21-2747.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE und FDP betr. Flutschutz-Variante zwischen Schleuse und Bootswerft favorisieren

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.06.2023
Sachverhalt


Zwischen der Alten Süderelbbrücke und der Schleuse zum Harburger Binnenhafen sind die Vereinigung Harburger Segler (VHS) und die Bootswerft Peter Knief außendeichs ansässig. 

Interfraktionell herrscht Einigkeit darüber, dass Deichsicherheit und der gleichzeitige Erhalt der Knief-Werft und des dortigen Wassersport-Standorts möglich sein sollte. 

Im Hinblick auf die generelle Erhöhung der Deichlinie um ca. 0,8 m wird für diesen Abschnitt des Harburger Hauptdeiches (Ost) ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet.

Die Baukosten für eine Deicherhöhung mit Spundwand werden von der BUKEA auf 4.250.000 € geschätzt, für die Vorzugsvariante auf 3.427.000 €.
LSBG und BUKEA halten an der Vorzugsvariante mit maximaler Erweiterung des Deichgrundes infolge des Sand- und Erddeichkonzeptes (ohne Stützmauern und Spundwand, mit neuer, westlicher Überfahrt) fest.  Dies würde den Abbruch des Werkstattgebäudes und der angrenzenden großer Bootslagerhalle zur Folge haben, also das Ende der Bootswerft Knief, da der Standort alternativlos ist. 

Zudem würde die über 85 m auf dem Werftgelände über den sog. Staatlichen Liegehafen in die Süderelbe geführte Slipbahn dann durch eine auf 65 m verkürzte und damit wesentlich steilere Slipbahn ersetzt werden.

Die Erreichbarkeit der Süderelbe für Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, für den Werftbetrieb und auch für privat getrailerte Sportboote wird damit wesentlich erschwert bzw. unmöglich.

 

Die planerischen Zielsetzungen des Bezirkes Harburg für den Bereich des Harburger Binnenhafens und der Süderelbe - zuletzt im Bebauungsplan Harburg 67- Heimfeld 46 als Sondergebiet Wassersportanlage festgesetzt - werden mit dieser Variante von der BUKEA nur unzureichend berücksichtigt. 

 

Dass Hochwasserschutztore lt. BUKEA zu vermeiden sind, da sie im Sturmflutfall ein operationelles Risiko darstellen, ist nicht nachvollziehbar, denn Deicherhöhungen mit Spundwänden und Deichtoren werden an der Unterelbe und auch in Hamburg vielfach platzsparend geplant und gebaut. Warum dies an diesem konkreten Standort an der Süderelbe nicht möglich sein soll, blieb bislang in allen Ausführungen unbeantwortet.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt: 

Die Bezirksamtsleiterin setzt sich bei den zuständigen Stellen nachdrücklich für eine Flutschutzmauer mit Flutschutztor gemäß Moorburger Straße oder hilfsweise für die platzsparende Spundwand-Variante ein. Dies erfolgt auch im Sinne der für die Binnenhafenentwicklung im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung aus wirtschafts- und sportpolitischen Aspekten.

Denn die bisherigen Stellungnahmen und Vorbereitungen der BUKEA zur Deicherhöhung des Harburger Hauptdeiches (Ost) zwischen der Alten Süderelbbrücke und der Schleuse zum Harburger Binnenhafen berücksichtigen die besonderen Gegebenheiten an diesem Ort nicht ausreichend und priorisieren daher die kostengünstigere Vorzugsvariante.

Jedoch rechtfertigt der Erhalt und die Sicherung des komplexen Wassersportstandortes mit Werft, Slipanlage und Hafen an dieser Stelle eine aufwändigere Sonderlösung bei der Deicherhöhung.

Nicht zuletzt ist auch für die städtebauliche Entwicklung des Binnenhafens unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Brücke des 17. Juni eine Spundwand, die nicht viel höher als gut einen Meter wäre, die angemessenere Maßnahme zum Hochwasserschutz.

Der BUKEA und dem LSBG wird nach § 27 BezVG empfohlen, in Zusammenarbeit mit den für Wirtschaft, Sport und Innere Sicherheit zuständigen Behörden und Dienststellen sowie dem Bezirksamt Harburg eine Überprüfung der Planungen für eine Deicherhöhung des Harburger Hauptdeiches (Ost) vorzunehmen und die platzsparende Variante auszuwählen.

Hamburg, den 09.02.2023

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  15.05.2023

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA hat den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) mit der Planung und Umsetzung der Deicherhöhung des Harburger Hauptdeiches beauftragt. Im Rahmen der Planungen fand eine intensive Befassung mit verschiedenen Planungsvarianten statt. Es gab eine intensive Befassung mit platzsparenden Varianten in Bezug auf den Werftbetrieb – in diesem Zuge wurden mehrere Alternativen für den Werftbetrieb aufgezeigt. Die Umsetzung der Maßnahme hat sich durch die Lösungsfindung erheblich verzögert. Auf Basis der Planungserkenntnisse und unter Würdigung aller Belange wurden die Planungen vom LSBG mittlerweile abgeschlossen, und ein Plangenehmigungsverfahren wurde eingeleitet. In Anbetracht der intensiven und langwierigen Bemühungen des LSBG zugunsten einer einvernehmlichen Lösung sieht die BUKEA keinen Anlass, die Planungen erneut zu überarbeiten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist es nun Aufgabe der Behörde für Wirtschaft und Innovation als der zuständigen Zulassungsbehörde, die Würdigung der verschiedenen Belange durch den Träger des Vorhabens zu prüfen. Zusätzlich werden bestehende Einwände im Beteiligungsverfahren berücksichtigt und abgewogen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers