implementiert, die eine integrative Verbindung zwischen schulischem Lernen und praktischen Erfahrungen in Betrieben herstellen. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Praxisklassen.
Es wird keine feste Anzahl von Kooperationsbetrieben statistisch erfasst, da die Zusammenarbeit flexibel und individuell gestaltet wird, um den spezifischen Bedarfen und Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Es entsteht ein dynamisches Netzwerk von unterschiedlichen Betrieben.
Die kooperierenden Betriebe sind insbesondere in folgenden Berufsfeldern tätig:
• Einzelhandel
• Handwerk
• Gesundheitswesen (z. B. Krankenhäuser)
• Sozialwesen (z. B. Kindertagesstätten)
• Dienstleistungssektor
Ergänzend bestehen schulische Praxisangebote, unter anderem in den Bereichen Pflege und Textil.
Die beteiligten Betriebe erhalten im Rahmen dieses Programms keine finanzielle Zuwendung. Die Zusammenarbeit beruht primär auf freiwilligem Engagement der Unternehmen.
6. Weiterentwicklung des Konzepts:
Welche Verbesserungsbedarfe sehen ReBBZ und BSFB, um das bestehende Konzept weiter auszubauen und die Wirksamkeit zu erhöhen?
Die bereits etablierten Angebote der beiden ReBBZ im Bezirk Harburg tragen gegenwärtig wesentlich zur Stabilisierung, Förderung sowie zur beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern bei, die keinen Schulabschluss besitzen oder deren Perspektive auf einen Schulabschluss unzureichend ist. Diese Programme sind dabei von besonderer Bedeutung, um den betroffenen Jugendlichen eine gezielte Unterstützung zu bieten, die sowohl ihre schulische als auch ihre berufliche Entwicklung nachhaltig fördert. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung dieser Angebote wird insbesondere angestrebt, die Effektivität und Reichweite der Maßnahmen durch eine intensivere Vernetzung mit der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe zu erhöhen.
Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit soll dazu beitragen, die individuellen Bedarfe der SuS besser zu erfassen und passgenaue Unterstützungsangebote zu entwickeln, die über die rein schulische Förderung hinausgehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Ausbau praxisorientierter Lernformen konsequent voranzutreiben. Dies umfasst die Implementierung und Erweiterung von Lernangeboten, die sich durch einen hohen Praxisbezug auszeichnen und den Jugendlichen ermöglichen, ihre Kompetenzen in realitätsnahen Kontexten zu erproben und zu vertiefen. Durch diese Maßnahmen soll nicht nur die Motivation und das Engagement der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden, sondern auch ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert werden. Insgesamt zielt die Weiterentwicklung der ReBBZ-Angebote darauf ab, die Wirksamkeit der Programme weiter zu erhöhen und den individuellen Förderbedarf der Jugendlichen umfassend zu adressieren, um so langfristig deren schulische und berufliche Perspektiven zu sichern und zu erweitern.
gez. Böhm
f.d.R.
Hypko
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